Wiesmoor-Connection  Landgericht verurteilt Rademacher-Jelten zu Gefängnisstrafe

| | 01.06.2023 18:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Christian Rademacher-Jelten wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Archivfoto: Ortgies
Christian Rademacher-Jelten wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Archivfoto: Ortgies
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Der erste Wiesmoorer Drogenprozess hat sein Ende gefunden – mit Haftstrafen für Christian Rademacher-Jelten und einen Ex-Geschäftspartner. Ins Gefängnis müssen die Männer vorerst aber nicht.

Aurich/Wiesmoor - Das Landgericht Aurich hat den ehemaligen Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten und Unternehmer Christian Rademacher-Jelten (CRJ) am Donnerstagnachmittag zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Björn Raap sieht es als erwiesen an, dass sich CRJ und einer seiner Ex-Geschäftspartner der Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge strafbar gemacht haben. CRJs ehemaligen Vertrauten hat das Gericht zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Hintergrund des am Ende mehr als 20 Verhandlungstage dauernden Verfahrens war eine im Mai vergangenen Jahres in Wiesmoor von der Polizei zufällig gefundene Drogenplantage.

Laut Raap wurde die mehr als 400 Pflanzen umfassende und einem Kriminalbeamten zufolge 100.000 Euro teure Plantage im Februar 2022 im Werkstattbereich eines Ex-Autohauses an der Wiesmoorer Hauptstraße eingerichtet. Bereits im Sommer 2021 hatte eine der Gesellschaften im Firmengeflecht der Wiesmoor-Connection das zentral gelegene Grundstück mit dem Gebäude gekauft – mit CRJ als Geschäftsführer. Dem Geständnis des ehemaligen Geschäftspartners zufolge hatte sich CRJ in der Zwischenzeit dazu bereiterklärt, das Ex-Autohaus an einen im aktuellen Prozess unbekannt gebliebenen Mann als Hanfplantage zu vermieten, in vollem Wissen des geplanten Drogenanbaus. Der Geständige vermittelte zwischen den Parteien.

CRJ beteuerte seine Unschuld

CRJ hat während des gesamten Prozesses beteuert, nichts vom hochprofessionellen Cannabis-Anbau in dem von ihm vermieteten Gebäude gewusst zu haben. Nach dem Geständnis des Ex-Vertrauten kühlte auch die Stimmung unter den Verteidigern der beiden Angeklagten merklich ab: Hatte man sich zuvor fast allen Anträgen gegenseitig angeschlossen und gemeinsam argumentiert, war nach der CRJ schwer belastenden Aussage Schluss. Beide Parteien bezichtigten sich mehrmals gegenseitig der Lüge. Auch in den Plädoyers argumentierten die Rechtsanwälte vor allem gegen die Darstellung des jeweils anderen Angeklagten. Und so stellte sich am Ende vor allem die Frage: Wer sagt die Wahrheit?

Die 1. Große Strafkammer glaubt, so machte Raap es deutlich, der Darstellung von CRJs ehemaligem Geschäftspartner. Das lange Gerichtsverfahren bezeichnete der Vorsitzende Richter als „Paradebeispiel“ für einen Indizienprozess. Bereits Oberstaatsanwalt Helge Ommen hatte in seinem Plädoyer gesagt, dass viele der bei Gericht behandelten Indizien für sich genommen auch andere Alternativen als den Umstand, dass CRJ alles gewusst habe, ermöglichten, die Gesamtschau aber ein ganz anderes Bild zeichne. CRJs Verteidiger Dr. Stephan Weinert und Kevin Genter hingegen hatte gefordert, ihren Mandanten freizusprechen – bei lebensnaher Betrachtung könne nicht von der Kenntnis ihres Mandanten ausgegangen werden.

Erst einmal wieder auf freiem Fuß

Die Kammer habe das Gesamtbild durchaus lebensnah betrachtet, sagte Raap. Beispielsweise gehe das Gericht davon aus, dass ein Geschäftsmann, der ein großes Gebäude mitten in der Stadt vermiete, im Grunde schon wissen wolle, was darin vor sich gehe. Zudem sei der Umbau zur Plantage mit 100.000 Euro kostspielig gewesen – ein uneingeweihter Vermieter wäre demnach ein hohes Kostenrisiko gewesen. Äußerungen, die CRJ über seine Anwälte getätigt habe, seien in vielen Fällen durch das Gericht widerlegt worden. Zu den Rechten des Angeklagten gehöre es zwar, ungestraft zu lügen, sagte Raap. „Wenn wir Sie allerdings beim Lügen erwischen, müssen Sie sich nicht wundern, dass eine Einlassung nicht das eigentliche Ziel erreicht.“

Außer den Haftstrafen fällt auch noch etwas anderes ins Gewicht: Das Ex-Autohaus und das Grundstück, auf dem es sich befindet, werden als Tatmittel eingezogen. Zwar gehört das Areal nicht CRJ selbst, sondern einer Firma, dessen Geschäftsführer er damals war, doch dem Gericht zufolge ist eine Einziehung dennoch möglich. Auch, dass bisher nur der Kaufpreis von 500.000 Euro, nicht aber die Grunderwerbssteuer gezahlt worden ist, stellt demnach kein Problem dar. Eingezogen wird stattdessen die Vormerkung für das Grundstück. Grund zur Freude gab es für CRJs Familie dennoch – zumindest ein wenig: Wie schon sein Ex-Geschäftspartner wurde nun auch er aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ins Gefängnis muss CRJ demnach erst wieder, wenn das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wird – denn das ist die Entscheidung noch nicht. Alle Parteien haben die Möglichkeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Dann müssten die Richter in Karlsruhe das Auricher Urteil auf Rechtsfehler prüfen.

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