Verhandlung am Landgericht Aurich  Freispruch für Dave im Wiesmoorer Drogenprozess

| | 04.01.2023 13:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Dave wurde von Rechtsanwalt Michael Schmidt verteidigt. Archivfoto: Ortgies
Dave wurde von Rechtsanwalt Michael Schmidt verteidigt. Archivfoto: Ortgies
Artikel teilen:

Laut Gericht sei „nicht nachweisbar“ gewesen, dass Dave wusste, zum Aufbau der Hanfplantage in einem Ex-Autohaus beizutragen. Das Urteil dürfte rechtskräftig werden.

Aurich/Wiesmoor - Das Landgericht Aurich hat Dave, einen engen Vertrauten Christian Rademacher-Jeltens (CRJ), am Mittwoch vom Vorwurf der Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel freigesprochen. Im Mai hatten Ermittler der Polizei durch Zufall mitten in Wiesmoor eine riesige Cannabis-Plantage mit 406 erntereifen Hanfpflanzen entdeckt – und auch Dave sofort in Untersuchungshaft genommen. Anders als die vier weiteren Verdächtigen war er zwischenzeitlich wieder entlassen worden. Bereits an einem früheren Verhandlungstag war ein Betrugsverfahren gegen ihn unter der Bedingung, dass er auf eine Haftentschädigung verzichtet, eingestellt worden. Darin war es um einen nicht zurückgegebenen Porsche gegangen.

Dass Dave das Ex-Autohaus, in dem die Plantage untergebracht war, mit einem Bauzaun abgesichert, die Räumung des Gebäudes durchgeführt sowie eine Tauchpumpe und Schläuche gekauft hatte, ist für Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht unstrittig. „Der objektive Tatbestand ist damit erfüllt“, so Oberstaatsanwalt Helge Ommen in seinem Plädoyer. Dave habe damit dazu beigetragen, dass die Cannabis-Plantage habe aufgebaut werden können. Probleme gebe es allerdings im subjektiven Tatbestand – also dabei, ob Dave tatsächlich wusste, dass er konkret zum Aufbau eines Drogengeschäftes mitten in Wiesmoor beitrage. „Das konnte nicht bewiesen werden“, so Ommen.

„Dass da irgendetwas nicht ganz sauber war, wissen wir“

„Der Bauzaun wurde da sicher nicht hingestellt, damit da keiner parkt“, sagte Ommen. Und die Telefonüberwachung durch Polizeibeamte habe auch ergeben, dass in der Wiesmoor-Connection durchaus der Verdacht bestanden habe, die Handys würden abgehört. „Dass da irgendetwas nicht ganz sauber war, wissen wir“, sagte der Oberstaatsanwalt. Doch was das war, habe nicht geklärt werden können. Es stünden im Komplex Wiesmoor schließlich noch andere Dinge im Raum – womit Ommen auf das Verfahren wegen des Verdachts des Millionen-Subventionsbetrugs angespielt haben dürfte, in dem die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen mehr als 40 Verdächtige ermittelt. Er forderte einen Freispruch „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Rechtsanwalt Michael Schmidt, Daves Verteidiger, sagte, dass der Freispruch nicht damit zu begründen sei, dass seinem Mandanten eine Schuld nicht habe bewiesen werden können. Stattdessen sagte er, sein Mandant habe sicher nichts vom Drogenanbau gewusst. Der Bauzaun etwa sei aufgestellt worden, weil viele Menschen unbefugt aus Neugier das Grundstück des Ex-Autohauses betreten hätten. Die Schläuche und die Tauchpumpe seien auf Veranlassung von CRJ gekauft worden, weil dieser Dave gesagt habe, damit einen Wasserschaden in einem Keller beheben zu wollen. Für Dave spreche zudem, dass er von Anfang an bereit gewesen sei auszusagen – nicht in der Drogensache, in der er unschuldig sei, sondern „in anderen Dingen“.

Keine Revision

Sein Mandant habe noch aus der Haft einen langen Brief verfasst, in dem er seine Kenntnisse über Vorgänge, die nichts mit dem Drogenhandel zu tun gehabt hätten, weitergegeben habe. Welche Kenntnisse das genau sind, sagte Schmidt in seinem Plädoyer am Mittwoch nicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es sich um interne Informationen über die Wiesmoor-Connection gehandelt haben könnte. Außerdem habe sein Mandant eine Skizze über den Grundriss des Ex-Autohauses verfasst, die sogar Polizeibeamten während des Strafprozesses immer wieder eine große Hilfe gewesen seien, sagte Schmidt. „Das alles spricht für die Ehrlichkeit meines Mandanten.“

Björn Raap, Vorsitzender der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts, hielt sich kurz: Ommen habe richtigerweise ausgeführt, dass zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand unterschieden werden müsse – und auch die Kammer habe die Schwierigkeit beim subjektiven Tatbestand gesehen. Dass Dave vom Aufbau der Drogenplantage gewusst habe, sei „nicht nachweisbar gewesen“, deshalb sei der Angeklagte freizusprechen gewesen. „Und mehr brauche ich zu den Gründen auch nicht sagen“, so der Richter. Die Kosten des Verfahrens und Daves persönliche Kosten für den Prozess trägt die Staatskasse. Das Urteil dürfte rechtskräftig werden: Ommen sagte noch im Gerichtssaal, dass er nicht plane, Revision einzulegen.

Ähnliche Artikel