Breitensport

Corona: Sportvereine dürfen Testbescheinigungen ausstellen

| | 07.12.2021 17:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein negativer Corona-Schnelltest ist für Geimpfte und Genesene seit einer Woche für viele Freizeitaktivitäten nötig. Foto: DPA
Ein negativer Corona-Schnelltest ist für Geimpfte und Genesene seit einer Woche für viele Freizeitaktivitäten nötig. Foto: DPA
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Seit einer Woche gilt 2G+ in vielen Bereichen. Auch bei Sportvereinen. Die dort unter Aufsicht gemachten Schnelltests können auch für andere Lebensbereiche gelten. Doch dafür gibt es Voraussetzungen.

Aurich - Die 2G+-Regel in Niedersachsen betrifft auch massiv den Breitensport. Um Sport in geschlossenen Räumen ausüben zu dürfen oder zumindest Kabinen und Duschen zu nutzen, reicht es seit einer Woche nicht mehr, „nur“ geimpft oder genesen zu sein. Auch ein negativer Coronaschnelltest ist nötig. Dass dieser unter Aufsicht vor Ort auch bei den Vereinen selber gemacht werden darf, hält den Trainingsbetrieb aufrecht. Den Vereinen wird laut Corona-Verordnung des Landes sogar noch mehr ermöglicht. Diese dürfen auch eine Testbescheinigung ausstellen, die dann wie solche eines offiziellen Testzentrums oder einer Apotheke für 24 Stunden Gültigkeit besitzt und theoretisch die Eintrittskarte ins Restaurant, Kino oder Schwimmbad ist.

„Ich war auch überrascht, dass das möglich ist“, erklärt Anne Thonicke. Als hauptberufliche Geschäftsführerin des MTV Aurich und Vorsitzende des Kreissportbundes Aurich immer bestens informiert, erfuhr sie von dieser Möglichkeit erst nach intensiver Recherche, nachdem MTV-Mitglieder sie zu diesem Thema befragt hatten. „Das ist in der Verordnung so geregelt. Den meisten dürfte das nicht bekannt sein.“ Deshalb kann sie sich auch vorstellen, dass solch eine Vereinsbescheinigung den Alltagstest nicht in jedem Restaurant- oder Kinobesuch besteht.

Trainer seien keine Testzentren

Sie selbst teilte in einem Schreiben an alle Übungsleiter und Übungsleiterinnen des MTV Aurich, dem zweitgrößten ostfriesischen Verein, mit, dass das Erstellen einer Testbescheinigung möglich sei. Doch sie stellt auch klar: „Das soll kein Freifahrtsschein sein. Unsere Trainer sollen vor den Übungsstunden zu keinen Testzentren werden. Für uns als Sportverein geht es auch vor allem darum, die Sportstunde zu ermöglichen.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport beantwortete die Frage, ob man sich im Sportverein ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen könne, wie folgt: „Ja, wenn im Sportverein ein solcher Test entweder durch entsprechend qualifiziertes Personal oder von der/dem Zu-testenden selbst unter Aufsicht durchgeführt wird, kann ein negatives Ergebnis bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und den Verein der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten. Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.“ Ähnlich verfährt es sich mit Testbescheinigungen des Arbeitgebers.

Falsche Einträge können strafbar sein

Die Schnelltests müssen – egal ob mit oder ohne Bescheinigung – auf alle Fälle vor den Augen und unter Aufsicht einer „vom Verein autorisierten Person“ durchgeführt werden. Wer „autorisiert“ ist, diese Entscheidung trifft jeder Verein selbst. „Bei uns sind das die Übungsleiter und Übungsleiterinnen der Gruppen“, sagt Anne Thonicke. Ihnen überträgt der MTV auch die Verantwortung ggf. Testbescheinigungen auszustellen – Formular-Vordrucke stellt das Land im Internet zur Verfügung. Allerdings müsse allen auch die Folgen ihrer Handlung bewusst sein, wenn dort nicht korrekt getestet werde. „Dann kann man sich der Urkundenfälschung strafbar machen.“

Thonicke glaubt aber nicht, dass die Masse der Sporttreibenden nun Testbescheinigungen verlangen. „Die meisten wollen einfach zu ihrem Sport.“ Beim MTV finden nach der Einführung der 2G+-Regel nur noch die Hälfte der Kurse und Sportangebote statt – bei anderen Vereinen dürfte es ähnlich sein. In manchen Gruppen haben die Trainer unter den gegebenen Umständen eine Pause eingelegt, in anderen möchten viele Teilnehmer lieber pausieren.

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