Windige Kredite Ex-Banker der Sparkasse Aurich-Norden wegen Untreue bestraft
Ein inzwischen ehemaliger Sparkassen-Mitarbeiter hat seinen Arbeitgeber hintergangen – mit einem Bauunternehmer aus Leer und einem Makler aus Oldenburg. Das lange Verfahren ist nun vorerst erledigt.
Ostfriesland - Im Kredit-Skandal um einen – inzwischen ehemaligen – Mitarbeiter der Sparkasse Aurich-Norden hat das Amtsgericht Emden drei Strafbefehle erlassen. Beantragt hatte das die für Korruptionsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück. Nach Angaben von Pressesprecher und Staatsanwalt Christian Bagung wurde der ehemals in der Emder Filiale der Sparkasse beschäftigte Banker wegen Untreue mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt also 5400 Euro, bestraft. Ein Leeraner Bauunternehmer und ein Oldenburger Immobilienmakler müssen wegen Beihilfe zur Untreue jeweils 60 Tagessätze zu je 100 Euro (6000 Euro) beziehungsweise 150 Euro (9000 Euro) zahlen. Die Tagessätze bei verhängten Geldstrafen richten sich immer nach dem jeweiligen Einkommen. Heißt: Obwohl er insgesamt am wenigsten zahlen muss, wurde der Ex-Banker als Haupttäter am härtesten bestraft.
Den Erkenntnissen der Ermittler zufolge hatten sich die drei Täter im November 2019 zusammengetan, um sich bei sieben windigen Kreditvergaben in Höhe von jeweils maximal 480.000 Euro Geld der Sparkasse in die eigene Tasche zu stecken. Und das ging so: Der Makler hatte für seine Immobilien Käufer, die über den legalen Weg ziemlich sicher keine Kredite bei der Sparkasse bekommen hätten. Gegen eine Provision für den Makler, den Banker und den Bauunternehmer sicherten die drei Männer den Interessenten trotzdem ein Darlehen zu. Der Bauunternehmer schrieb zum Teil zu hohe, zum Teil komplett fingierte Rechnungen über Renovierungsarbeiten, der Banker winkte die Kredite über Kaufsumme plus Renovierungskosten durch und der Makler hatte seinen Abschluss. Das von der Sparkasse überwiesene Geld für die nicht durchgeführten Handwerksarbeiten teilten sich die Männer auf: 10 Prozent für den Bauunternehmer und jeweils 45 Prozent für die anderen beiden Männer.
Mehr als 300.000 Euro abgeschöpft
Insgesamt schöpften sie laut der Osnabrücker Staatsanwaltschaft mit ihren Machenschaften etwas mehr als 300.000 Euro ab. Üblicherweise werden Wirtschaftsstraftaten, in denen es um sechsstellige Beträge geht, nicht mit Geldstrafen geahndet – in der Regel kommt es zur Haft. Warum in diesem Fall nicht? „Die Taten liegen weit in der Vergangenheit, außerdem haben sich die Beschuldigten zum Teil sehr bereitwillig zu den Taten geäußert“, sagte Bagung. Der wichtigste Punkt sei aber: Der Sparkasse Aurich-Norden sei kein tatsächlicher Schaden entstanden. „Unseren Ermittlungen zufolge wurden und werden die Darlehen bedient“, so der Staatsanwalt. Damit sei es für das Geldhaus bei einem Risiko-Schaden geblieben, der aber nicht eingetreten sei. Die Darlehensnehmer wussten nach Erkenntnissen der Ermittler übrigens von den Machenschaften der drei Männer. Sie zahlten den Aufpreis aber, um überhaupt an den jeweiligen Kredit zu kommen.
Wir haben am Freitagmittag die Sparkasse Aurich-Norden um eine Stellungnahme zu den drei verhängten Strafbefehlen gebeten. „Wir haben sehr intensiv und umfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert, um den Sachverhalt aufzuklären“, antwortete Pressesprecherin Petra Zschietzschmann. Vor dem Hintergrund der erlassenen Strafbefehle werde ihr Haus nun prüfen, „welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen werden“. Alle drei Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Jeder der drei Männer hat nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte das passieren, muss das Gericht einen sogenannten Hauptverhandlungstermin anberaumen, um am Ende ein Urteil zu fällen. Heißt: Wenn jemand gegen den Strafbefehl vorgeht, kommt es in der Sache unweigerlich zu einem öffentlichen Gerichtsprozess. Sollten sich alle Männer mit den jetzt verhängten Strafen zufriedengeben, werden sie rechtskräftig – und die Sache ist vom Tisch.