Corona in Ostfriesland

Ostfriesische Einrichtungen melden rund 650 Impfpflicht-Verstöße

| | 03.04.2022 17:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wer in beispielsweise einer Arztpraxis tätig ist, muss geimpft sein oder als genesen gelten. Symbolfoto: Hoppe/DPA
Wer in beispielsweise einer Arztpraxis tätig ist, muss geimpft sein oder als genesen gelten. Symbolfoto: Hoppe/DPA
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Mitte der Woche lief die Zwei-Wochen-Frist für Einrichtungen ab, die unter die Impfpflicht fallen. Mindestens 253 Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser haben sich an die Behörden gewandt.

Ostfriesland - Seit dem 16. März gilt auch in Ostfriesland die einrichtungsbezogene Impfpflicht, nach der in beispielsweise Arztpraxen und Krankenhäusern nur noch Personen mit Impf- oder Genesenen-Status tätig sein dürfen. Seit dem Stichtag müssen entsprechende Einrichtungen Mitarbeiter mit unklarem oder ohne Status „unverzüglich“ melden – was das Land als zweiwöchige Frist auslegt. Diese Frist ist Mitte der Woche abgelaufen. Was bedeutet das in Zahlen für Ostfriesland?

„74 Einrichtungen haben insgesamt 254 Beschäftigte gemeldet“, schreibt Jens Gerdes aus der Pressestelle des Kreises Leer mit Stand von Freitag. Laut Rainer Müller-Gummels, Pressesprecher des Kreises Aurich, waren es dort 247 Meldungen aus 125 Einrichtungen, in Emden laut Amtsarzt Dr. Dirk Obes 75 Personen, aus 20 Unternehmen. Ralf Klöker vom Kreis Wittmund berichtet mit Stand von Donnerstag von 73 Beschäftigten aus 34 Einrichtungen. Ostfrieslandweit haben demnach mindestens 253 Einrichtungen wenigstens 649 Personen den Behörden gemeldet.

Einrichtung soll gegen Meldepflicht verstoßen haben

Was bedeutet das nun für die Beschäftigten? Übereinstimmend berichten die Pressesprecher, dass die betroffenen Personen angeschrieben worden seien – mit der Aufforderung, Nachweise einzureichen. Im Kreis Wittmund seien der Aufforderung „einige“ Menschen nachgekommen, im Kreis Leer 36 und im Kreis Aurich 61. „Das Verwaltungsverfahren ist derzeit ganz am Anfang“, schreibt Klöker. Bescheide – etwa mit Bezug auf mögliche Zwangsgelder – seien noch nicht ergangen.

Anders im Landkreis Leer: „Es sind bisher acht Personen per Bescheid und unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert worden, einen geeigneten Nachweis einzureichen“, so Gerdes. Bis tatsächlich gezahlt werden muss, seien aber Fristen einzuhalten. „So kann ein Zwangsgeld beispielsweise erst circa vier Wochen nach der ersten Anhörung verhängt werden“, schreibt der Pressesprecher. Im Kreis Leer gibt es laut Gerdes zudem den Verdacht, dass eine Einrichtung gegen die Meldepflicht verstoßen habe. Dort sei eine gesonderte Aufforderung ergangen.

Während Mitte der Woche die Meldefrist endete, lief am Wochenende die Gültigkeit der niedersächsischen Corona-Übergangsverordnung aus. Das bedeutet: Seit Sonntag sind nahezu alle Corona-Einschränkungen in Niedersachsen aufgehoben. Dazu zählen beispielsweise die Maskenpflicht im Einzelhandel und Freizeitbereich sowie 2G- oder 3G-Pflichten in Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen.

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