Expertentipp

Maulwurf adé: Nur das Vertreiben des Tieres ist erlaubt

| | 29.11.2021 07:02 Uhr | 0 Kommentare
Mit seinen starken Grabkrallen wühlt sich der Maulwurf durch den Untergrund. Foto: Patrick Pleul/dpa
Mit seinen starken Grabkrallen wühlt sich der Maulwurf durch den Untergrund. Foto: Patrick Pleul/dpa
Artikel teilen:

So lange es nicht friert, bleibt der Maulwurf aktiv und buddelt sich durch die Erde. Das Tier ist geschützt und darf nicht getötet werden. Sonst drohen Geldstrafen – wie in einem Fall in Detmold.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden