Coronavirus

Fehler im Impfzertifikat? Was Betroffene tun sollten

Daniel Noglik Heiko Müller
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Von Daniel Noglik und Heiko Müller
| 29.12.2021 17:46 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate können vor allem bei Auslandsreisen zu Problemen führen. Foto: Puchner/DPA
Fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate können vor allem bei Auslandsreisen zu Problemen führen. Foto: Puchner/DPA
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Beim Ausstellen der Corona-Impfzertifikate kommt es zu fehlerhaften Eintragungen der persönlichen Daten. Ein Fehler tritt besonders häufig auf. Wir erklären, was man in solchen Fällen machen sollte.

Ostfriesland - Beim Ausstellen von Corona-Impfzertifikaten in Impfzentren, bei mobilen Impfaktionen und in Arztpraxen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Eintragungen von persönlichen Daten der Impflinge. Das führt dazu, dass die Daten in den digitalen Zertifikaten für die Erst-und Zweiimpfungen sowie für die Booster-Impfungen am Ende nicht übereinstimmen. Nach bisherigem Stand hat das in Deutschland in der Regel keine Auswirkungen, bei Reisen ins Ausland kann es deshalb aber Probleme geben.

Was und warum

Darum geht es: Beim Ausstellen von Corona-Impfzertifikaten können Fehler auftreten. Das kann Folgen für die Geimpften haben.

Vor allem interessant für: Alle, die sich gegen das Corona-Virus haben impfen lassen.

Deshalb berichten wir: Durch Medienberichte bin ich selbst auf fehlerhafte Angaben in meinen persönlichen Impfzertifikaten aufmerksam geworden. In einem Fall fehlte mein Zwischenname, den ich zwischen meinem Vornamen und meinem Familiennamen führe. Ich habe deshalb nachgefragt, wie häufig solche Fälle vorkommen und was Betroffene tun sollten.

Den Autor erreichen Sie unter: h.mueller@zgo.de

Egal ob Vorname, Zwischennamen, Geburtsdatum, Wohnort oder Postleitzahl: Die Daten in den Impfzertifikaten müssen mit denen im Personalausweis übereinstimmen. „In Arztpraxen werden aber häufig die Daten von der Gesundheitskarte übernommen, die sich von denen im Personalausweis unterscheiden können“, sagt Dr. Florian Penner. Er ist Inhaber der Löwen-Apotheke und der Markt-Apotheke in Emden und kennt die Probleme: „Es gibt bei uns täglich mehrfach Nachfragen von Kunden deshalb.“

Das ist der häufigste Fehler

Häufigster Fehler sei, so Penner, dass bei Zertifikaten von Booster-Impfungen Zwischennamen fehlen, also die Namen, die zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen geführt werden. Sie stehen zwar im Personalausweis, aber nicht immer in den Daten der Gesundheitskarte oder im Anamnesebogen und der Einwilligungserklärung, die Impflinge vor den Impfungen selbst ausfüllen.

In vielen Fällen können Betroffene selbst erkennen, ob das aktuelle digitale Impfzertifikat stimmt oder eben nicht. Als eine Stützhilfe kann die CovPass-App gelten. Tauchen dort nach der Booster-Impfung zwei QR-Codes auf, sollte gehandelt werden. Dann ist ein Impfzertifikat fehlerhaft. „Beim Besuch eines Restaurants in Emden bekommt man deshalb keine Probleme“, sagt Penner. Aber bei einer Reise in die USA beispielsweise könnte es schon zu Komplikationen führen. „Denn dort schaut man schon sehr genau hin“, so der Apotheker.

Daten schon beim Impftermin prüfen

Er empfiehlt ebenso wie das niedersächsische Gesundheitsministerium und andere Behörden, schon beim Impftermin zu prüfen, ob die Eintragungen in den Formularen mit denen im Personalausweis übereinstimmen. Sollten falsche Einträge später festgestellt werden, kann man sich nach Recherchen der Redaktion am besten an eine Apotheke wenden und eine Neuausstellung der Zertifikate beantragen. Dafür müssen der Impfausweis und der Personalausweis vorgelegt werden. Der Service ist kostenlos und dürfte laut Penner von allen Apotheken angeboten werden.

„In den Apotheken weiß man genau, was zu machen ist“, sagt der Apotheker. Denn dort halte man sich strikt an die Anweisungen der Behörden. „Genauigkeit ist sozusagen unsere Profession“, fügt der Emder Apotheker hinzu. In seinen Geschäften werden die Angaben auf den Zertifikaten auch noch einmal persönlich mit dem Kunden abgeglichen.

So geht’s auf dem Smartphone

Bevor Betroffene die neuen QR-Codes der Impfzertifikate auf dem Smartphone einscannen, sollten sie die alten Zertifikate löschen. Das ist sowohl bei der Corona-Warn-App als auch bei der CovPass-App mit einfachen Schritten möglich. Beim Einrichten der neuen Zertifikate sollte in chronologischer Reihenfolge der Impfungen vorgegangen werden.

Das Emder Gesundheitsamt hat nach eigenen Angaben bislang „keine umfangreicheren Erfahrungswerte“ mit fehlerhaften Impfzertifikaten. Stadtsprecher Eduard Dinkela bestätigt aber, dass das vorkommt. Bei den ersten Impfungen in den Impfzentren seien die Daten erfasst worden, die die Impfwilligen bei der Anmeldung auf dem Portal des Landes selbst eingetragen haben. Dabei seien beispielsweise Zwischennamen in der Regel nicht angegeben worden, weil sie nicht gebräuchlich seien.

Das sagen die Behörden

Im Impfzentrum des Landkreises Aurich spricht man hingegen von „vereinzelten Fällen“. Probleme könnten beispielsweise auch bei unterschiedlichen Schreibweisen von Doppelnamen – mit oder ohne Bindestrich – auftreten, schreibt Kreissprecher Rainer Müller-Gummels. Darauf würden die Impflinge von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Impfteams aber hingewiesen. Rückfragen seien grundsätzlich per E-Mail an impfen@landkreis-aurich.de möglich.

„Überall dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren“, sagt Annika Smit von der Pressestelle des Landkreises Leer. Deshalb seien Buchstaben- oder Zahlendreher bei der Eingabe von persönlichen Daten durchaus möglich. Statistik darüber, wie oft das bislang vorgekommen ist, führe der Kreis aber nicht.

Hotline kann im Zweifel helfen

Smit verweist auch auf das Land als Ansprechpartner bei Probleme mit dem Impfzertifikat. Denn: Ein Großteil der Zertifikate sei in Zeiten der Impfzentren über das Impfportal ausgestellt worden. Sofern die Apotheken keine Zertifikate ausstellen können, weil beispielsweise Angaben fehlen oder nicht korrekt sind, könne diie Impfhotline des Landes weiterhelfen. Die Mitarbeiter dort würden die persönlichen Daten auf, den Impftermin, den Impfstoff und die Chargennummer abfragen und nach einer entsprechenden Kontrolle neue Zertifikate ausstellen.

An den Landkreis Wittmund ist die Problematik mit fehlerhaften Dokumenten bislang nicht herangetragen worden. „Allerdings werden von uns auch keine digitalen Impfzertifikate ausgestellt, auch nicht durch die mobilen Impfteams“, so Erster Kreisrat Uwe Cassens.

Probleme mit Johnson & Johnson

Mit den digitalen Impfzertifikaten gibt es noch ein weiteres Problem, das selbst dann auftritt, wenn bei der Erstellung der Bescheinigung alle persönlichen Daten richtig eingegeben wurden. Betroffen sind diejenigen, die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson erstgeimpft worden sind und als Booster die Biontech- oder Moderna-Spritze bekommen haben. Weil sowohl die CovPass-App als auch die Corona-Warn-App technisch für diese Möglichkeit untauglich sind, werden beim Scannen statt eines Booster-QR-Codes zwei Eintragungen angelegt: Eine 1/1-Impfung mit Janssen und eine 2/2 Impfung mit Biontech oder Moderna.

Wird beispielsweise unter 2G+-Bedingungen, bei denen Geboosterte keinen Testnachweis brauchen, der Impfstatus kontrolliert, gilt man auf den ersten Blick zwar als durchgeimpft, nicht aber als aufgefrischt. Das entspricht zwar den Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission, die bei der zweiten Spritze von einer Optimierung der Grundimmunisierung, nicht aber von einer Auffrischung beziehungsweise einem Booster ausgehen. Nur: Die rechtliche Lage ist anders. In Niedersachsen gelten Personen, die nach der Janssen Spritze eine weitere bekommen haben, als geboostert.

Um seinen Booster-Nachweis per CovPass-App doch zu erbringen, kann man auf den QR-Code tippen und dorthin scrollen, wo alle persönlichen Daten gespeichert sind. Dort lässt sich nachvollziehen, dass die erste Impfung mit dem Janssen-Impfstoff durchgeführt wurde. Das Problem: Dort stehen allerlei persönliche Daten, die man womöglich nicht jedem zeigen möchte. Selbst die App warnt davor: „Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor.“ Aber: Tut man es nicht, wird man nicht reingelassen. Das RKI und der Bund haben angekündigt, ihre Apps anpassen zu wollen. Wann das geschehen wird, können sie eigenen Angaben zufolge noch nicht sagen.

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