Kaution reicht nicht aus  Rademacher-Jelten bleibt in Untersuchungshaft

| | 21.12.2022 18:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Dieses Foto von CRJ war beim Prozessauftakt gemacht worden. Archivfoto: Ortgies
Dieses Foto von CRJ war beim Prozessauftakt gemacht worden. Archivfoto: Ortgies
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Christian Rademacher-Jelten möchte unbedingt nach Hause, und seine Familie hat sogar 50.000 Euro als Kaution angeboten. Für das Gericht reicht das nicht aus – wegen der Fluchtgefahr.

Aurich/Wiesmoor - Christian Rademacher-Jelten bleibt in Untersuchungshaft. Das hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich entschieden. Per Gerichtsbeschluss lehnten die beiden Berufsrichter und zwei Schöffen einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen den Wiesmoorer ab. Der Vorsitzende Richter Björn Raap sagte am jüngsten Verhandlungstag, dass für das Gericht weiterhin der dringende Tatverdacht bestehe, dass Rademacher-Jelten der Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel schuldig sei. Das Verfahren wegen eines möglichen Betrugs im Zusammenhang mit einem Porsche-SUV war inzwischen allerdings eingestellt worden.

Die Beweisaufnahme habe bisher zur berechtigten Annahme geführt, dass Rademacher-Jelten das ehemalige Autohaus Südema an der Wiesmoorer Hauptstraße wissentlich einer Bande von Drogendealern überlassen und dort die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen gebilligt habe, sagte Raap. Der Wiesmoorer Geschäftsmann habe zum Beginn der Aufzucht im Februar dieses Jahres das Gebäude weitgehend räumen lassen – mit Ausnahme einiger vermieteter Räumlichkeiten ohne Zugang zu der Werkstatt, in der Ende Mai die Polizei die 406 Hanfpflanzen fand. Für die Plantage seien ein Mitangeklagter und weitere, unbekannte Personen verantwortlich gewesen.

Gericht überprüft Post des Häftlings

Rademacher-Jeltens Familie hatte die Verteidigung des Familienvaters beim vorherigen Verhandlungstermin anbieten lassen, eine Kaution in Höhe von 50.000 Euro zu hinterlegen. Rademacher-Jelten hatte sich zudem bereiterklärt, weiteren Auflagen zuzustimmen, sollte er dafür aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Für das Gericht war das nicht genug: Die angebotene Kaution sei nicht ausreichend, um Rademacher-Jelten von einer möglichen Flucht abzuhalten, sagte Raap. Zur Flucht- und Verdunkelungsgefahr trage außerdem bei, dass weitere Verfahren gegen den Wiesmoorer anhängig seien und ihm eine hohe Gefängnisstrafe drohe.

Noch keine Entscheidung gab es über einen weiteren Antrag Rademacher-Jeltens: Laut Raap hatte dieser beantragt, sogenannte haftgrundbezogene Beschränkungen aufzuheben. Dabei geht es beispielsweise um die Überwachung der ein- und ausgehenden Brief- und Paketpost in die Untersuchungshaft. Momentan geht Rademacher-Jeltens gesamte Post über den Tisch von Richter Raap, der sie öffnet, durchsieht und in der Regel weitergeleitet. Grund zur Beanstandung habe es bisher nicht gegeben, so Raap. Große Hoffnung auf einen Erfolg des Antrags machte er dem Angeklagten indes nicht: „Das ist schon so üblich“, erklärte Raap.

„Wir sind kein Postunternehmen“

Rademacher-Jelten hatte außerdem beantragt, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft anweisen möge, seine Firmenpost an ihn weiterzuleiten. Doch Raap sagte: „Ich verstehe den Antrag nicht so richtig, ich kann Ihnen ja nicht Ihre Post beschaffen.“ Oberstaatsanwalt Helge Ommen erklärte zudem, dass die Staatsanwaltschaft Aurich keine Post mehr für Rademacher-Jelten habe – die Überprüfung der Post obliege inzwischen schließlich dem Landgericht. Der Angeklagte bestand allerdings darauf, dass seine Tochter entsprechende Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Weiterleitung adressiert habe.

„Wir sind kein Postunternehmen“, erwiderten sowohl Ommen als auch Raap. Ommen: „Ich werde auf Ihre Post bestimmt keine Briefmarke kleben und sie an Sie verschicken.“ Wenn ihm jemand einen Brief schicken wolle, müsse er ihn direkt an den Angeklagten im Gefängnis adressieren – und dann wandere dieser ganz automatisch durch die Kontrolle bei Raap. Für ausgehende Briefe gelte dasselbe: „Da schreiben Sie ganz normal den Empfänger drauf und geben ihn in der JVA in die Post“, erklärte Raap. So richtig zufriedengeben wollte sie Rademacher-Jelten damit nicht und setzte immer wieder an. „Vielleicht lassen Sie sich das noch mal von Ihren Verteidigern erklären“, beendete Raap die Angelegenheit – und den Verhandlungstag.

Der Prozess wird sich noch hinziehen, Raap verkündete eine ganze Reihe weiterer Prozesstermine. Das nächste Mal verhandelt wird am 4. Januar ab 11 Uhr. In diesem Termin geht es ausschließlich um den Abschluss des Drogenverfahrens für Rademacher-Jeltens Vertrauten Dave. Die Kammer hält die Beweisaufnahme um seine Person für abgeschlossen und hat das Verfahren gegen ihn deshalb abgetrennt. Die eigentliche Verhandlung geht am 4. Januar um 13.30 Uhr weiter. Weitere Termine sind nach aktuellem Stand für den 10., 16., 19., 23. und 26. Januar sowie für den 8. und 16. Februar anberaumt.

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