Energieeinsparverordnung  Fast-Food-Ketten suchen Schlupflöcher bei der Beleuchtung

| | 09.09.2022 14:17 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die neue Verordnung soll unter anderem den Stromverbrauch reduzieren. Foto: Pixabay
Die neue Verordnung soll unter anderem den Stromverbrauch reduzieren. Foto: Pixabay
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Seit dem 1. September müssen ab 22 Uhr Werbeschilder dunkel bleiben. Nicht jeder hält sich in Ostfriesland daran – und muss keine Konsequenzen fürchten.

Ostfriesland/Berlin/Hannover - Seit dem 1. September, also seit Donnerstag vergangener Woche, gilt deutschlandweit die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz EnSikuMaV oder einfach Energieeinsparverordnung. Ähnlich sperrig wie das Wort sind, so zeigen es unsere Nachfragen, ganz offensichtlich auch die Um- und Durchsetzung der Maßnahme, die unter anderem verbietet, Werbeanlagen von 22 bis 16 Uhr zu beleuchten. Wir haben bei den Ordnungsämtern in Ostfriesland nachgefragt: Hat es schon Verstöße gegeben? Und werden die überhaupt geahndet?

Zugegeben, die erste Frage lässt sich auch ohne die Behörden beantworten. Ja, Verstöße gibt es überall. Längst nicht jedes Geschäft in der Region macht um 22 Uhr die Werbetafeln aus. Das ist auch dem Weeneraner Josef Fendt aufgefallen, der sich vergangene Woche nachts auf Streifzug begeben hatte: Auch weit nach 22 Uhr leuchteten beispielsweise der blaue Schriftzug der Ostfriesischen Volksbank (OVB), das rote Partei-Logo der örtlichen SPD – und sogar das Weeneraner Rathaus wurde hell angestrahlt. Fotos davon schickte Fendt der Redaktion mit seiner E-Mail direkt mit.

„An der Umsetzung hapert es“

Anruf beim Weeneraner Bürgermeister Heiko Abbas. „Ja, ich weiß“, sagt der Verwaltungschef, noch ehe der Reporter die Frage komplett ausgesprochen hat. Er wisse, dass die Lichter eigentlich schon seit dem 1. September aus sein müssten, doch man sei noch nicht dazu gekommen. „Wir werden uns jetzt umgehend darum kümmern“, verspricht Abbas Mitte der Woche. Eine ähnliche Antwort bekommen wir vom SPD-Stadtverbandschef Nico Bloem. „Wir sprechen intern darüber und auch mit dem Vermieter“, versichert er. Zwar dürfte das SPD-Schild allzu viel Strom nicht verbrauchen, aber natürlich müsse man ein Zeichen setzen, so Bloem.

Mario Schoinz aus dem Marketing der OVB sagt auf Nachfrage der Redaktion, dass die Geschäftsführung durchaus die Vorgabe gemacht habe, dass die Werbe-Beleuchtung ab 22 Uhr abzuschalten sei. „Ob sich alle Filialen daran halten, kann ich von hier aber nicht beurteilen“, sagt er am Telefon. Ihm sei aber bekannt, dass an einigen Standorten noch alte Displays verbaut seien, bei denen technisch noch geklärt werden müsse, wie Beleuchtungszeiten umprogrammiert werden könnten. „Die Vorgabe gibt es definitiv, an der Umsetzung hapert es teils aber noch“, fasst der OVB-Mitarbeiter zusammen.

Öffnungszeiten sind laut IHK irrelevant

Am bekanntesten für große Werbeschilder sind wohl die Fast-Food-Ketten McDonald’s mit seinem gelben M und Burger King mit dem stilisierten Hamburger. Wie gehen die Ketten mit der Verordnung um? Eine McDonald’s-Sprecherin schreibt auf Nachfrage, dass die von ihrem Konzern betriebenen Restaurants nachts das Licht an ließen – „aus Gründen der Verkehrssicherung“ und weil die Verordnung nur für geschlossene Restaurants gelte. Tatsächlich steht dort davon aber nichts. Restaurants, die im Franchise-Modell von eigenständigen Personen betrieben würden, könnten ihre Lichter übrigens ausschalten.

Bei Burger King bekommt die Redaktion keine eindeutige Antwort. Stattdessen heißt es: „Seit dem 1. September schalten Burger-King-Restaurants in Ostfriesland nach Geschäftsschluss, wo möglich, ihre Beleuchtung aus, um Energie zu sparen.“ Wo das „möglich“ ist, steht in der Antwort nicht. Und auch Burger King legt die Verordnung offenbar so aus, als gelte sie nur für geschlossene Betriebe. Doch im Gegenteil: Beispielsweise die Industrie- und Handelskammer weist ihre Mitglieder sogar darauf hin, dass das Beleuchtungsverbot unabhängig von Öffnungszeiten gelte.

Keine Kontrolle, keine Sanktionen

Fendt hat kein Verständnis für Firmen und Institutionen, die das Licht an lassen. „Sie zeigen uns wirklich wie man als ‚leuchtende Vorbilder‘ vorangehen kann“, schreibt er in seiner Nachricht an die Redaktion. Und wirft die Fragen auf: „Wer kontrolliert die Umsetzung der Verordnungen? Welche Sanktionen gibt es bei Verstößen?“ Die Antwort ist zumindest aktuell ziemlich simpel: Niemand kontrolliert die Umsetzung der Verordnung, und bei Verstößen gibt es keine Sanktionen. Zwar blieb eine Anfrage der Redaktion beim Bundeswirtschaftsministerium Mittwoch, Donnerstag und Freitag unbeantwortet, doch der „Berliner Zeitung“ hatte die Pressestelle bereits gesagt, dass die Verordnung keine Bußgelder vorsehe.

Und bei den ostfriesischen Behörden herrscht ziemliche Ratlosigkeit angesichts offenbar keiner Kommunikation von Bund und Land. „Bislang gibt es bezüglich der konkreten Zuständigkeiten und Restriktionen noch keine klare Aussage seitens der Landesregierung“, schreibt etwa Nikolai Neumayer vom Landkreis Aurich. Eduard Dinkela, Stadt Emden, teilt mit: „Zunächst muss die Landesregierung für Klarheit sorgen.“ Ralf Klöker vom Kreis Wittmund schreibt: „Da ist noch gesetzgeberische Arbeit zu leisten, sagen wir, und warten Konkretisierungen ab.“ Und Philipp Koenen, Kreis Leer, teilt mit: „Wir warten noch auf konkrete Vorgaben.“

Polizei sieht sich nicht zuständig

Marco Ellermann von der Polizeidirektion Osnabrück, die auch für Ostfriesland zuständig ist, schreibt der Redaktion: „Die jüngsten Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums haben aktuell keinerlei konkrete Auswirkungen in Bezug auf die polizeiliche Arbeit.“ Es gebe aber eine Ausnahme: Man achte aktuell vermehrt darauf, „ob sich das Abschalten von Beleuchtung im öffentlichen Raum negativ auf sicherheitsrelevante Aspekte auswirkt“. Obgleich die Verordnung aus Sicht der Polizei im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegt, stehe man mit ihnen im ständigen Austausch.

Im Grunde ist das nächtliche Leuchtreklame-Verbot aber aktuell für die örtlichen Behörden nicht durchsetzbar, das hat auch schon der Niedersächsische Städtetag moniert. „Wir brauchen von der Landesregierung Klarheit, wer in diesen Bereichen zuständig ist“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Klarheit hätte sich auch Johann Doden vom Einzelhandelsverband für Ostfriesland und Papenburg gewünscht: „Erst stand ein Verbot bis 6 Uhr im Raum, nun ist es doch bis 16 Uhr geworden“, sagt er. Mit der Verordnung spreche der Verordnungsgeber „mal wieder“ dem Handel die Fähigkeit ab, selbst Verantwortung zu tragen.

„Wir sind doch kein Las Vegas des Nordens“, sagt Doden. Die Einzelhändler würden ohnehin schon Strom sparen, wo sie könnten – „denn auch wir bekommen den nicht günstiger“. Mit der Verordnung sei die Bundesregierung übers Ziel hinaus geschossen. „Klar müssen wir sparen, wo wir können. Aber wir müssen die Kirche auch mal im Dorf lassen.“

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