Jahrestag des russischen Überfalls  Amtsgericht Leer hängt wieder Ukraine-Flagge auf

| | 21.02.2023 14:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor etwa einem Jahr waren die Flaggen direkt an der historischen Fassade angebracht worden. Archivfoto: Ortgies
Vor etwa einem Jahr waren die Flaggen direkt an der historischen Fassade angebracht worden. Archivfoto: Ortgies
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Am Freitag wird am Leeraner Amtsgericht eine blau-gelbe Flagge wehen – erneut. Vor etwa einem Jahr hatte ein Leeraner Rechtsanwalt das kritisiert und eine Debatte losgetreten.

Leer - Das Amtsgericht Leer wird an diesem Freitag in den Nationalfarben der Ukraine beflaggt. Das sagte Gerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck der Redaktion. Anlass ist der erste Jahrestag des Überfalls Russlands auf die Ukraine. „Wir haben einen entsprechenden Erlass aus der Niedersächsischen Staatskanzlei erhalten“, sagte von der Beck am Telefon. Anders als vor einem Jahr würden die Flaggen allerdings nicht direkt an der historischen Gebäudefassade, sondern an einem Flaggenmast befestigt.

Vor etwa einem Jahr hatten nach unserer Berichterstattung deutschlandweit Medien über die Flaggen-Aktion des Gerichts berichtet. Der Hintergrund war eine vom Leeraner Anwalt Kai-Timo Hanses aufgeworfene Debatte: Darf ein unabhängiges deutsches Gericht Flagge zeigen? „Ich bin absolut für die Solidarität mit der Ukraine – und an beispielsweise Schulen kann die Flagge gerne wehen“, hatte Hanses gesagt. An einem Gerichtsgebäude habe sie aber nichts zu suchen: „Die Gerichte in Deutschland müssen unparteiisch sein und das auch nach außen kommunizieren.“

Von der Beck hatte auf Hanses‘ Kritik damals gesagt: „Das ist mir so was von egal.“ Das Anbringen der Flagge habe keine Bedeutung für die individuellen Entscheidungen des Gerichts gehabt. Das niedersächsische Justizministerium hatte auf Nachfrage der Redaktion erklärt, dass es sich bei der Beflaggung um „ein Zeichen der Humanität und Solidarität mit unschuldigen Kriegsopfern in der Ukraine handeln“ dürfte. „Die Dauer und die Intensität einer Befarbung von Gerichtsgebäuden“ sei letztlich eine Frage des Fingerspitzengefühls.

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