Erfolg für Tierheilpraktiker Tierarzneimittelgesetz verstößt gegen das Grundgesetz


Jennifer Griebsch (vorne) ist froh, dass Christiane Gromöller ihrer Stute Raya mit homöopathischen Mitteln zu mehr Lebensqualität verhelfen konnte. Foto: Gettkowski
Das Bundesverfassungsgericht hat einige Absätze des neuen Tierarzneimittelgesetzes gestrichen, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Tierheilpraktiker und Tierhalter können erleichtert aufatmen.
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