Ostfriese am BGH  Ein Leeraner spricht bald in Karlsruhe Recht

| | 23.05.2022 17:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Bundesgerichthof ist die letzte Instanz in Straf- und Zivilverfahren. Archivfoto: DPA
Der Bundesgerichthof ist die letzte Instanz in Straf- und Zivilverfahren. Archivfoto: DPA
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Der Leeraner Sascha Piontek ist Experte im Versicherungsrecht. Von seiner Erfahrung profitieren soll jetzt Deutschlands höchstes Zivilgericht.

Karlsruhe/Leer - „Also, ein bisschen aufgeregt ist man schon“, sagt Sascha Piontek am Telefon. Doch so richtig glauben mag man das dem Leeraner Juristen, der aktuell am Oberlandesgericht (OLG) Hamm Recht spricht, nicht. Viel zu entspannt klingt er dafür, dass er ab dem 1. Juni Richter auf Lebenszeit am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein wird. Bereits Anfang vergangenen Jahres war er vom Richterwahlausschuss gewählt worden – und nun wird ihm der Bundesjustizminister am kommenden Montag seine Ernennungsurkunde überreichen. Unterschrieben sein wird sie allerdings vom Bundespräsidenten.

Sascha Piontek wechselt zum 1. Juni an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: privat
Sascha Piontek wechselt zum 1. Juni an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: privat

Piontek hat schon Erfahrung in der letzten Instanz von Zivilverfahren: Von 2016 bis 2018 war er als Richter des OLG Hamm nach Karlsruhe abgeordnet gewesen. Gearbeitet hatte er dort allerdings als wissenschaftlicher Mitarbeiter, nicht als Richter. Das ändert sich jetzt. „Es ist schon etwas anderes, in dieser neuen Funktion nach Karlsruhe zu gehen“, sagt Piontek unaufgeregt. Viele der Kollegen dort kenne er aber schon – einerseits von früher, andererseits aber auch von einer kürzlichen Veranstaltung in Baden-Baden. Im Moment sieht es zudem stark danach aus, dass Piontek dem IV. Zivilsenat zugewiesen wird, dem er auch damals zugearbeitet hatte.

Dieser Spruchkörper kümmert sich ums Erb- und Versicherungsrecht – so wie der 20. Zivilsenat in Hamm, in dem Piontek derzeit als Berichterstatter arbeitet. Das ist nicht komplett konfliktfrei, denn: Urteil, an denen er selbst mitgearbeitet hat, könnten in letzter Instanz bei seinem neuen Arbeitgeber landen. „In diesen Fällen muss ich dann schauen, dass ich mich – etwa aus Gründen der Befangenheit – mit diesen Verfahren nicht beschäftige“, sagt er.

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