Soziales in Emden  Bei der Kitaplatz-Vergabe leer ausgegangen – und nun?

| | 22.05.2022 08:06 Uhr | 3 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Kita-Platz ist meistens Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten gehen können. Gibt es keinen Platz für den Nachwuchs, führt das in Familien zu Betreuungsproblemen. Symbolfoto: DPA
Ein Kita-Platz ist meistens Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten gehen können. Gibt es keinen Platz für den Nachwuchs, führt das in Familien zu Betreuungsproblemen. Symbolfoto: DPA
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Betroffene Eltern sollten im Zweifel schnell klagen, rät ein Anwalt. Hoffnung macht die Eröffnung einer neuen Kita im Herbst.

Emden - Das Online-Vergabeverfahren für Kitaplätze in Emden ist seit gut einer Woche abgeschlossen. Nicht alle Kinder haben einen Platz bekommen. Wie groß die Zahl derjenigen ist, deren Eltern nach drei Auswahlrunden vor großen Fragen stehen, gibt die Stadt auf Nachfrage nicht preis. „Derzeit werden die Zahlen, Fakten, Gründe etc. ausgewertet und aufbereitet“, antwortet Pressesprecher Eduard Dinkela auf eine Anfrage unserer Zeitung. Die Zahlen sollen im öffentlichen Jugendhilfeausschuss am 15. Juni auf der Tagesordnung stehen.

Was und warum

Darum geht es: Nicht alle Kinder in Emden haben einen Krippen- oder Kindergartenplatz bekommen. Was können Eltern jetzt tun?

Vor allem interessant für: Eltern mit Kindern im Krippen- oder Kindergartenalter

Deshalb berichten wir: Das Online-Vergabeverfahren für Kita-Plätze in Emden ist inzwischen abgeschlossen.

Die Autorin erreichen Sie unter: s.tome@zgo.de

Für berufstätige Eltern, die Sicherheit brauchen, dass ihre Kind nach den Sommerferien einen Betreuungsplatz hat, ist das ein Termin, der in weiter Ferne liegt. Seit dem 16. Mai steht ihnen nun das Portal für Anmeldungen wieder zur Verfügung, erklärt dazu Eduard Dinkela. „Sofern die Kinder noch keinen Betreuungsplatz bekommen haben, werden sie auf einer Liste für Platzsuchende vermerkt“, heißt es aus der Verwaltung.

Warteliste wird bei freien Plätzen abgearbeitet

Diese Warteliste sei für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Kinder und Familien sowie für alle Kitas einsehbar und werde bei freien Platzkapazitäten abgearbeitet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Eltern sich für alle Kitas im Portal sichtbar geschaltet haben. Sollte sich nichts ergeben, werde voraussichtlich im Herbst der Neubau der Kita am Stadtwald belegt werden können, teilt Dinkela mit. Die Plätze dieser Einrichtung seien bisher nicht im Anmeldeverfahren berücksichtigt worden.

Die Stadt Emden vergibt ihre Kita-, Krippen- sowie Hortplätze seit 2021 in einem Online-Verfahren. Die Plätze werden mithilfe eines Punktesystems vergeben. Dabei spielt zum Beispiel eine Rolle, ob und in welchem Umfang die Eltern berufstätig sind, wie weit sie von ihrer Wunschkita entfernt wohnen und ob schon ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht. Einen Monat lang haben Eltern Zeit, ihre Kinder auf dem Portal anzumelden. Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung spielt in den anschließenden drei Vergaberunden keine Rolle. Eltern können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, deren vorliegende Anmeldungen nach und nach zu bestimmten Zeiträumen ausgewertet werden. Weil es zu viele Kinder, aber zu wenig Kita- und Krippenplätze in der Stadt gibt, ist regelmäßig Ärger vorprogrammiert.

Kinder haben Anspruch auf einen Kitaplatz

In Emden fehlten im letzten Jahr 181 Krippen- und Kita-Plätze, was etwa zehn Prozent gemessen an der Gesamtzahl der verfügbaren Plätze ausmacht. Und das, obwohl für Kinder bereits ab der Geburt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung besteht, sofern die Eltern arbeiten oder aber arbeitssuchend sind. Kinder im Alter von eins bis drei haben einen generellen Anspruch auf einen Krippenplatz, Kinder von drei bis sechs Jahren auf einen Kindergartenplatz.

Wer leer ausgeht, muss das also nicht einfach hinnehmen. „Wer für sein Kind keinen Kitaplatz erhalten hat, kann klagen“, erklärt der Emder Rechtsanwalt Berndt Potthast auf Nachfrage. „Entweder auf Zuweisung eines Kitaplatzes oder man fordert vom Staat Schadensersatz für die Kosten der privaten Kinderbetreuung. Dieser richtet sich nach dem Verdienstausfall aufgrund der nicht vorhandenen Betreuung“, so der Fachmann.

Wer klagen möchte, sollte nicht zu lange damit warten

In jedem Fall sei Eile geboten: In Niedersachsen sei einen Monat nach Erhalt des negativen Bescheides sofort Klage oder eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Oldenburg einzureichen. „Es gibt kein Widerspruchsverfahren“, erklärt Potthast. Angst vor Kosten sollten Eltern nicht haben, selbst oder mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen. Weil der Staat einen Platz zur Verfügung stellen muss, muss er auch in den meisten Fällen die Rechtsverfolgungskosten übernehmen.

Bewusst sein sollten sich Eltern jedoch, dass es kein Recht auf einen Wunschplatz in einer bestimmten Kita gibt. Bekommt die Familie einen Platz angeboten, darf dieser nicht beanstandet werden, wenn der Kitaplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort innerhalb von 30 Minuten zu erreichen ist beziehungsweise maximal fünf Kilometer entfernt liegt. Kinder, die älter als drei Jahre sind, haben darüber hinaus einen Anspruch auf einen Betreuungsumfang von fünf bis sechs Stunden täglich.

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