Betrugsvorwurf Landgericht Aurich spricht Notar aus dem Kreis Leer frei
Ein Notar aus dem Kreis Leer sollte den Staat gemeinsam mit Komplizen um 189 Euro gebracht haben. Die zweite Instanz sah die Sache aber anders – und kassierte das erste Urteil.
Aurich/Leer - Das Landgericht Aurich hat einen Notar aus dem Landkreis Leer vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ebenfalls straflos bleibt nach dem Urteil der 1. Kleinen Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker ein mitangeklagter Geschäftsführer. Mit seiner Entscheidung hob das Landgericht Aurich in der vergangenen Woche das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Leer aus dem März vergangenen Jahres auf. Die Kosten der freigesprochenen Männer muss demnach die Staatskasse tragen.
Die grundsätzlichen Fakten des Falles sind unumstritten: Der Notar hatte nach der Scheidung des Geschäftsführers die Übertragung des gemeinsamen Hauses und Grundstücks in Leer an dessen Ehefrau beurkundet. Den Wert hatte der Notar zuvor handschriftlich von den von ihm geschätzten 300.000 Euro auf 170.000 Euro nach unten korrigiert – nach einer Aufforderung durch die Ex-Frau des mitangeklagten Geschäftsführers. Die Folge: Die beim Grundbuchamt anfallenden Kosten reduzierten sich um 189 Euro.
„E-Mail zeigt, dass ich skeptisch geworden bin“
Aus Sicht der anklagenden Staatsanwaltschaft Aurich habe es sich dabei um einen Betrug gehandelt – auf Kosten des Staates. Die Ex-Frau des Geschäftsführers hatte eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe akzeptiert. Doch der Notar und der Geschäftsführer hatten Einspruch eingelegt, zunächst allerdings ohne Erfolg: Das Amtsgericht Leer verurteilte beide Männer ebenfalls zu Geldstrafen. Thema war damals unter anderem eine E-Mail des Notars an eine Mitarbeiterin, in der es geheißen hatte, dass die Eheleute womöglich hätten „sparen“ wollen.
Ein Beweis dafür, dass alle unter einer Decke steckten? Aus Sicht des Notars auf keinen Fall. „Diese E-Mail zeigt doch sogar, dass ich skeptisch geworden bin“, sagte der Jurist am Landgericht. Auf Nachfrage von Bröker erklärte er, dass er bei der Beurkundung deshalb das Gespräch mit der Ex-Frau des Mitangeklagten gesucht habe. Sie habe ihm die gewünschte Korrektur beispielsweise mit dem Alter und der Lage der Immobilie sowie der nur geringen Investitionen durch die Eheleute im Laufe der Jahre erklärt. Das habe er für plausibel gehalten.
Richterin schlägt Verfahrenseinstellung vor
Als ein vom Amtsgericht bestellter Gutachter den Wert von Haus und Grundstück auf 385.000 Euro beziffert habe, sei er schockiert gewesen, erklärte der Notar. Auch am Landgericht sagte der Gutachter aus. Auf Nachfrage der Rechtsanwälte erklärte er, dass er überrascht gewesen sei, wie hochwertig die Immobilie sei. Auf den ersten Blick könne man das, insbesondere, wenn man das Grundstück nicht betrete, gar nicht erkennen. Außerdem mache einen großen Teil des Wertes aus, dass der hintere Grundstücksteil als Bauland gelte – und daher hoch veranschlagt werde.
Was den angeklagten Geschäftsführer anging, sagte dessen Rechtsanwalt, dass sein Mandant mit den Zahlen nichts zu tun gehabt habe. Ihm sei es im Rahmen der Scheidung ausschließlich darum gegangen, dass Frieden zwischen ihm und seiner Ex-Frau herrsche – weil ihm nichts wichtiger sei, als dass es dem gemeinsamen Kind gut gehe und er weiterhin Kontakt haben dürfe. Sein Mandant habe den Staat nicht betrogen, denn der Straftatbestand des Betrugs setze einen Vorsatz voraus, den der Geschäftsführer nicht gehabt habe, sagte der Rechtsanwalt.
Richterin Bröker hatte schon während der Beweisaufnahme gesagt, dass sie nicht den Eindruck habe, dass sich Notar, Geschäftsführer und Ex-Frau zusammengetan hätten, um gemeinsam den Staat um nicht einmal 200 Euro zu betrügen. Stattdessen hatte sie angeregt, das Verfahren einzustellen – aber dafür die nötige Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht bekommen. Konsequenterweise forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung beider Männer. Die 1. Kleine Strafkammer folgte dem Antrag nicht – und sprach die Angeklagten frei.