Gefahr

Radfahrer sind nur geduldet

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Von Vera Vogt
| 22.02.2022 19:03 Uhr | 5 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Viele Radfahrer handeln falsch, weil sie Schilder dazu verleiten, sagt Harm Meinders, der Vorsitzende der Ortsgruppe Rheiderland des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC). Foto: Vogt
Viele Radfahrer handeln falsch, weil sie Schilder dazu verleiten, sagt Harm Meinders, der Vorsitzende der Ortsgruppe Rheiderland des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC). Foto: Vogt
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Auf der Straße werde man weggehupt, auf vielen Wegen dürfe man nur rollen, sagt der Bunder Harm Meinders vom ADFC. Die Schilder im Kreis Leer findet er irreführend. Wohin denn nun mit dem Rad?

Rheiderland - Eigentlich macht man alles richtig, wenn man im Kreis Leer im Ort mit dem Rad auf der Straße fährt. Trotzdem kommt es nicht selten zu einem unangenehmen Hupkonzert, Autofahrer schimpfen, überholen eng. „Das passiert leider immer wieder“, sagt Harm Meinders. Der Bunder ist der Vorsitzende der Ortsgruppe Rheiderland des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC). Es sei einfach bei vielen noch nicht angekommen, dass Räder auch auf die Straße gehören und die Schilder, die im Kreis Leer stehen, verwirrten die Radfahrer unnötig. „Eigentlich müssten sie alle weg“, sagt er.

Was und warum

Darum geht es: Wer mit dem Rad im Ort auf der Straße fährt, macht eigentlich alles richtig. Autofahrer wissen das meist aber nicht, sagt Radler Harm Meinders vom ADFC. Wer dagegen auf den Seitenanlagen radelt, sollte wissen, welche Regeln gelten. Die Schilder, die derzeit aufgestellt sind, seien ein großes Problem, denn auch hier sind Radfahrer nur geduldet.

Vor allem interessant für: Radler

Deshalb berichten wir: Die Redaktion wurde vom Fahrradclub auf das Dilemma aufmerksam gemacht.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Nicht nur auf der Straße sind Räder nicht wirklich willkommen. „Die Schilder, die fast überall stehen, weisen Gehwege aus“, sagt er. Es handelt sich um die runden Schilder mit zwei Figuren, die sich an den Händen halten. „Darunter ist fast an allen Straßen ein weißes Schild mit schwarzem Fahrrad darauf angebracht, es bedeutet „Radfahrer frei“, erklärt er. Viele Radler würden annehmen, sie dürften also dort fahren, wie zuvor auf den Radwegen. Dem sei nicht so: „Das heißt, ich darf den Weg auf der rechten Seite der Fahrbahn nutzen, aber in Schrittgeschwindigkeit“, sagt er. Sich in Schrittgeschwindigkeit fortzubewegen, sei auf dem Rad unmöglich. „Da kippt man ja um“, sagt er. Gleichzeitig befürchtet er, dass Radfahrer, wenn sie in einen Unfall verwickelt würden, in Haftung genommen werden, wenn sie zu schnell unterwegs waren. „Oder eben normal mit dem Rad, aber das ist ja schon viel zu schnell“, sagt er.

Wieso gibt es diese Schilder?

Wir haben beim Landkreis Leer nachgefragt, wieso man diese Kombination von Schildern gewählt hat, die laut ADFC irreführend sein kann: Das habe damit zu tun, dass man den Radfahrern nicht die Möglichkeit nehmen wollte, die Radwege zu nutzen, erklärt Sprecher Philipp Koenen. Die allgemeine Pflicht, Radwege nutzen zu müssen hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2010 aufgehoben. Die Pflicht, Radwege zu benutzen, sei damit nicht generell abgeschafft worden, sagt Koenen. Um sie innerhalb von Orten anzuordnen, müsse das Radeln auf der Straße dort als gefährlicher als üblich eingestuft werden. „Radfahrer, die auf eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an bestimmten Straßen geklagt hatten, haben in mehreren Fällen vor Gericht Recht bekommen – damals auch für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften“, so Koenen.

Innerhalb von Ortschaften seien die Chancen verschwindend gering, die Pflicht begründen und die blauen Radwegeschilder aufstellen zu können. „Im Landkreis Leer haben wir von uns aus die Radwegebenutzungspflicht innerorts aufgehoben“, sagt er. Allerdings seien die Nebenanlagen ursprünglich auch als Radweg konzipiert worden, also wollte man den Radlern die für die bestimmten Wege nicht gänzlich nehmen. Also seien sie „durch eine Zusatzbeschilderung für Radfahrer freigegeben“ worden.

Was ist mit Pedelec-Fahrern?

Also gilt: Auf der Straße fahren oder auf dem Weg daneben rollen? Ja, denn „ein Gehweg mit der Zusatzbeschilderung ‚Radfahrer frei’ bleibt dennoch ein Gehweg. Radfahrer sind dort durch die Zusatzschilder nur geduldet“, so Koenen. Sie hätten sich also so zu verhalten, dass sie dort Fußgänger nicht behindern oder gefährden und grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Pedelecfahrer hätten somit auf den freigegebenen Gehwegen „nichts zu suchen“ und müssten innerorts auf der Straße fahren. Die Regelung mit dem Zusatzschild stammten aus einer Zeit, in der es noch nicht so viele Pedelec-Fahrer gegeben habe, so der Sprecher.

Aber nicht nur für die Pedelec-Fahrer sei das Schild mit dem kleinen Fahrrad verwirrend, meint Harm Meinders. „An so manchem Weg ist nur das Schild angebracht und keines, das auf einen Gehweg hinweist“, sagt er. Nicht selten auch auf der linken Seite. „Das sehen Radfahrer und denken, sie dürfen auf der linken Seite fahren. Das dürfen sie aber nicht, weil man nur einen Radweg auf beiden Seiten freigeben kann, einen Gehweg nicht. Sie werden zu Geisterfahrern und wissen es wohl nicht einmal“, sagt er. Brandgefährlich, fügt er hinzu. Er wünscht sich, dass die Autofahrer zumindest an den Straßeneinmündungen darauf hingewiesen werden, dass von beiden Seiten Radfahrer kommen könnten.

Kann man etwas daran ändern?

Eine neue Regelung, die eindeutiger ist, ist nicht in Sicht, teilt der Landkreis mit: Man könne ohne Radwegebenutzungspflicht nur in der Schilderkombi dafür sorgen, dass Radfahrer trotzdem auf dem Nebenanlagen fahren dürfen. Aber: „Im November ist die Straßenverkehrsordnung geändert worden und lässt nun die Möglichkeit zu, gemeinsame Geh- und Radwege durch Piktogramme auf der Fahrbahn als solche zu kennzeichnen“, so Koenen. Man wolle das auch im Landkreis Leer umsetzen. „Bei einer Verkehrsschau kann im Einzelfall vor Ort geprüft werden, ob die neue Regelung an den entsprechenden Stellen möglich ist.“

Wie entschärft man bis dahin den Konflikt zwischen Auto und Rad? Dass Autofahrer wütend reagierten, liege oft daran, dass sie es nicht besser wüssten, meint Meinders. „Es wäre für alle – also Rad- und Fahrzeugfahrer – eine Riesenhilfe, wenn man darauf hinweisen würde, dass man sich die Straße teilen muss“, sagt der ADFC-Ortsgruppenvorsitzende. Dafür gebe es keine Beschilderung, so Koenen. „Vereinfacht gesagt: Innerhalb von geschlossenen Ortschaften müssen Kraftfahrer immer mit Radfahrern auf der Straße rechnen“, teilt der Kreis mit.

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