Energieeinsparverordnung  Keine Extrawurst für Burger-Bräter

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Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 10.09.2022 09:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Bei McDonald’s bleiben die Lichter auch nachts an, sofern geöffnet ist. Symbolfoto: Pixabay
Bei McDonald’s bleiben die Lichter auch nachts an, sofern geöffnet ist. Symbolfoto: Pixabay
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Die beiden großen Fast-Food-Ketten haben eine eigene Auffassung davon, ob auch sie nachts die Lichter ausschalten müssen. Unser Autor kann nur den Kopf schütteln.

Das Maßnahmenpaket der Energieeinsparverordnung ist an Symbolik kaum zu übertreffen: Leute, wir müssen sparen, wo wir nur können. Und dafür sollen alle an einem Strang ziehen. Nun finden viele Gastronomen und Einzelhändler das Werbebeleuchtungsverbot zwischen 22 und 16 Uhr zu umfangreich oder ganz grundsätzlich sinnlos – was jedem zusteht. Die beiden größten Fast-Food-Ketten wollen gar nicht erst mitziehen. Sie haben unserer Redaktion mitgeteilt, wie sie die Vorschrift auslegen: Die Beleuchtung müsse erst nach Feierabend abgestellt werden. In der Verordnung steht davon jedoch nichts.

Aufgrund ihrer eigenen Interpretation lassen McDonald’s und Burger King ihre Lampen nun auch nachts an. Die Burger-Bräter wollen also eine Extrawurst – oder eher: Sie nehmen sie sich einfach. Dabei wurde doch – außer Klopapier-Horten – in der Corona-Pandemie vor allem eines in Deutschland fast zur Perfektion gebracht: das Klagen gegen Verordnungen. Anders als beim Lotto ist der Rechtsweg nämlich nicht ausgeschlossen, wenn uns die Regierung etwas vorschreiben möchte. Die Fast-Food-Ketten sollten lieber ein Gericht mit ihrem Anliegen bemühen, als einfach selbst zu handeln. Die Richter werden dann schon wissen, wie man die Verordnung richtig zu interpretieren hat.

Den Autor erreichen Sie unter d.noglik@zgo.de

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