Geheim-Antrag im Wiesmoor-Prozess  Große Strafkammer sieht öffentliche Ordnung in Gefahr

| | 23.02.2023 17:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Rechtsanwalt Joë Thérond (links) vertritt einen Geschäftspartner von Christian Rademacher-Jelten – und stellte einen Beweisantrag im Geheimen. Archivfoto: Ortgies
Rechtsanwalt Joë Thérond (links) vertritt einen Geschäftspartner von Christian Rademacher-Jelten – und stellte einen Beweisantrag im Geheimen. Archivfoto: Ortgies
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Im Prozess um die Wiesmoorer Cannabis-Plantage wurde am Donnerstag zeitweise hinter verschlossenen Türen verhandelt. Ein Anwalt und das Gericht sorgten sich um die Sicherheit.

Aurich/Wiesmoor - Der große Wiesmoorer Drogen-Prozess biegt auf die Zielgerade ein: Am Donnerstag endete für die Rechtsanwälte von Christian Rademacher-Jelten und dessen Geschäftspartner die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Davon machten Dr. Stephan Weinert und Joë Thérond am Auricher Landgericht noch einmal ordentlich Gebrauch. Beiden Juristen legten jeweils fünf Schriftsätze vor, in denen die Vernehmungen weiterer Zeugen beziehungsweise eines Gutachters gefordert wurden. Aus der Masse herausstach ein Antrag Théronds, denn: Bevor über den gesprochen werden konnte, mussten alle Pressevertreter und das übrige Publikum den Gerichtssaal verlassen.

Gleich zu Beginn hatte der Rechtsanwalt von Rademacher-Jeltens Geschäftspartner gefordert, die Öffentlichkeit auszuschließen – um überhaupt erst mal über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Björn Raap, Vorsitzender der 1. Großen Strafkammer, schaute kurz im Gesetz nach – und bat alle im Zuschauerraum Anwesenden, den Saal zu verlassen. Nach ein paar Minuten durften alle wieder Platz nehmen, aber nur, um mitgeteilt zu bekommen, dass nun beide Berufsrichter und die Schöffen erst einmal im Richterzimmer beraten müssten, wie es weitergehen solle. Den Saal betrat Raap fast eine halbe Stunde später mit einem Gerichtsbeschluss: Tatsächlich werde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit Thérond einen Beweisantrag stellen könne.

Die Begründung des Gerichts hatte es in sich

Und die Begründung hatte es in sich: Raap sagte, dass die öffentliche Ordnung in Gefahr sei, sollte die Öffentlichkeit mitbekommen, was Thérond zu sagen habe. Nähere Ausführungen machte der Richter nicht. Damit die Öffentlichkeit in einem Strafverfahren ausgeschlossen werden darf, bedarf es eines triftigen Grundes, denn der Grundsatz der Öffentlichkeit ist in Deutschland eine sogenannte Prozessmaxime und im Gerichtsverfassungsgesetz fest verankert. Wie ernst es der Gesetzgeber damit meint, zeigt auch, dass ein unrechtmäßiger Ausschluss der Öffentlichkeit ein sogenannter absoluter Revisionsgrund ist. Heißt: Hätte die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden dürfen, müsste alles neu aufgerollt werden.

Was Thérond beantragt hat, wissen wir angesichts der buchstäblich verschlossenen Türen des Gerichtssaals nicht. Später am Verhandlungstag gab es aber einen Hinweis: Der Anwalt beantragte, die schon verurteilten – und in Revision gegangenen – Hanfgärtner sowie zwei festgenommene Männer, die in einem Wiesmoorer Bauernhaus Cannabis verpackt haben sollen, als Zeugen zu laden. Thérond sagte in der Begründung seines Antrags, die Männer sollten vor Gericht das bestätigen, was er in seinem im Geheimen vorgetragenen Beweisantrag geschrieben hatte. Einzelheiten nannte der Rechtsanwalt nicht. Sollte der Antrag Erfolg haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch die Zeugen hinter verschlossenen Türen vernommen werden.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch, 1. März, um 13.30 Uhr fortgesetzt.

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