In Brake getötete Bunderin  Heute soll im Mord-Prozess das Urteil fallen

| | 12.05.2022 06:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verteidigt wird der Angeklagte von Rechtsanwältin Sandra Baumann. Archivfoto: Dittrich/DPA
Verteidigt wird der Angeklagte von Rechtsanwältin Sandra Baumann. Archivfoto: Dittrich/DPA
Artikel teilen:

Im Dezember 2021 wird eine junge Mutter aus Ostfriesland umgebracht. Seit vergangener Woche läuft der Prozess gegen den Mann, der sie getötet hat. War es Mord?

Oldenburg/Brake/Bunde - Ein 34-Jähriger aus Brake soll im vergangenen Dezember in seiner Wohnung eine 26 Jahre alte Mutter aus Bunde getötet und danach eine Nachbarin im Flur des Mehrfamilienhaus schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Bunderin mit einem Handtuch erstickt und die Brakerin mit einem Messer im Gesicht und an der Kehle attackiert zu haben, um sie ebenfalls umzubringen. Der Schnitt am Hals der Frau soll zwölf Zentimeter lang gewesen sein – doch sie überlebte. Der Mord-Prozess läuft seit Dienstag vergangener Woche und soll an diesem Donnerstag zum Ende kommen.

Der voraussichtlich letzte Verhandlungstag beginnt um 9 Uhr. Es werden die Plädoyers und das Urteil erwartet – und vor allem der erste Programmpunkt dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, denn: Es werden nicht nur Staatsanwaltschaft und Verteidigerin vortragen, welche Strafe sie für den Angeklagten für angemessen halten. Seit Prozessbeginn sitzen auch regelmäßig vier Rechtsanwälte mit im Gerichtssaal, die die Interessen der Schwerverletzten und der Hinterbliebenen der Verstorbenen vertreten. Auch sie sind berechtigt, einen Schlussvortrag zu halten – und in aller Regel machen Opferanwälte davon Gebrauch.

Keine Strafmilderung zu erwarten

Laut Anklageschrift soll der Mann die Ostfriesin heimtückisch ermordet haben, als diese in dessen Bett geschlafen hat. Laut der Verteidigerin des Mannes, Sandra Baumann, sieht die Sache anders aus: Ihr Mandant habe die Frau unter Kokaineinfluss getötet, als sei schreiend durch die Wohnung und in Richtung Balkon gerannt sei. Der Grund für den angeblichen Panik-Ausbruch: Nach einvernehmlichem Sex habe der Mann der Frau eröffnet, sich aus Trauer über die gescheiterte Beziehung mit seiner Ex-Verlobten selbst das Leben nehmen zu wollen – und den Wunsch geäußert, das spätere Opfer zu fesseln, damit sie während des Selbstmords bei ihm bleibe.

Die Strategie der Juristin ist damit offenkundig: Sie will das Mordmerkmal der Heimtücke kassieren – und möglicherweise auf einen Totschlag oder eine noch geringer bestrafte Tat abzielen. Dass der Mann die Frau getötet hat, hat er über seine Anwältin gestanden. Offen ist nur noch, welcher juristische Tatbestand der Verurteilung zugrundeliegen wird. Am ersten Prozesstag hatte Baumann dazu gesagt: „Nicht immer ist es Mord, wenn ein Mensch zu Tode kommt, und nicht immer ist es versuchter Mord, wenn ein Mensch schwer verletzt wird.“ Ob das auch in diesem Fall so liegt, wird im Laufe des Tages das Schwurgericht entscheiden.

Am vergangenen Donnerstag hatte vor Gericht ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt – und den Äußerungen des Angeklagten wenig abgewinnen können. Eine Blutentnahme habe beim Angeklagten nach der Tat nur einen kleinen Rest an Kokain nachgewiesen. Und einen Selbstmord mit moralischer Unterstützung habe er auch noch nicht erlebt, so der Mediziner. Als ausgeschlossen gilt, dass der Mann aufgrund einer eingeschränkten Schuldfähigkeit eine mildere Strafe erwarten könnte: Der Gutachter bescheinigte dem Mann zwar eine „deutlich aggressive Seite“, allerdings spreche vieles gegen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

Ähnliche Artikel