Justiz

Notar aus dem Kreis Leer wegen Betrugs verurteilt

| | 11.03.2022 17:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Verhandelt wurde am Amtsgericht Leer. Foto: Ortgies
Verhandelt wurde am Amtsgericht Leer. Foto: Ortgies
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Nach Ansicht des Amtsgerichts Leer haben ein ostfriesischer Notar und sein Mandant aus Hamburg bei einer Grundstücksübereignung den Staat betrogen. Dafür drohen mehr als strafrechtliche Konsequenzen.

Leer - Am Freitag hat das Amtsgericht Leer einen Notar aus dem Kreis Leer und einen Geschäftsführer aus Hamburg wegen gemeinschaftlichen Betrugs verurteilt. Richter Ahlting bestrafte den Notar mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 125 Euro (6250 Euro), der Geschäftsführer soll 30 Tagessätze à 220 Euro (6600 Euro) zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, in einer Urkunde den Wert eines Grundstücks absichtlich zu niedrig angegeben zu haben, um Gerichtskosten, die sich am Wert orientieren, zu sparen. „Ich bin der Überzeugung, dass sich das im Grunde bestätigt hat“, sagte Ahlting in der Urteilsbegründung.

Ursprung der Geschichte ist die Scheidung des damals noch in Ostfriesland lebenden Geschäftsführers von seiner Ehefrau. Im Zuge der Scheidung hatte ein rund 1300 Quadratmeter großes und mit einem Haus bebautes Grundstück in Leer auf die Ex-Frau überschrieben werden sollen, weswegen der Notar ins Spiel gekommen war. Die Ex-Frau, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls in den Betrug involviert war, hat eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe akzeptiert. Auch ihr Ex-Mann und der Notar hatten Strafbefehle bekommen – denen sie allerdings widersprochen hatten, was nun zur öffentlichen Gerichtsverhandlung führte.

Eigentlich 300.000 Euro im Vertragsentwurf

Die Eheleute hatten das mit einem Haus bebaute Grundstück 2006 für 170.000 Euro gekauft und laut Staatsanwaltschaft mit einem neuen Bad für 10.000 Euro, einer neuen Küche für 20.000 Euro und neuer Elektrik für 4600 Euro ausstatten lassen. Im Jahr 2018 sollte der Notar im Zuge der Scheidung die Übertragung des Grundstücks an die Frau beurkunden. Dafür hatte der Jurist einen Wert von 300.000 Euro in den Vertragsentwurf geschrieben – „aus der hohlen Hand“, wie er bei Gericht sagte. Aus einer dem Gericht vorliegenden E-Mail der Ex-Frau geht allerdings hervor, dass sie den Notar später darum bat, den Wert auf 170.000 Euro nach unten zu korrigieren.

Wiederum in einer E-Mail schrieb der Notar daraufhin einer Mitarbeiterin, dass da wohl jemand „sparen“ wolle und man da noch einmal drüber reden müsse. Die E-Mail will der Notar, das sagte er bei Gericht, nun als Witz verstanden wissen, „der in Anbetracht der Tatsachen nicht mehr so witzig erscheint“. Begründet hätten die Eheleute die Preiskorrektur damit, dass sie außer Küche und Bad nichts an dem Haus saniert hätten, so der Notar. Damit habe er sich zufrieden gegeben – und den Wert geändert. Zudem sei die Lage des Objekts angesichts eines nahen „Drogenarztes“, bei dem sich jeden Morgen „200 Leute ihr Methadon holen“, nicht gerade die Beste.

Ex-Frau soll sich um Unterlagen gekümmert haben

Der angeklagte Geschäftsführer sagte vor Gericht nicht aus, stattdessen verlas sein Anwalt eine Stellungnahme in seinem Namen. Im Grunde schob der Angeklagte darin die Schuld auf die Ex-Frau: Er selbst habe mit etwaigen Vertragsentwürfen oder Absprachen nichts zu tun gehabt. Stattdessen habe er alles zur Zufriedenheit der Frau regeln wollen, um seine Tochter wiedersehen zu können. Beim Unterzeichnungstermin beim Notar habe es keinen Austausch gegeben. Der Jurist habe die Urkunde verlesen, er habe unterschrieben – und fertig. Gerichtsgebühren seien gar nicht thematisiert worden.

In seinem Plädoyer sagte Verteidiger Ben Bartholdy, dass Grundstück und Haus für seinen Mandanten und dessen Ex-Frau wohl tatsächlich nur einen Wert von 170.000 Euro gehabt hätten – was im Zuge der Scheidungsabwicklung auch legitim sei. Für den tatsächlich richtigen Wert in der Urkunde sei der Notar verantwortlich. Dessen Anwalt Dr. Jochen Bachmann sagte in seinem Schlussvortrag wiederum, dass sein Mandant alles getan habe, was das Gesetz von ihm verlange. Der Notar habe vorrangig die Vertragsparteien über den Wert der Immobilie anzuhören. Nur, wenn sich Falschangaben aufdrängten, sei er zu eigenen Nachforschungen angehalten.

Grundstück tatsächlich mehr als Doppelte wert

Und was sind Grundstück und Haus nun tatsächlich wert? Ein Sachverständiger bezifferte den Wert des Komplexes mit Stand von 2018 auf 385.000 Euro – also auf eine noch höhere Summe, als der Notar ursprünglich in den Vertrag geschrieben hatte. Dass es sich um eine höherwertige Immobilie handele, habe man schnell erkennen können – etwa durch ein besonders aufwendiges Mauerwerk, Dachrinnen aus Kupfer und ein Sommerhaus im Außenbereich, so der Experte. Das 1911 erbaute Gebäude sei in den 80ern saniert worden und in einem „Top-Zustand“ gewesen, als er und zwei weitere Sachverständige es begutachtet hätten. „Das sieht man nicht oft.“

Beide Verteidiger forderten Freisprüche: Niemand habe den Staat betrügen wollen – zumal es um lediglich 108 Euro an weniger zu zahlenden Gerichtsgebühren gegangen sei. Angesichts einer mehrere hunderttausend Euro umfassenden Scheidung für den Geschäftsführer und der Tatsache, dass dem Notar durch den geringeren Grundstückswert selbst 1000 Euro an Notargebühren durch die Lappen gegangen seien, mache das keinen Sinn. Strafrichter Ahlting sagte allerdings, es wäre angesichts der enorm steigenden Immobilienpreise völlig unrealistisch gewesen, 2018 anzunehmen, dass sich in zwölf Jahren nichts am Wert des Objekts geändert haben könnte.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Der Richter wies in seiner Urteilsbegründung auf die besondere Stellung eines Notars hin. Wegen ihres öffentlichen Amtes müssten Notare besonders vertrauenswürdig handeln – um sich das Vertrauen der Öffentlichkeit zu verdienen. Das führt auch dazu, dass dem Verurteilten auch berufsrechtliche Konsequenzen drohen könnten. Richter Bastian Witte, stellvertretender Pressesprecher des Landgericht Aurich, bestätigte auf Nachfrage, dass am Landgericht ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Einzelheiten nannte er aus Gründen des Datenschutzes allerdings nicht.

Das Urteil des Leeraner Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Beide Verurteilten können Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Der Notar hat das gegenüber der Redaktion noch im Gerichtssaal angekündigt – weswegen sich demnächst wohl das Landgericht Aurich als nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen wird.

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