Hannover

Von Party bis Schule: Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 14.01.2022 12:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 8 Minuten
Nicht nur die Maskenpflicht, auch andere Corona-Vorgaben bleiben in Niedersachsen vorerst weiter bestehen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Nicht nur die Maskenpflicht, auch andere Corona-Vorgaben bleiben in Niedersachsen vorerst weiter bestehen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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In Niedersachsen gilt seit diesem Samstag eine neue Corona-Verordnung. Was das für private Treffen, Partys, Bars, Gaststätten sowie Schulen und Kindergärten bedeutet: die wichtigsten Corona-Regeln hier im Überblick.

Das Land Niedersachsen bekommt an diesem Samstag mal wieder eine neue Corona-Verordnung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Verlängerung der Maßnahmen, wie wir sie seit der Zeit nach Weihnachten kennen. Aus der Weihnachtsruhe wird nun also eine Winterruhe. Doch was genau bedeutet das?

Corona-Kontaktbeschränkung gilt künftig auch für 14-Jährige

Niedersachsen setzt das Mindestalter, ab dem die Corona-Kontaktbeschränkungen gelten, um ein Jahr herab. Von Samstag an sollen 14-Jährige bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt werden. Damit werde die Kontaktvorgabe an die übrigen an das Alter geknüpften Regelungen der Corona-Verordnung angeglichen. Bisher galt die Ausnahme „bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren“, in der neuen Fassung soll sie für Kinder „bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“ greifen. Weiterhin dürfen sich maximal zehn geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen treffen. Kinder zählen dabei jetzt nach ihrem 14. Geburtstag mit. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat noch weniger Spielraum. Dann darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Auch hier werden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt.

Diskos und Clubs

Bleiben weiterhin geschlossen, Shisha-Bars dürfen ebenfalls nicht öffnen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen bleiben ebenso verboten wie Messen und Tanzveranstaltungen.

Schulen

Die Schulen sollen grundsätzlich geöffnet bleiben. Allerdings sind bis Ende des Monats jeden Tag Selbsttests zu Hause vor Schulbeginn verpflichtend, sofern Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Die Tests werden vom Land bezahlt und über die Schulen verteilt. Das Land ruft auch geimpfte und genesene Schüler und Lehrer ausdrücklich dazu auf, sich mit den zur Verfügung gestellten Kits freiwillig zu testen. Es ist davon auszugehen, dass die tägliche Testpflicht auch im Februar zunächst beibehalten wird.

Was ist mit Schulfahrten?

Klassenfahrten sind bis zu den Osterferien nicht erlaubt. Der Zeitraum, an dem mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung untersagt sind, wird damit vom 31. Januar bis zum Beginn der Osterferien am 4. April verlängert. Möglich bleiben eintägige Schulausflüge, wenn nach Abwägung der Schule der pädagogische Nutzen das Risiko durch das aktuelle Infektionsgeschehen überwiegt und den Ausflug damit vertretbar erscheinen lässt. Austauschfahrten und andere schulische Auslandsreisen sind ebenfalls bis zu den Osterferien verboten. „Es ist bedauerlich, dass wir erneut an dem Punkt sind, dass Schulfahrten abgesagt oder in der Planung verschoben werden müssen“, findet Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Insbesondere mehrtägige Fahrten, die naturgemäß auch Übernachtungen erforderlich machten, seien aber aktuell nicht angezeigt. Tonne: „Wir müssen in der derzeitigen Lage Prioritäten setzen und Priorität hat der Präsenzunterricht. Gleichwohl lassen wir mit dem gewählten Weg Spielräume für Tagesausflüge, um die Möglichkeit des außerschulischen Lernens aufrecht zu erhalten.“

Der Notfall-Plan für die Schulen

Mit einem „Handlungsrahmen für die Schulorganisation unter Omikron“ gibt das Kultusministerium den Schulleitungen im Lande einen Überblick, wie auf Personalengpässe durch Krankheitsfälle, Quarantäne oder Selbstisolation reagiert werden kann. Als eine erste Maßnahme können Lehrerstunden aus den Ganztagsangeboten ab Jahrgangsstufe sieben gekürzt werden, damit diese dann für Vertretungsstunden eingesetzt werden können. Die Ganztagsangebote für Kinder der Jahrgänge 1 bis 6 werden dann auf eine Notbetreuung reduziert. Zudem können Lerngruppen vorübergehend zusammengelegt werden. In einem weiteren Schritt könnten dann laut Ministerium vorzugsweise ältere Schüler vorübergehend in den Distanzunterricht wechseln oder einzelne Fächer auf diesem Weg unterrichtet werden. Oberstes Ziel muss es laut Schulminister Tonne aber immer sein, den Unterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten.

Kitas

Anders als bei den Schulen gibt es für die Kitas im Land auch weiterhin keine Testpflicht. Das begründet das Land unter anderem damit, dass Kitas ein freiwilliges Angebot sind, während der Schulbesuch verpflichtend ist. Die Landesregierung ruft aber ausdrücklich dazu auf, von den freiwilligen Tests, die das Land kostenlos zur Verfügung stellt, Gebrauch zu machen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass es in einem nächsten Schritt zur Kita-Testpflicht kommt.

Was ist beim Friseurbesuch zu beachten?

Bei allen körpernahen Dienstleistungen - dazu zählen etwa Friseure oder Kosmetikstudios - gilt die 3-G-Regel. Besucher müssen also entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Einzelhandel

Nicht gegen Corona geimpfte Menschen können in Niedersachsen auch weiterhin shoppen gehen. Hier sind keine Änderungen geplant. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die 2G-Regel (geimpft oder genesen) im Handel gekippt. Das Land hat daraufhin eine FFP-2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel inklusive der Supermärkte eingeführt.

Gastronomie, Freizeit und Sport

Der Freizeitbereich, einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich einschließlich Fitnessstudios unterliegt weiterhin der 2Gplus-Regel. Daran soll sich ebenfalls zunächst nichts ändern. 2Gplus - Geimpfte und Genesene benötigen also zusätzlichen einen negativen Corona-Test - soll auch weiterhin für Gastronomie oder Hotels gelten. Wichtig: Wer eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, ist vom zusätzlichen Test befreit. Das soll auch weiterhin direkt nach der Impfung gelten. Und Gastronomen sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf den zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Neu ist, dass das Tragen von FFP-2-Masken bei Versammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel nun landesweit verpflichtend ist. Auch ansonsten setzt Niedersachsen bereits überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im Nahverkehr oder beim Einkaufen. Das soll so bleiben. Schüler dürfen im Unterricht auch OP-Masken tragen.

Neuregelung bei Bestattungen

Bei weltlich gestalteten Beerdigungen ohne kirchlichen und religiösen Charakter griff bisher die Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen. Dies wird mit der neuen Verordnung geändert. Fortan gelten auch bei nicht-religiösen Beerdigungen keine Kontaktbeschränkungen mehr, allerdings müssen die Besucher geimpft, getestet oder genesen sein. Diese 3G-Vorgabe gilt hingegen bei religiösen Bestattungen und Gottesdiensten auch weiterhin nicht. Viele Kirchengemeinden erlegen sich aber selbst Corona-Regeln auf, was die Landesregierung ausdrücklich begrüßt. 

Gültigkeit

Die jetzigen Regeln sollen bis Mittwoch, 2. Februar, gelten. Die nächste Konferenz zwischen den Ländern und dem Bund ist für Montag, 24. Januar, geplant. Dann sollen weitere Maßnahmen besprochen werden, die dann zeitnah in eine nächste Corona-Verordnung des Landes einfließen dürften. Regierungssprecherin Anke Pörksen geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Regeln der Winterruhe in Niedersachsen auch über den 2. Februar hinaus verlängert werden. „Ich glaube angesichts der Omikron-Entwicklung nicht, dass wir die Winterruhe zeitnah aufheben werden“, sagte sie.

Ausblick: Ausnahmen für Kinder und Jugendliche dürften wegfallen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen bei 3G- und 2G-Regeln nach wie vor privilegiert sein. Sie müssen also bislang nicht geimpft sein und fallen auch nicht unter die Testpflicht, weil sie ja in der Schule täglich getestet werden. Mit der nächsten Verordnung Ende Januar/Anfang Februar dürfte sich das aber ändern. Gut möglich, dass für Kinder und Jugendliche dann nur noch bis zu einem Alter von 14 oder 16 Jahren Ausnahmen gelten und alle anderen dann ebenfalls über einen Impfnachweis verfügen müssen, wenn sie etwa mit ihren Eltern ins Restaurant wollen.

Corona-Inzidenz in Niedersachsen erreicht Rekordwert

Die Corona-Neuinfektionen in Niedersachsen haben mit der Omikron-Welle einen neuen Höchststand erreicht. Die Inzidenz lag am Freitag bei 380,8 und damit so hoch wie noch nie, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich binnen einer Woche mit dem Coronavirus infiziert haben. Am Vortag betrug der Wert 362,6.

Auf regionaler Ebene überschritt erstmals im Land eine Kommune die Inzidenz von 1000: In der Stadt Delmenhorst lag der Sieben-Tage-Wert am Freitag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 1052,9. Omikron stelle mit Blick auf die Infektionen alles in den Schatten, was bisher während der Pandemie da gewesen sei, sagte der Ministeriumssprecher. Allerdings zeichne sich ab, dass die Krankheitsverläufe oft milder seien als bei den früheren Varianten.

Insgesamt wurden in Niedersachsen 6457 neue Covid-19-Infektionen und 22 weitere Todesfälle gezählt. Die Krankenhausindikatoren verschlechterten sich indes nicht. Die Hospitalisierungsinzidenz blieb wie am Vortag bei 4,7. Sie gibt an, wie viele Covid-19-Patienten innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner in den Krankenhäusern aufgenommen wurden. Die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten sank von 6,5 auf 6,3 Prozent. Nach Angaben der Landesregierung ist die Mehrheit der Intensivpatienten nicht gegen Corona geimpft. Die Auffrischungsimpfung, den sogenannten Booster, hat laut RKI mittlerweile jeder zweite Niedersachse erhalten (50,4 Prozent). Höher liegt die Booster-Impfquote nur im Saarland und in Schleswig-Holstein.

Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?

Nach einem Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher (frühestens nach sieben Tagen) freitesten lassen. Kinder können sich schon nach fünf Tagen freitesten. Um die Laborkapazitäten bei PCR-Tests zu schonen, reicht für das Freitesten ein offizieller Schnelltest etwa aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke. Ein Selbsttest zu Hause ist indes nicht ausreichend, um sich freizutesten. Auch die neuen Quarantäne-Regeln gelten in Niedersachsen von diesem Samstag an.

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