Alle Anträge abgelehnt Anwälte scheitern im Wiesmoorer Drogenprozess
Die Verteidiger im Wiesmoorer Drogenprozess hatten das Gericht mit Beweisanträge regelrecht eingedeckt. Erfolg hatten sie mit keinem einzigen.
Aurich/Wiesmoor - Im Prozess um die in Wiesmoor gefundene Cannabis-Plantage hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich am Dienstagnachmittag sämtliche Anträge der Verteidigung abgelehnt beziehungsweise zurückgewiesen. Im Einzelnen ging es unter anderem um Folgendes:
Telefonüberwachung
Die Verteidiger von Christian Rademacher-Jelten und dessen Geschäftspartner geben sich nicht mit den Aufzeichnungen zufrieden, die Beamte der Polizei als für das Drogenverfahren relevant eingestuft hatten, und verlangen stattdessen Einsicht in sämtliche Mitschnitte – auch in die, die das Verfahren um den mutmaßlichen Millionen-Subventionsbetrug betreffen. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Björn Raap gestattet ihnen diese Einsicht nicht. „Beide Verfahren lassen sich thematisch voneinander abgrenzen“, so Raap. Außerdem hätten die Beamten ihr Vorgehen in Aktenvermerken transparent dargestellt.
Kärcher-Karton
In einem an die Cannabis-Plantage angrenzenden Raum hatten Polizeibeamte einen Kärcher-Karton und ein dazu passendes Gerät gefunden. Die Verteidigung hatte unter anderem beantragt, den Karton von einem Sachverständigen untersuchen und diverse Produktlinien miteinander vergleichen zu lassen. Belegt werden sollte dadurch unter anderem, dass der Karton aufgrund von Alterungsspuren nicht zu dem Gerät passe, das auf Rademacher-Jeltens Rechnung gekauft worden war. Die Kammer lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die zu erwartenden Erkenntnisse für die Beweisaufnahme ohne Bedeutung seien.
Wasserschlauch
Auch in Sachen Wasserschlauch hatten die Anwälte gefordert, einen Gutachter zu laden. Er sollte feststellen, dass die in der Cannabis-Plantage genutzten Schläuche nicht denen auf Rademacher-Jeltens Rechnung gekauften entsprechen. Das Gericht hatte in der jüngsten Sitzung allerdings die Schläuche aus der Plantage mit dem gekauften Modell vergleichen lassen – und ist laut Raap zum Schluss gekommen, dass diese durchaus übereinstimmen.
Tauchpumpe
Rademacher-Jeltens Freund Dave hatte ausgesagt, im Auftrag dessen eine Tauchpumpe gekauft zu haben. Die Verteidigung hatte beantragt, feststellen zu lassen, dass diese nicht mit einer in der Plantage genutzten übereinstimme. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil ein Polizeibeamter als Zeuge erläutert habe, dass ermittelt worden sei, dass die Modellart beider Geräte übereingestimmt habe.
Wasserschaden
Die Verteidigung will beweisen lassen, dass die auf Rademacher-Jeltens Rechnung gekauft Tauchpumpe zur Behebung eines Wasserschadens im Keller des Drogenlagers genutzt worden sei – und nicht zur Bewässerung der Pflanzen. Ein Gutachter möge feststellen, dass es dort Anfang vergangenen Jahres einen Wasserschaden gegeben habe. Das Gericht lehnte den Antrag ab – weil es ziemlich unmöglich erscheine, das jetzt im Nachhinein noch rechtssicher festzustellen. Eine Zeugin habe zudem ausgesagt, in dem Keller weder Schimmel noch Feuchtigkeit festgestellt zu haben.
Ausweiskopie
Rademacher-Jeltens Verteidigung hat bereits mehrfach behauptet, dass sich unter den von der Polizei bei einer Razzia gesicherten Unterlagen eine Ausweiskopie des Menschen befinde, der in dem Prozess bereits oft als „der Blonde“ bezeichnet wurde und der den Hanfgärtnern zufolge der Chef der Plantage gewesen sein soll. Das Problem: Bisher konnte weder die Existenz dieses Phantoms festgestellt werden, noch hat die Polizei den Ausweis in den Dokumenten gefunden. Den neuerlichen Antrag, eine Polizeibeamtin zu der Sache vor Gericht zu hören, hat die Kammer abgelehnt – mit Verweis darauf, dass von der Polizei sowohl in den analogen als auch bereits digitalisierten Unterlagen gesucht worden sei.
Die Reaktion
Rademacher-Jeltens Anwalt Dr. Stephan Weinert bezeichnete das Vorgehen des Gerichts am Dienstag als „Unding“. „Sie lagern Ihre eigene Arbeit aus, wenn Sie uns hier einfach der Polizei glauben lassen“, sagte der Jurist. Niemand wisse, wie gründlich der jeweilige Beamte gearbeitet oder ob er gerade einfach keine Lust für eine gründliche Recherche gehabt habe, „auch Sie nicht“. Er wiederholte, dass das „alles ein Unding“ sei. Raap reagierte kühl: „Das haben Sie schon gesagt.“ Weinert: „Naja, Sie haben ja dann im Zweifel die Kritik in der Revision.“
Der Prozess wird am kommenden Montag um 14 Uhr fortgesetzt. Laut Raap könne die Beweisaufnahme aus der Sicht der Kammer dann auch beendet werden. Ob die Anwälte das zulassen werden, bleibt abzuwarten.
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