Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet Krankenkasse muss nicht für schwer verletzte Großmutter zahlen
Ein Kleinkind hat sich die Autoschlüssel gegriffen und seine Großmutter angefahren. Die Krankenkasse wollte die Behandlung nicht zahlen – berechtigterweise, entschied das OLG Oldenburg.
Oldenburg - „Eltern haften für ihre Kinder“ – diesen bekannten Satz auf Hinweisschildern hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Urteil bestätigt. Eine Frau hatte ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn nach einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück für kurze Zeit unangeschnallt allein im Auto gelassen. Wie das Gericht diese Woche mitteilte, hatte sich der Junge daraufhin die Autoschlüssel vom Armaturenbrett genommen und das Fahrzeug gestartet. Der Wagen machte einen Satz nach vorn. Dabei wurde die Oma des Kindes schwer verletzt, die auf einer Bank gesessen hatte. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Krankenkasse wollte die Behandlungskosten von der Mutter des Kindes erstattet haben. Die Kasse argumentierte, die Frau habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Frau hielt dagegen, mit dem Verhalten ihres Sohnes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Landgericht Osnabrück gab der Mutter recht und wies die Klage ab. Dagegen legte die Krankenkasse Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in einer Art Zwischenurteil allerdings anders: Die Mutter sei für das Kind aufsichtspflichtig gewesen. Sie hätte den Jungen im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen. Die Frau muss nun für den Schaden aufkommen, das Landgericht bemisst noch die Höhe. Das sogenannte Grundurteil des Oberlandesgerichts ist nach Angaben einer Sprecherin aber noch nicht rechtskräftig.