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Häuslebauer aufgepasst: So gibt es Bauland in Jemgum
Wer die meisten Punkte hat, hat die besten Karten: In Jemgum wurden jetzt die Richtlinien für die Vergabe von Bauland und Grundstücken festgelegt. Was müssen Häuslebauer vorweisen können?
Jemgum - Grundstücke sind heiß begehrt. Vielerorts sind die Wartelisten voll mit Häuslebauern, beziehungsweise solchen, die es werden wollen. In Jemgum gibt es nun eine Vergaberichtlinie für Bauland und Grundstücke. Die Gemeinde möchte besonders den Bedarf von Bewerbenden abdecken, die noch nicht über Häuser oder bebaubare Grundstücke verfügen. Das steht in den Richtlinien für die sich der Bauausschuss in dieser Woche einstimmig ausgesprochen hat.
Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Denn auch, wer eine Immobilie hat, die aber nicht familiengerecht ist, oder wer zum Beispiel eine behinderten- oder seniorengerechte Wohnung sucht oder mit seinem Umzug Raum für junge Familien oder Senioren schafft, soll nicht übergangen werden.
Kinder, Pflege, Jemgum-Nähe
Die Richtlinien sind umfangreich. Allerdings gibt es einige große Komponenten, die den Bewerbern und Bewerberinnen ordentlich Punkte einbringen. Viele Kinder, im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen oder solche mit einer Behinderung. Die Punktevergabe ist jeweils gestaffelt. Ein Kind, ein Punkt, zwei bringen zwei und so weiter bis vier Punkte für mindestens vier Kinder. Bei pflegebedürftigen Personen sind die Punkte nach Pflegegrad gestaffelt und bei Menschen mit Behinderung nach dem Grad eben derer.
Zusätzlich ist die Verbundenheit zur Gemeinde Jemgum ein Pfund bei einer Bewerbung. Wer in der Gemeinde wohnt oder das für zehn Jahre war, bekommt je zwei Punkte. Auch für ein langjähriges Ehrenamt – mindestens drei Jahre – innerhalb eines Vereins, einer gemeinnützigen Organisation oder der Kirche gibt es Punkte. Außerdem können sich aktive Einsatzkräfte der Feuerwehr, des DRK und des THW oder anderer Hilfsorganisationen über Punkte freuen – nach drei Jahren Mitgliedschaft gibt es ebenfalls zwei Punkte.
Abrufbar ist der komplette Entwurf für die Vergaberichtlinie über das Bürgerinfosystem der Gemeinde Jemgum. Während der Sitzung wurde noch die Änderung angeregt, dass jemand, der zwar ein Haus in Jemgum hat, es aber langfristig vermietet, ebenfalls bevorzugt wird. Letztlich wird im Rat anschließend über die Vergaberichtlinie abgestimmt. Wenn dieser grünes Licht gibt, gilt die Richtlinie sofort. Das gilt auch für die Baugebiete, die derzeit in Jemgum in der Planung sind.