Wiesmoor-Connection Darum ging’s im Geheim-Antrag im Drogenprozess
In der vergangenen Woche war im Wiesmoorer Drogenprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Jetzt zeigte sich, worum es einem Anwalt gegangen war.
Aurich/Wiesmoor - Beim Wiesmoorer Drogenprozess am Landgericht Aurich ist es am Mittwochnachmittag noch einmal um einen hinter buchstäblich verschlossenen Türen gestellten Beweisantrag gegangen. Vergangene Woche hatte die 1. Große Strafkammer die Presse und alle weiteren Zuschauer aus dem Gerichtssaal gebeten, damit Rechtsanwalt Joë Thérond, der einen wegen Drogenhandels angeklagten Geschäftspartner Christian Rademacher-Jeltens vertritt, seinen Antrag stellen konnte. Hätte die Öffentlichkeit den Wortlaut des Antrags erfahren, wäre die öffentliche Ordnung in Gefahr gewesen, hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Björn Raap entschieden.
Bekanntgeworden war lediglich, dass die Vernehmung der bereits verurteilten – und in Revision gegangenen – Hanfgärtner eine Rolle spielen sollte. Und so kam es am Mittwoch tatsächlich: Zwar hatte einer der Männer schon im Vorfeld die Aussage verweigert, doch der andere war in Aurich erschienen. Nun kam es, wie es kommen musste: Thérond beantragte erneut, die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal zu komplementieren. Einwände hatte allerdings Oberstaatsanwalt Helge Ommen: Der Mann sei bereits als Angeklagter vernommen worden, daher habe die Öffentlichkeit Anspruch, zu hören, was er zu sagen habe. Das Gericht folgte Ommens Argumentation – Presse und Öffentlichkeit durften im Saal bleiben.
Mit Fotomappen der Wahrheit auf der Spur
Der Kern der Vernehmung kristallisierte sich schnell heraus: Raap hatte zwei Mappen voller Fotos mitgebracht. Der Zeuge sollte sich alle Bilder anschauen und sagen, ob er jemanden erkenne. Offenbar hatte Thérond in der vergangenen Woche einen neuen Namen beziehungsweise eine neue Person ins Spiel gebracht, der oder die der Öffentlichkeit unbekannt bleiben sollte. Das Verfahren mit den Fotomappen nennt sich im Juristendeutsch Wahllichtbildvorlage. Heißt: Gezeigt wird die Person von Interesse in einer Reihe von Personen, die ähnlich aussehen. Doch noch bevor Raap die erste Mappe aufschlagen konnte, gab es Protest von den Verteidigern: Sie hätten schon gern gesehen, wer die Leute seien.
Nachdem sich die Anwälte alles angeschaut hatten, konnte auch der Zeuge loslegen. Doch Erfolg sieht anders aus: Der Mann beteuerte, nicht einen der fast 20 gezeigten Menschen jemals zuvor gesehen zu haben. Auch auf anderen Fotos, die schon mehrmals im Prozess gezeigt worden waren, vermochte er niemanden zu sehen, dem er einen Namen hätte zuordnen können. Auch diverse Nachfragen von Ommen und von Rechtsanwälten brachten nichts. Insbesondere Thérond verzweifelte nahezu an dem Mann – der immer wieder Dinge erzählte, die überhaupt nichts mit der Frage des Anwalts zu tun hatten. Raap versuchte zu vermitteln, doch auch bei dessen Versuch war dem Zeugen nichts Essentielles zu entlocken.
Der Prozess wird am Donnerstag, 9. März, um 9 Uhr fortgesetzt – und er wird sich noch eine ganze Zeit lang ziehen. Am Ende der Verhandlung am Mittwoch bat Raap die Verteidiger darum, ihm noch freie Termine bis Mitte April mitzuteilen.
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