Wiesmoor-Connection  Staatsanwaltschaft klagt Christian Rademacher-Jelten an

| | 11.10.2022 17:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf Christian Rademacher-Jelten kommen noch einige Verhandlungstage zu. Foto: Ortgies
Auf Christian Rademacher-Jelten kommen noch einige Verhandlungstage zu. Foto: Ortgies
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Eigentlich sollte es um versuchte Steuerhinterziehung gehen – doch dann jagte am Landgericht Aurich ein neues Detail das andere. Es ging um Hanf und Steuergeld.

Aurich - Die Staatsanwaltschaft Aurich hat erneut gegen Christian Rademacher-Jelten Anklage erhoben. Das sagte Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner am Dienstag bei einem Berufungsprozess am Landgericht Aurich, in dem es eigentlich um den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung ging. Laut Wagner betrifft die neue Anklage eine bandenmäßige Betäubungsmittel-Sache – unseren Informationen zufolge die riesige Hanf-Plantage, die Ende Mai in Wiesmoor zufällig gefunden worden war. Im Zuge der Razzia wegen des mutmaßlichen Millionen-Betrugs der Wiesmoor-Connection waren die mehr als 400 Pflanzen in einem Ex-Autohaus entdeckt worden.

Rademacher-Jelten und sein Dave genannter Komplize waren in U-Haft gekommen. Dave konnte das Gefängnis gegen Auflagen inzwischen verlassen, Rademacher-Jelten nicht. Es ist davon auszugehen, dass sich Dave mit Rademacher-Jelten vor dem Landgericht verantworten muss, sofern die Anklage zugelassen wird. Bei der Durchsuchung waren die Beamten zudem auf zwei Männer gestoßen, die für die Pflege der Pflanzen zuständig gewesen sein sollen. Jan Wilken, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte die Anklageerhebung nicht.

Absturz wegen schwer erkrankter Frau

Die Untersuchungshaft war der Grund, weswegen Rademacher-Jelten am Dienstag in Handschellen in den Saal geführt wurde. Im Prozess ging es und geht es an drei weiteren Verhandlungstagen um den Vorwurf, Rademacher-Jelten habe mit einem Geschäftspartner in den Bilanzen unrechtmäßige Rückstellungen in sechsstelliger Höhe ausgewiesen – um damit den Staat um Steuern zu betrügen. Der Kompagnon des Wiesmoorers hat die Bewährungsstrafe aus der ersten Instanz akzeptiert. Rademacher-Jelten und sein Anwalt fordern in der Berufung eine geringere Strafe als die ausgesprochenen zwei Jahre Gefängnis, die Staatsanwaltschaft wiederum hält diese Haftstrafe für deutlich zu niedrig.

Außer zwei Zeugen kam vor Gericht auch Rademacher-Jelten selbst zu Wort – zunächst durch eine schriftliche und von seinem Anwalt vorgetragene Erklärung, später bei selbst beantworteten Fragen. Im Namen seines Mandanten skizzierte Jurist Wagner Rademacher-Jeltens Absturz durch die schwere Erkrankung seiner Ehefrau und durch ein anderes Gerichtsverfahren, das dem Wiesmoorer vor der eigenen Familie peinlich war. Der Angeklagte selbst erklärte die Rückstellungen damit, dass er sein eigenes Unternehmen in den Bilanzen lieber schlechter habe abbilden wollen als zu gut. Er war in der Vergangenheit wegen Kreditbetrugs verurteilt worden, eigenen Angaben zufolge, weil er andere Firmen bei Banken zu positiv bewertet haben soll.

Und dann kam die KS Consult GmbH ins Spiel

Durch die Probleme zu Hause und andere seelische Belastungen habe der als Berater tätige Rademacher-Jelten seine Klienten vertröstet, die Arbeit nur halbherzig gemacht, Fristen gerissen – und damit seine Kundschaft viel Geld gekostet. Anwaltsrechnungen und Schadensersatzforderungen hätten sich gehäuft, Rademacher-Jelten habe den Kopf immer weiter in den Sand gesteckt. Eine dieser Forderung, 500.000 Euro, habe es von einem italienischen Restaurant in Oldenburg gegeben. Dessen Besitzer habe den Wiesmoorer, der über gute Kontakt verfügt habe, damit beauftragt, einen Käufer zu finden, so Wagner. Sein Mandant habe den Mann immer wieder hingehalten, bis sich die Sache zugespitzt habe.

Irgendwann habe der Gastronom selbst einen Käufer präsentiert, der bereit gewesen sei, 500.000 Euro zu zahlen. Der jetzt Angeklagte habe aber mit der Begründung, der Preis sei zu gering und sein Käufer würde besser zahlen, von einer Veräußerung abgeraten – „alles gelogen“, so Wagner. Das Restaurant manövrierte sich in die Insolvenz, der Gastronom habe von Rademacher-Jelten Schadensersatz gefordert. „Es hat eine schriftliche Vereinbarung gegeben“, sagte der Angeklagte bei Gericht – und zwar darüber, dass er nach und nach zahlen werde. Und Rademacher-Jelten zahlte, mal hier ein paar zehntausend Euro und mal da. Und dann kam auf einmal die inzwischen recht bekannte KS Consult GmbH ins Spiel.

Steuergeld sollte genutzt werden, um Schulden zu begleichen

Das Unternehmen steht im Zentrum der Machenschaften der Wiesmoor-Connection – und hatte mit dem Steuerhinterziehungsprozess eigentlich nichts zu tun. Am Dienstag jedoch erklärte Rademacher-Jelten, dass die KS Consult im Februar dieses Jahres in seinem Auftrag 400.000 Euro an die Gastronomie-Familie zahlen sollte. Er selbst habe die offizielle Geschäftsführerin C. H. H. dazu angewiesen, sagte er. Schließlich sei er Geschäftsführer der alleinigen Gesellschafterin und damit weisungsbefugt gewesen. Diese Aussage zeigt, dass Rademacher-Jelten sich in seinem Firmenkonstrukt offenbar selbst nicht mehr auskennt: Laut Handelsregister war im Februar ein Mann aus Schleswig-Holstein Alleingesellschafter.

Auf die Frage, woher die KS Consult so viel Geld habe, antwortete Rademacher-Jelten, dass es aus dem Betrieb von Testzentren stamme – den Zentren, mit denen ein Millionen-Betrug an den Steuerzahlern begangen worden sein soll. In dem er anwies, dass die 400.000 Euro vom KS-Consult-Konto auf das Gastronomen-Konto überwiesen werden sollten, wollte er mit Steuergeld seine eigenen Schulden bei den Italienern begleichen. Weil die Staatsanwaltschaft das Konto aber bereits blockiert hatte, scheiterte das.

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