In Brake getötete Bunderin Und am Ende war es Totschlag
Obwohl der Prozess zu Ende ist, weiß niemand, was passierte, bevor im Dezember ein Mann aus Brake eine Ostfriesin erstickte. So verlief die letzte Verhandlung.
Oldenburg - Schon zum Prozessauftakt waren einige Zuschauer ins Oldenburger Landgericht gekommen, doch an diesem Donnerstag ist noch einmal mehr los: Journalisten sowie Bekannte und Familienangehörige der Beteiligten nehmen Platz auf den Holzbänken im Verhandlungssaal. Scheiben trennen sie von den Anwälten, dem Oberstaatsanwalt, dem Schwurgericht – und natürlich der Mutter aus Ostfriesland, deren 26 Jahre alte Tochter der Angeklagte im Dezember in Brake getötet hat. Vor ihr stehen Fotos der Frau, deren kleine Tochter ohne sie aufwachsen muss.
Nachdem die Kameras eines TV-Teams die Fotos längst eingefangen haben, wendet sich Sebastian Bührmann an die Mutter der Verstorbenen. Der erfahrene Richter und Vorsitzende der Schwurgerichtskammer bittet sie, die Fotos zu entfernen. Er könne ihre Trauer, ihre Emotionen verstehen, sagt der Jurist. Und trotzdem dürften die Bilder dort nicht stehen. „Ich bitte um Verständnis, es geht um die Gleichbehandlung“, sagt mit fast schon sanfter Stimme der Richter, der aus anderen Prozessen – nicht zuletzt gegen Ex-Krankenpfleger Niels Högel – dafür bekannt ist, Mitgefühl für die Angehörigen von Todesopfern zu zeigen. Die Frau sagt nichts und nimmt die Fotos ihrer Tochter vom Tisch.
Das Kokain und der Stress
Daran, dass der 34-Jährige, der ihr mit einigen Metern Abstand gegenübersitzt, ihre Tochter mit einem Handtuch erstickt hat und damit Schuld an deren Tod ist, gibt es keinen Zweifel. Die Beweislage ist erdrückend, und gestanden hat der Braker auch. Daran, eine Nachbarin danach mit einem Messer fast umgebracht zu haben, könne er sich aber nicht erinnern, ließ er am ersten Tag über seine Verteidigern Sandra Baumann ausrichten. Das Kokain, der Stress, emotionale Instabilität – all das habe ihm das Gedächtnis wohl vernebelt. Daran, über die an einer Wand liegende und blutende Frau, gestiegen zu sein, könne er sich allerdings schon erinnern, hieß es. Dass er auch in diesem Fall der Täter ist, wird seine Anwältin in ihrem Plädoyer später nicht bestreiten.
Doch erst einmal ist Oberstaatsanwalt Dr. Martin Koziolek an der Reihe. Seine Behörde hatte den 34-jährigen wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Er habe die Frau erstickt, als diese arg- und wehrlos in seinem Bett gelegen habe. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei damit erfüllt, hatte es in der Anklageschrift geheißen. Koziolek weicht jetzt aber davon ab und fordert eine Verurteilung wegen Totschlags. Der Prozess hat nicht klären können, was tatsächlich in der Nacht auf den 10. Dezember passiert ist. Sicher ist, dass es einen Streit und Schreie gab. Unter welchen genauen Umständen die junge Mutter aus Bunde dabei oder danach ums Leben kam, ist nicht bekannt.
Mit dem Messer in Richtung Auge
Im Fall der Messer-Attacke auf die Nachbarin sieht der Oberstaatsanwalt die Heimtücke durchaus als gegeben an. Sobald die Frau in der Nähe seiner Wohnung gewesen sei, habe der Angeklagte sein Messer blitzartig in Richtung Auge gerammt, die Frau in seine Wohnung gezerrt und ihr am Hals entlang geschnitten. Die Frau, mit der er sich in einem erbitterten Nachbarschaftsstreit befand, habe mit dem Angriff weder rechnen noch sich dagegen verteidigen können, so Koziolek. Sie leidet noch immer an einem verminderten Sichtfeld, demnächst steht die nächste OP an. Vor Gericht hatte sie ausgesagt, monatelang nicht zur Arbeit gegangen zu sein und nicht mehr alleine schlafen zu können.
Verteidigerin Sandra Baumann hält an der Version ihres Mandanten fest: Er habe seine Bekannte, mit der er zuvor Kokain genommen, Wodka getrunken und Sex gehabt habe, nicht töten wollen. Er habe sie ruhigstellen wollen, nachdem sie ausgerastet sei. Der vermeintliche Grund für den Streit: Selbstmordfantasien. Wenige Tage zuvor sei er von seiner Verlobten mit dem gemeinsamen Sohn verlassen worden. Am Tatabend habe er dem späteren Opfer erzählt, dass er sich deshalb umbringen wolle. Er habe sie fesseln wollen, damit sie bei ihm bleibe, daraufhin sei sie panisch geworden. Der psychiatrische Gutachter, der Oberstaatsanwalt und das Gericht glaubten ihm diese Geschichte nicht.
Keine Antworten für die Angehörigen
Emotional sind die Plädoyers der Opferanwälte. Rechtsanwalt Michael Keimer, der Mutter und Tochter der Getöteten vertritt, sagte etwa in Richtung des Angeklagten: „Mögen Sie ein Leben lang daran denken, dass Sie diese Frau umgebracht haben.“ Der Braker habe eine gewisse Zukunft vor sich – im Gefängnis. „Auch für diese Familie gibt es eine Gewissheit: Ihre Tochter und Mutter ist tot und sie wird nie wieder zurückkommen.“ Die Angehörigen hätten sich Antworten erhofft, doch der Täter habe sie nicht geliefert und sich stattdessen hinter seiner Verteidigerin versteckt. Irgendwann werde seine Mandantin ihrer kleinen Enkelin erzählen müssen, dass ihre Mutter tot sei, so der Jurist. Das Warum werde sie ihr dank des Angeklagten schuldig bleiben.
Oft blickt der Angeklagte, der mit schwarzem T-Shirt, kahl rasiertem Kopf und dunklem Bart auf seinem Stuhl sitzt, in der Verhandlung auf den Tisch vor sich. Doch als Bührmann das Urteil verkündet, blickt auch er auf: 15 Jahre soll er im Gefängnis verbringen, sagt der Richter – wegen Totschlags und versuchten Mordes. Und dann wendet sich Bührmann an die Mutter der Toten und an die Frau neben ihr, die am Hals die Narbe des Schnittes trägt, der ihr die Kehle durchtrennen sollte: „Sie haben hier großen Mut bewiesen und große Kraft. Wir können nur erahnen, was in Ihren Herzen vorgeht.“ Das Urteil habe er im Namen des Volkes gesprochen. „Das bedeutet, dass die Gesellschaft auf Ihrer Seite ist.“
Das Urteil ist gefallen
Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe wegen Totschlags
Heute soll im Mord-Prozess das Urteil fallen
Getötete Ostfriesin: Jetzt beginnt der Mord-Prozess