Wegen steigender Lebenshaltungskosten  Stadt Norden verzichtet auf Elternbeiträge

| | 30.08.2022 17:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Stadt Norden setzt ab Oktober die Kita- und Hortgebühren aus. Symbolfoto: DPA
Die Stadt Norden setzt ab Oktober die Kita- und Hortgebühren aus. Symbolfoto: DPA
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Die Stadt Norden will angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten Familien entlasten. Deswegen entfallen erstmal die Elternbeiträge. Auch Solarenergie wird gefördert.

Norden - Aufgrund der Krisensituation wollen Verwaltung und Politik der Stadt Norden schnell handeln und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt entlasten. Deswegen hat der Rat der Stadt am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung zwei kurzfristig umsetzbare Maßnahmen verabschiedet: eine Aussetzung der Kindergarten- und Krippen-Gebühren und ein Förderprogramm für Balkonsolaranlagen.

Was und warum

Darum geht es: Die Stadt Norden will Familien entlasten – und Photovoltaik für den Balkon fördern.

Vor allem interessant für: Norderinnen und Norder

Deshalb berichten wir: Die Stadt Norden hatte zur Pressekonferenz eingeladen.

Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de

„Wir wollen vor allem Familien und Kinder entlasten“, so Norden Bürgermeister Florian Eiben (SPD). Deswegen werden ab dem 1. Oktober dieses bis 31. März kommenden Jahres die Elternbeiträge ausgesetzt. Der Beschluss sei von der Politik einstimmig getroffen worden.

Aussetzung gilt für alle Kitas und Horte

Zwar ist der Besuch des Kindergartens in Niedersachsen grundsätzlich kostenfrei, es gibt aber Ausnahmen. „Für Kinder bis drei Jahren werden Gebühren erhoben“, so Eiben – auch wenn diese Kinder schon nicht mehr in der Krippe, sondern schon im Kindergarten sind. Auch werden Gebühren für eine über acht Stunden pro Tag hinausgehende oder in den Randzeiten liegende Betreuung erhoben. „Das fällt auch weg“, so Eiben. Nur die Elternbeiträge für das Essen in der Einrichtung bleibe bestehen. Die Aussetzung der Gebühren greift sowohl die kommunalen Einrichtungen als auch die Einrichtungen anderer Träger. Das solle eine „spürbare Entlastung“ für Familien bringen, die schon in der Corona-Krise und auch angesichts steigender Kosten für Haushalte „überproportional“ belastet werden, so Eiben.

Dass die Aussetzung nicht schon früher greife, habe damit zu tun, dass man den Einrichtungen Gelegenheit geben wolle und müsse, sich bei den Abbuchungen und so weiter auf die Aussetzung einzustellen. Durch die Aussetzung der Gebühren, die bei den freien Trägern durch die Stadt ausgeglichen werden müssen, kalkuliert die Stadt mit einem Mehraufwand von 15.000 Euro pro Monat. „Also rund 90.000 Euro in den sechs Monaten“, so Eiben. Das in diesem Jahr noch benötigte Geld habe man durch eine „sparsame Haushaltsführung“, so der Erste Stadtrat Marcus Aukskel, bereitstellen können.

Balkonsolaranlagen werden gefördert

Für das kommende Jahr sollen entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Ebenfalls neu in den Haushalt aufgenommen wurde ein Posten von 80.000 Euro für die Förderung von Balkonsolaranlagen. Dieses neue Förderprogramm der Stadt soll ab dem 1. September greifen.

Förderberechtigt sind laut Eiben diejenigen, die ihren Erstwohnsitz mindestens seit dem 1. Januar dieses Jahres in Norden haben und hier auch dauerhaft gemeldet sind. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzinhaber können von der Förderung nicht profitieren.

Eiben: „Es gilt das Windhundprinzip“

Die Förderung soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen „für Balkonmodule mit einem Modulwechselrichter mit einer maximalen Leistung von 600 Watt“ ankurbeln. Die erforderlichen Anträge sollen zeitnah auf der Internetseite der Stadt Norden zum Herunterladen angeboten werden. Außerdem kann es über die Klimaschutzbeauftragte der Stadt, Irma Kracke, angefordert werden: irma.kracke@norden.de. Weitere Bedingung ist, dass die Anlagen durch Fachbetriebe installiert werden müssen.

Gewährt wird bei erfolgreicher Antragsstellung ein einmaliger Zuschuss von 300 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Gefördert wird, bis der Betrag von 80.000 Euro aufgebraucht ist. „Es gilt das Windhundprinzip“, so Eiben. Das Geld reiche ungefähr für 266 Anlagen.

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