Politik
Maßnahmen gegen Wildwuchs bei Ferienwohnungen
Der Rat der Gemeinde Krummhörn will etwas gegen den Wildwuchs bei Ferienwohnungen in Greetsiel unternehmen. Auch für Einheimische hat das Konsequenzen.
Krummhörn - Seit Jahren wird in der Gemeinde Krummhörn um die Entwicklung von Greetsiel gerungen. Nun hat die Freie Bürgerliste mit einem Antrag, dessen Ursprung ebenfalls mehrere Jahre zurückliegt, auf der jüngsten Ratssitzung Erfolg. Wenn es dabei bleibt, wird der Bebauungsplan für den Bereich Klaus-Störtebeker-Weg/Edzard Cirksena Straße in der Zukunft geändert – und bis dahin gilt eine sogenannte Veränderungssperre, um ungewünschten Entwicklungen einen Riegel vorzuschieben.
Was und warum
Darum geht es: Eine bald inkrafttretende Veränderungssperre betrifft auch viele Einheimische in Greetsiel.
Vor allem interessant für: Eigentümer von Ferienwohnungen; BEwohner von Greetsiel.
Deshalb berichten wir: Im Rat der Gemeinde wurde eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen getroffen. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
Hintergrund der Entscheidung: Bereits 2009 änderte die Gemeinde auf Wunsch der Politik den Bebauungsplan 0530 für den Bereich Klaus-Störtebeker-Weg/Edzard Cirksena Straße. Ursprünglich sollte es damit Einheimischen ermöglicht werden, auf großen Grundstücken in zweiter Reihe zu bauen. Doch statt Einheimischen, so die in den vergangenen Jahren immer lauter gewordene Kritik, kamen (auswärtige) Investoren, die Ferienwohnungen bauten. Und das sehr großzügig, weil der vor nunmehr fast 13 Jahren verabschiedete neue Bebauungsplan sehr viele Freiheiten zulässt – und auch am angedachten Ziel vorbei formuliert ist.
„Keine schlafenden Hunde wecken“
Zu dieser Schlussfolgerung kommt auch ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes rechtliches Gutachten. Im Gutachten heißt es unter anderem: „Der Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung ein ,Allgemeines Wohngebiet’ fest. Damit ist nicht nur eine Wohnnutzung möglich, sondern daneben auch andere Nutzungen.“ Wäre der Bereich als sogenanntes „reines Wohngebiet“ festgelegt, würde sich das Problem nicht stellen. So heißt es im Gutachten weiter: „In der Beurteilung der planungsrechtlichen Situation und der Kritik durch die FBL-Fraktion kommt man zu der Erkenntnis, dass das „Allgemeine Wohngebiet“ erst durch die ,Fehlentwicklung’ ein ,Allgemeines Wohngebiet’ geworden ist. Würde es keine Ferienwohnungsnutzung geben, so würde es sich im tatsächlichen um ein ,Reines Wohngebiet’ handeln. Wird die Kritik der FBL-Fraktion durch den Gemeinderat geteilt, so empfiehlt es sich, tatsächlich eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen und ein ,Reines Wohngebiet’ auszuweisen.“
Das Gutachten stellt aber auch die Frage, welche Auswirkungen eine Änderung des Bebauungsplanes denn haben wird, weil: Was bereits steht und im Sinne des Planes erbaut wurde, hat Bestandsschutz. Über die Frage, was ein neuer Bebauungsplan denn bringen würde, wurde dann auch im Rat zum Teil hitzig diskutiert. SPD-Fraktionschef Alfred Jacobsen sprach sich vehement gegen den Beschluss aus. Er befürchtet eine Klagewelle, obwohl das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass Klagen keine Aussicht auf Erfolg hätten. Warum Jacobsen das befürchtet, ist unklar. Er habe seine Gründe im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss kundgetan und wolle dies öffentlich nicht wiederholen, um „keine schlafenden Hunde zu wecken“. Laut Jacobsen, und da gibt ihm der benannte Bestandsschutz durchaus recht, sei das „Gebiet für mich verloren“. Man solle seine Bestrebungen, dem Neubau von Ferienwohnungen entgegenzuwirken, auf andere Bereiche Greetsiels konzentrieren.
Veränderungssperre betrifft Einheimische
Dem gegenüber standen Stimmen wie beispielsweise von Reiner Willms (SWK): „Entweder wir entscheiden heute, dass wir Greetsiel aufgeben oder nicht“, drückte er es drastisch aus. Der Verwaltungsausschuss, das erklärte Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos), habe sich gegen den Antrag der FBL ausgesprochen. Looden schlug vor, das Thema auf der angedachten Klausurtagung zu besprechen. Der Rat sah das im Endeffekt anders: Mit 14-Ja Stimmen und neun Nein-Stimmen wurde der Antrag angenommen.
Das hat jetzt auch konkrete Auswirkungen auf die Einheimischen, die in dem betroffenen Gebiet wohnen. Denn auch eine sogenannte Veränderungssperre wurde gleich darauf mit 16 Ja-Stimmen beschlossen. Diese Veränderungssperre bewirkt, dass neue Bauvorhaben erstmal nicht mehr möglich sind. Und auch „erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind“, dürfen laut Baugesetzbuch nicht vorgenommen werden. Diese Veränderungssperre gilt ab Bekanntgabe durch die Gemeinde und hat zunächst eine Dauer von zwei Jahren.
Der Rat will mit der Veränderungssperre einem Verkauf weiterer Grundstücke, um dort Ferienwohnungen zu errichten, entgegenwirken.