In Brake getötete Bunderin  Das Urteil ist gefallen

| | 12.05.2022 15:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Prozess endete am Donnerstag mit der Verurteilung des 34-Jährigen. Archivfoto: Dittrich/DPA
Der Prozess endete am Donnerstag mit der Verurteilung des 34-Jährigen. Archivfoto: Dittrich/DPA
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Das Landgericht Oldenburg hat einen 34-Jährigen aus Brake verurteilt. Der Mann hatte eine junge Ostfriesin umgebracht und versucht, seine Nachbarin zu töten.

Oldenburg/Brake/Bunde - Der Prozess gegen den Mann, der in Brake eine 26-jährige Mutter aus Bunde umgebracht und eine heute ebenfalls 26 Jahre alte Nachbarin mit einem Messer schwer an Kehle, Hand und Auge verletzt hatte, ist vorbei. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg unter Vorsitz von Sebastian Bührmann hat den 34-jährigen Angeklagten am Donnerstag wegen Totschlags und versuchten Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Damit wich das Gericht von der ursprünglichen Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg ab: Die Behörde hatte den 34-Jährigen des heimtückischen Mordes und versuchten Mordes beschuldigt. Die Ostfriesin habe schlafend im Bett des Täters gelegen, als dieser sie mit einem Handtuch erstickt habe, hatte es in der Anklageschrift geheißen. Weil sie dabei arg- und wehrlos gewesen sei, sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt worden.

Was genau passierte, bleibt im Dunkeln

Von dieser ursprünglichen Annahme war am Donnerstagvormittag schon Oberstaatsanwalt Dr. Martin Koziolek selbst abgewichen – und hatte auf Totschlag plädiert. Während der Beweisaufnahme konnte nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte tatsächlich heimtückisch gehandelt hätte. Zeugen, die zur Tatzeit im selben Mehrfamilienhaus in Brake lebten, berichteten vor Gericht von lauten Schreien und einem heftigen Streit aus der Wohnung.

Worum es in dem Streit ging und warum der Braker mit dem Handtuch zudrückte, bis die Bunderin nicht mehr atmete, blieb unbeantwortet. An der Leiche der jungen Frau hatte die Gerichtsmedizin Abwehrverletzungen festgestellt. Was genau passierte, ist aber unklar. Über seine Anwältin Sandra Baumann hatte der Mann erklären lassen, dass er die Frau nur habe ruhigstellen wollen, weil sie laut geschrien habe. Er habe sie nicht töten wollen.

Richter spricht von „verschrobener Geschichte“

Der Mann, so seine Anwältin, habe sich am Tatabend selbst töten wollen, weil seine Verlobte ihn mit dem gemeinsamen Kind verlassen habe, nachdem er sie mit dem Bobbycar des Kindes am Kopf getroffen hatte. Das spätere Opfer, das ihn schon länger kannte, habe während des Suizids als seelischer Beistand gefesselt bei ihm sein sollen. Darüber sei der Streit ausgebrochen. Weder Oberstaatsanwalt noch Gericht kauften dem Mann das ab. Richter Bührmann nannte die Einlassung eine „verschrobene Geschichte“.

Stunden nach der ersten Tat hatte der Braker auf dem Flur des Mehrfamilienhauses seine Nachbarin mit einem Messer an einem Auge attackiert, sie in die Wohnung gezerrt, ihren Kopf nach hinten getreckt und ihr an der Kehle entlang geschnitten. Nur durch Zufall, so ein Mediziner, habe die Frau das überlebt. Das Gericht sah dort eine ganz klare Tötungsabsicht, zumal die Nachbarn in einem erbitterten Streit lagen. „Sie haben versucht, Sie zu töten. Das war Ihr Ziel“, sagte Bührmann.

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