Revision im Betrugsprozess  Staatsanwaltschaft Aurich geht gegen Notar-Freispruch vor

| | 08.05.2023 11:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Aurich gibt sich mit dem Freispruch nicht zufrieden. Archivfoto: Ortgies
Die Staatsanwaltschaft Aurich gibt sich mit dem Freispruch nicht zufrieden. Archivfoto: Ortgies
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Das Landgericht Aurich hat einen Notar aus dem Kreis Leer vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen – aber die Strafverfolger geben sich damit nicht zufrieden. So geht der Fall jetzt weiter.

Leer/Aurich - Der Freispruch gegen einen Notar aus dem Landkreis Leer ist nicht rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen das Urteil des Landgerichts Aurich Revision eingelegt. Entsprechende Informationen der Redaktion bestätigt Jan Wilken, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.

Die 1. Kleine Strafkammer hatte den Juristen Ende April vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen und damit das Urteil des Amtsgerichts Leer aus dem Frühjahr 2022 aufgehoben. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten des Mannes hatte die Kammer der Staatskasse auferlegt.

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170.000 statt 300.000 Euro eingetragen

In dem Fall ging es um die Scheidung eines Leeraner Geschäftsführers von dessen Ehefrau. Im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung hatte der Mann Wohnhaus und Grundstück an die Frau abgetreten, die dafür auf Unterhaltsansprüche für sich und das gemeinsame Kind verzichtet hatte.

Der Notar hatte die Beurkundung der Grundstücksübertragung übernehmen sollen und in den entsprechenden Entwurf als Wert von Haus und Grundstück geschätzte 300.000 Euro eingetragen. Auf Veranlassung der Ex-Frau des Geschäftsführers hatte er den Wert bei der Beurkundung allerdings auf 170.000 Euro reduziert.

Ex-Frau akzeptiert Strafbefehl

Einem Notarprüfer des beaufsichtigenden Landgerichts Aurich waren später vermeintliche steuerliche Fehler in den Unterlagen des Juristen aus dem Landkreis Leer aufgefallen, weswegen er sich an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte. Die wiederum hatte für Steuerstraftaten keine Anhaltspunkte gefunden, war aber über eine E-Mail des Notars an eine Mitarbeiterin gestolpert. Der sinngemäße Inhalt: „Da will wohl jemand sparen.“

Tatsächlich waren die Gerichtskosten durch die Reduzierung des Werts um 189 Euro gemindert worden, weswegen die Staatsanwaltschaft gegen den Notar und die Ex-Eheleute Strafbefehle wegen Betrugs beantragt hatte, die das Amtsgericht Leer später erließ. Die Frau akzeptierte das, die Männer nicht. So kam es zum Strafprozess.

Auf die Verurteilung am Amtsgericht Leer folgte in zweiter Instanz der Freispruch in Aurich – weil das Gericht davon ausging, dass die Männer den Staat nicht wirklich hatten betrügen wollen. Dagegen geht die Staatsanwaltschaft Aurich vor – womit die Sache ein Fall für das Oberlandesgericht Oldenburg wird.