Wiesmoor-Connection Gericht genehmigt Hafterleichterungen für Rademacher-Jelten
Mit dem Versuch, CRJ komplett aus der U-Haft zu holen, war dessen Familie gescheitert. Nun kommt das Auricher Landgericht aber etwas auf die Angehörigen zu.
Aurich/Wiesmoor - Ganz am Schluss des jüngsten Verhandlungstags des großen Wiesmoorer Drogenprozesses hat es am Mittwochnachmittag gute Nachrichten für Christian Rademacher-Jelten gegeben: Björn Raap, Vorsitzender Richter der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Aurich, stellte dem wegen Beihilfe zum Drogenhandel Angeklagten Hafterleichterungen in Aussicht. Künftig dürfe Rademacher-Jelten uneingeschränkt mit seiner Familie telefonieren. „Die Regelungen bei den Besuchen hatten wir ja schon gelockert. Da macht es keinen Sinn, das nicht auch beim Telefonieren zu tun“, erklärte Raap. Die Erleichterung solle bereits ab diesem Donnerstag gelten.
Dr. Stephan Weinert, einer von Rademacher-Jeltens Anwälten, hatte zuvor grundsätzlich infrage gestellt, ob Kontaktbeschränkungen in der Untersuchungshaft noch angezeigt seien. Oberstaatsanwalt Helge Ommen erklärte, dass für Weinerts Mandanten weiterhin die Postkontrolle durch das Gericht gelte und sich Rademacher-Jelten bei einem Kontakt mit anderen Inhaftierten Briefe auf andere – unkontrollierte – Weise beschaffen könne. Sollte aber durch das Gefängnis sichergestellt sein, dass es dazu nicht kommen könne, habe er keine Probleme damit, Rademacher-Jelten zum Beispiel Sport zu erlauben. Raap erklärte, dass sich das Gericht über die Bedingungen im Gefängnis informieren und dann eine Entscheidung fällen werde.
„Damit werde ich mich nicht zufriedengeben“
Uneinigkeit bestand indes bisher bei der Frage nach der Akteneinsicht in die komplette Telefonüberwachung, die auch das Verfahren um den mutmaßlichen Millionenbetrug bei Corona-Hilfen betrifft. Weinert und Rechtsanwalt Joë Thérond, der den ebenfalls angeklagten Geschäftspartner Rademacher-Jeltens vertritt, hatten beantragt, die gesamten Unterlagen der Polizei übersandt bekommen. Unter anderem war darauf abgestellt worden, dass die beiden Angeklagten miteinander über die Anstellung eines Bekannten gesprochen hatten – und nicht etwa über eine Drogenplantage. Raap hatte die Polizei in den Protokollen nach dem Namen des Bekannten suchen lassen. Ohne Erfolg.
Stattdessen war dort die Rede von einem Treffen mit einem Mitarbeiter einer großen deutschen Krankenkasse – in einem Oldenburger Restaurant, in das auch die Wiesmoor-Connection verstrickt ist. Vertieft wurde diese mutmaßliche Unterredung am Mittwoch vor Gericht allerdings nicht. Stattdessen setzte Weinert noch einmal an: „Damit, dass sich die Polizei das noch mal angeschaut hat, werde ich mich nicht zufriedengeben.“ Seiner Ansicht nach gehöre die gesamte Telefonkommunikation zur Akte, und er bestehe darauf, diese auch zu bekommen. „Das ist ein noch laufender Prozess“, sagte Raap. Die Sicht der Verteidigung habe die Kammer verstanden. Sobald das Gericht darüber entschieden habe, werde es die Anwälte das wissen lassen.
Gelbe Schläuche mit grünem Streifen
Die Folge eines anderen Antrags war, dass am Mittwoch im Gerichtssaal Gartenschläuche lagen – gelb mit einem grünen Steifen, wie sie viele kennen dürften. Die Verteidigung hatte angezweifelt, dass die zur Bewässerung der Hanfplantage genutzten Schläuche dieselben seien, die in Unterlagen der Wiesmoor-Connection aufgetaucht waren. Raap hatte sich von einem Wiesmoorer Baumarkt kurzerhand Schläuche mit derselben Artikelnummer geliehen, damit alle Prozessbeteiligten die Beweismittel vergleichen konnten. Aus der Ferne des Zuschauerraums des Gerichtssaals sahen die Schläuche identisch aus – aber die Rechtsanwälte inspizierten sie mehrere Minuten lang. Wie ihr Fazit lautet, ist unklar.
Der öffentliche Prozess wird am kommenden Dienstag, 10. Januar, um 14.30 Uhr in Saal 03 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Geplant sind Beschlüsse über weitere Beweisanträge, die von den Verteidigern Rademacher-Jeltens und seines Geschäftspartners gestellt worden waren.
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