Wiesmoorer Drogenprozess Viereinhalb Jahre Haft für Rademacher-Jelten gefordert
Im Wiesmoorer Drogenprozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sollte das Gericht dem folgen, steht für CRJ nicht nur seine Freiheit auf dem Spiel, sondern auch sehr viel Geld.
Aurich/Wiesmoor - Oberstaatsanwalt Helge Ommen hat am inzwischen 20. Verhandlungstag im Wiesmoorer Drogenprozess beantragt, Christian Rademacher-Jelten (CRJ) wegen Beihilfe zum Drogenhandel für viereinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken. CRJs Ex-Geschäftspartner, der ursprünglich als vermeintlicher Bandenchef angeklagt gewesen war, soll ebenfalls wegen Beihilfe für vier Jahre in Haft.
In seinem Plädoyer machte Ommen am Mittwoch vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich deutlich, dass er davon überzeugt ist, dass sich beide Männer strafbar gemacht hätten – aber mitunter in anderer Weise als es ursprünglich in der Anklage gestanden hätte. „Im Laufe des Verfahrens hat sich alles ein wenig verändert“, sagte der Auricher Strafverfolger.
„Wir müssen die Gesamtheit aller Indizien betrachten“
Beispielsweise habe man in der Beweisaufnahme den ursprünglichen Vorwurf, der Bekannte von CRJ sei der Kopf hinter der Cannabis-Plantage, nicht beweisen können. Ein Verfahrenspunkt – nämlich der Betrug bezüglich des blauen Porsches – war im Laufe des Verfahrens komplett eingestellt, ein ehemaliger Freund CRJs sogar komplett freigesprochen worden. Nach der Verurteilung der beiden Hanfgärtner zu jeweils sechs Jahren Haft blieben am Ende nur noch CRJ und sein Ex-Geschäftspartner auf der Anklagebank übrig.
Aber wie sollen sich die beiden konkret strafbar gemacht haben? Ommen ist zur Überzeugung gekommen, dass CRJ genau gewusst habe, dass er das Ex-Autohaus nicht als Lagerfläche, sondern als Hanfplantage vermietet habe. Einige, insbesondere von der Verteidigung vorgebrachte Indizien mögen auch etwas anderes für möglich erscheinen lassen, aber: „Wir müssen die Gesamtheit aller Indizien betrachten“, sagte Ommen. Nicht zuletzt das – aus Ommens Sicht glaubhafte – Geständnis des anderen Angeklagten belaste CRJ schwer.
Ex-Geschäftspartner hatte CRJ schwer belastet
Als weitere CRJ belastende Indizien nannte der Oberstaatsanwalt etwa ein Telefonat, in dem es darum gegangen sei, möglicherweise abgehört zu werden, den von CRJ angeordneten plötzlichen Auszug von Mietern des Ex-Autohauses und den Umstand, dass Vermieter in der Regel durchaus wüssten, was in ihren Objekten vorgehe.
Die Strafbarkeit des Ex-Geschäftspartners ergibt sich aus Ommens Sicht vorrangig aus dessen Geständnis: Der Mann hatte zugegeben, den Kontakt zwischen dem eigentlichen Plantagen-Betreiber und CRJ hergestellt zu haben – mehr aber auch nicht. Namen hatte er nicht genannt.
Oberstaatsanwalt will Ex-Autohaus einziehen lassen
Sollte die 1. Große Strafkammer Ommens Plädoyer am Ende folgen, hätte das für CRJ nicht nur einen Gefängnisaufenthalt zufolge, sondern auch einen schweren finanziellen Schaden. Der Oberstaatsanwalt hat beantragt, der Wiesmoor-Connection das für die Plantage genutzte Grundstück samt Gebäude wegzunehmen – und das hatte das Firmengeflecht unseren Informationen zufolge rund 400.000 Euro gekostet.
Zwar gehört das Grundstück nicht CRJ selbst, sondern einer Firma, dessen Geschäftsführer er damals war, doch Ommen zufolge ermögliche das Gesetz die Einziehung dennoch. Auch, dass bisher nur der Kaufpreis, nicht aber die Grunderwerbssteuer gezahlt worden sei, stelle kein Problem dar, so der Strafverfolger. Eingezogen werden könne stattdessen die Vormerkung für das Grundstück. Folgt das Gericht dieser Argumentation, würde das Grundstück so ans Land Niedersachsen gehen.
Das Urteil soll nächste Woche fallen
Nach Ommen plädierten Joë Thérond und Lukas Koop, die Anwälte des anderen Angeklagten. Sie beantragten, ihren Mandanten lediglich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Die Begründung: Er sei lediglich Vermittler und damit vom eigentlichen Tatgeschehen weit entfernt gewesen.
Der Prozess soll am Donnerstag, 1. Juni, mit den Plädoyers der CRJ-Verteidigung und dem Urteilsspruch abgeschlossen werden.
Landgericht verurteilt Rademacher-Jelten zu Gefängnisstrafe
Freispruch für Dave im Wiesmoorer Drogenprozess