Krieg in der Ukraine

Ministerium nimmt Stellung zu Ukraine-Flaggen am Amtsgericht

| | 08.03.2022 15:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mit den Flaggen will die Belegschaft des Gerichts laut ihrem Direktor ihre Solidarität ausdrücken. Foto: Ortgies
Mit den Flaggen will die Belegschaft des Gerichts laut ihrem Direktor ihre Solidarität ausdrücken. Foto: Ortgies
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Darf ein deutsches – unabhängiges – Gericht zum Krieg in der Ukraine Flagge zeigen? Ein Leeraner Rechtsanwalt sieht das Neutralitätsgebot verletzt – doch das Justizministerium sieht das anders.

Leer/Hannover - In der vom Leeraner Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses aufgeworfenen Debatte um am Amtsgericht Leer wehende Ukraine-Flaggen hat sich jetzt das niedersächsische Justizministerium positioniert. „Die Dauer und die Intensität einer Befarbung von Gerichtsgebäuden ist letztlich eine Frage des Fingerspitzengefühls“, schreibt ein Pressesprecher des Ministeriums auf Nachfrage der Redaktion. Es dürfte sich im Ergebnis um „ein Zeichen der Humanität und Solidarität mit unschuldigen Kriegsopfern in der Ukraine handeln“, heißt es dazu aus Hannover.

Hanses hatte kritisiert, dass die Beflaggung aus seiner Sicht gegen das Neutralitätsgebot der deutschen Gerichte verstoße. Obwohl auch er sich gegen den Krieg und für die Solidarität mit der Ukraine ausspreche, hätten solche Bekundungen an Gerichten nichts zu suchen, so der Strafverteidiger. Die Justiz habe auch nach außen hin zu zeigen, dass sie in allen Bereichen unparteiisch sei. Dabei verweist er auf den Paragrafen 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, bei Gericht Symbole zu tragen, „die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen“.

Vorschrift gelte für Menschen, nicht für Gebäude

Das Ministerium schreibt, dass sich die Vorschrift „auf Menschen und nicht auf Gebäude“ beziehe. Etwas Gegenteiliges hatte Hanses aber auch nicht behauptet. Stattdessen hatte er befunden: Wenn schon einzelne Richter politische oder weltanschauliche Symbole nicht zur Schau stellen dürften, solle das an einem ganzen Gerichtsgebäude erst recht nicht passieren. Der Leeraner Amtsgerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck hatte der Redaktion gesagt, ihm sei „so was von egal“, was der Anwalt sage. Das Anbringen der Flaggen habe keine Bedeutung für die individuellen Entscheidungen des Gerichts.

Das Ministerium schreibt dazu: „Die Bilder und Nachrichten, die uns täglich aus der Ukraine erreichen, lassen auch die Beschäftigten in der niedersächsischen Justiz nicht kalt.“ Ob die „beiden kleinen Flaggen“ zu einem erfolgreichen Befangenheitsgesuch gegen einen einzelnen Richter führen könnten, sei eine „Frage der Einzelfallumstände“. Diese seien „ihrerseits in richterlicher Unabhängigkeit“ zu beurteilen. Er unterstelle den Richtern gar nicht, befangen zu sein, sagt Hanses. Ihm gehe es allein um die Außenwirkung – etwa auf Verfahrensbeteiligte russischer Abstammung. Flaggen mit Friedenstauben hätten aus seiner Sicht dasselbe ausgedrückt – ohne politisch Stellung zu nehmen.

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