Wiesmoorer Drogenprozess Wachtmeister finden Polizei-Dokument bei Prozess-Zuschauer
Ein Angehöriger eines Angeklagten war im Wiesmoorer Drogenprozess bereits im Dezember negativ aufgefallen. Nun beschäftigte er das Gericht erneut.
Aurich/Wiesmoor - Am Dienstag ist am Landgericht Aurich der Wiesmoorer Drogenprozess fortgesetzt worden – und wieder ist ein Mann im Zuschauerraum auffällig geworden. Bereits Mitte Dezember hatte es in einer Verhandlung Ärger gegeben: Björn Raap, der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer, hatte damals das Wort unter anderem an einen Angehörigen des wegen Drogenhandels angeklagten Geschäftspartners von Christian Rademacher-Jelten gerichtet. Ihm sei von Wachtmeistern zugetragen worden, dass der Mann mitunter sehr energisch auf vom Gericht vernommene oder noch zu vernehmende Zeugen eingeredet habe, hatte der Richter gesagt – und sehr deutlich gemacht, dass das Gericht ein solches Verhalten nicht dulde.
Am Dienstag ging es um denselben Mann, mit Zeugen hatte die Angelegenheit allerdings nichts zu tun. Nach einer kurzen Prozesspause, in der Beteiligte und Zuschauer das Gerichtsgebäude verlassen hatten, führten die Wachtmeister bei dem Mann eine erneute Einlasskontrolle durch – angesichts dessen, dass er in der Vergangenheit bereits auffällig geworden war, nichts Ungewöhnliches. Auffällig war allerdings, was die Beamten bei ihm fanden: polizeiliche Ermittlungsergebnisse. Der Mann hatte mindestens einen Zettel dabei, der mutmaßlich aus einer polizeilichen Ermittlungsakte stammt. Woher er die Unterlagen hatte und ob er sie legal besitzen durfte, ist unklar.
Rechtsanwalt gibt dem Mann einen Korb
Das Strafprozessrecht sieht im Rahmen der Waffengleichheit in einem fairen Prozess die Akteneinsicht für Rechtsanwälte vor. Der Rechtsprechung zufolge darf der Anwalt auch Aktenkopien für seinen Mandanten anfertigen, damit auch dieser sich umfangreich und ohne Zeitdruck mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auseinandersetzen kann. Wie es sich mit der gefundenen Kopie bei dem Angehörigen verhält, wird sich zeigen. Im Gerichtssaal gestikulierte der Mann nach der Pause jedenfalls in Richtung des Anwalts des Angeklagten, dass er dringend etwas mit ihm auf dem Flur zu besprechen habe. Der Jurist schüttelte allerdings den Kopf – und gab dem Mann einen Korb.
Im Prozess selbst ging es am Dienstag um die Vernehmung von zwei Zeugen. Geklärt werden sollte, ob die Männer, die immer mal wieder Autoteile nach Wiesmoor geliefert haben, auch etwas von der Cannabis-Plantage hätten mitbekommen können. An einem der vorherigen Prozesstage hatte der Chef des Kurierdienstes gesagt, dass er einen Schlüssel für den Werkstattbereich gehabt habe – und damit für einen Bereich, der ziemlich dicht an der Cannabis-Plantage lag. Am Dienstag sagte ein Mitarbeiter des Mannes, der Schlüssel habe ausschließlich für den Vordereingang gepasst. Die Autoteile habe er stets am Verkaufstresen des ehemaligen Autohauses abgelegt. Und was stimmt nun?
In welches Schloss passte der Schlüssel nun?
Das Gericht hatte den Geschäftsführer erneut geladen – und Raap fragte erneut: In welches Schloss passte der Schlüssel nun? Der Mann sagte, er habe mit dem anderen Zeugen gesprochen, nachdem er von dessen Ladung erfahren hatte – und während des Gespräches gemerkt, dass er vor Gericht etwas Falsches gesagt habe. Der Schlüssel habe tatsächlich nur ins Schloss der Vordertür gepasst. „Dann ist ja gut, dass wir Sie noch mal geladen haben“, sagte Raap. „Ja“, sagte der Mann. Er erklärte seine falschen Angaben damit, dass er die Teile durchaus im Werkstattbereich abgeliefert habe, der aber wohl offen gewesen sein müsse. So habe er gar keinen Schlüssel gebraucht und einfach angenommen, er würde auch zur Werkstatt passen.
Den Abschluss des Prozesstages bildete ein Antrag von Rechtsanwalt Dr. Stephan Weinert: Er beantragte, die beiden Richter und die Schöffen des aktuellen Verfahrens als Zeugen zu vernehmen. Das schriftliche Urteil über den Freispruch für Rademacher-Jeltens Freund Dave habe nur eine verkürzte Begründung enthalten – die Kammermitglieder sollten deshalb als Zeugen ihr Urteil detailliert begründen. Dave sei schließlich bei einer größeren Beweislast, als sie aktuell gegen seinen Mandanten Rademacher-Jelten vorliege, freigesprochen worden, so der Strafverteidiger. Raap nahm den Antrag entgegen. Über ihn wird die Kammer, wie über so einige weitere, demnächst entscheiden.
Der Wiesmoorer Drogenprozess geht jetzt in die Osterpause und wird am Mittwoch, 12. April, fortgesetzt. Weiter geht es um 14 Uhr – allerdings nicht, wie sonst, im großen Schwurgerichtssaal, sondern im kleineren Saal 108.
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