Wiesmoorer Drogenprozess  Schon am ersten Verhandlungstag liegt ein Deal auf dem Tisch

| | 23.06.2023 16:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor Prozessbeginn haben sich die Rechtsanwälte Arno Saathoff (von links), Robert Kain und Ursula Becks miteinander beraten. Foto: Ortgies
Vor Prozessbeginn haben sich die Rechtsanwälte Arno Saathoff (von links), Robert Kain und Ursula Becks miteinander beraten. Foto: Ortgies
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Weil sie in Wiesmoor fürs Verpacken von Cannabis zuständig gewesen sein sollen, stehen zwei Männer vor Gericht. Einer ihrer Verteidiger hat dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein Angebot gemacht.

Aurich/Wiesmoor - Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich hat am Freitag der zweite Wiesmoorer Drogenprozess begonnen – und zwar mit klaren Ansagen des Verteidigers eines der beiden Angeklagten. Rechtsanwalt Robert Kain stellte direkt zum Verhandlungsauftakt klar, dass der Vorwurf des bandenmäßigen Drogenhandels aus seiner Sicht nicht haltbar sei. Und er brachte einen Deal aufs Tableau, der im Zuschauerbereich des Gerichtssaals für Kopfschütteln und deutlich hörbare Bekundungen der Fassungslosigkeit sorgte.

Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft Kains 35-jährigem Mandanten und dem anderen, 40 Jahre alten Angeklagten vor, in einem alten Wiesmoorer Bauernhaus auf einem Ex-Gärtnerei-Gelände Marihuana verpackt zu haben. Ende Mai vergangenen Jahres hatten Beamte in dem Gebäude um die 40 Kilogramm Cannabis gefunden, zum Großteil bereits in Säcken zu je einem Kilogramm verpackt. Woher die Drogen stammen, weiß die Staatsanwaltschaft bis heute nicht. Das wurde auch am Freitag in der Verlesung der Anklageschrift deutlich.

Fingerabdrücke in Wiesmoor gefunden

Beide Angeklagten äußerten sich in der Verhandlung zunächst nicht. Kain und Arno Saathoff, der den anderen Mann vertritt, schlossen aber nicht aus, dass es möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch Aussagen geben könnte. Noch wichtiger schien Kain allerdings zu sein, dass Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwälte miteinander sprechen: „Wir sollten die Chance nutzen, uns mal auszutauschen.“ Dabei scheint die Beweislage gegen die Angeklagten recht klar zu sein: Schließlich wurden den Ermittlern zufolge die Fingerabdrücke der beiden Männer vor Ort gefunden.

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„Dafür, dass vermeintliche Fingerabdrücke gefunden wurden, kann es ja mehrere Erklärungen geben“, sagte Rechtsanwalt Kain – und hatte direkt eine parat: Es könnte ja sein, dass sein Mandant nur ein einziges Mal vor Ort gewesen sei und nur kurz mit angepackt habe. „Da wären wir dann am untersten Ende einer Beihilfe“, so Kain in Richtung der Schöffen, der ehrenamtlichen Richter, die mit den Berufsrichtern das Urteil sprechen. Da lande man wohl bloß bei drei Monaten Haft, sagte der Anwalt und ergänzte mit Blick auf die Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts: „Bei uns in Hamburg landen 45 Kilo Gras auch schon mal vor dem Amtsgericht.“

„Eine Revision lässt sich auch zurücknehmen“

Sein Mandant sei vor etwa zwei Wochen in Kiel verurteilt worden – zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis, sagte Kain. Worum es in der Sache ging, erklärte der Rechtsanwalt aber nicht. Bastian Witte, der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer, ergänzte derweil, dass er in der Angelegenheit bereits telefoniert habe: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Ursula Becks, die andere Anwältin des 35-Jährigen, bestätigte das: Sie hatte im Namen ihres Mandanten Revision gegen die Kieler Entscheidung eingelegt. Und in diesem Zusammenhang kam Kain auf sein Angebot zu sprechen.

„Eine Revision lässt sich ja auch zurücknehmen“, sagte der Rechtsanwalt. Sein Vorschlag: Sein Mandant verzichtet in Kiel auf das Rechtsmittel, dafür wird das Drogenverfahren in Aurich eingestellt. Was wie ein Kuhhandel klingt, ist in Deutschland tatsächlich von der Strafprozessordnung gedeckt. Möglich macht das Paragraf 154 – im Sinne von: „Das macht den Kohl auch nicht mehr fett.“ Demnach kann ein Verfahren – das wäre in diesem Fall der Auricher Drogenprozess – eingestellt werden, wenn die zu verhängende Strafe mit Blick auf ein anderes Verfahren – hier die Verurteilung in Kiel – nicht mehr „beträchtlich ins Gewicht“ fiele.

Die Sache hat einen Haken

Es gibt allerdings einen Haken: Ist die Klage bereits erhoben, kann das Gericht das Verfahren im Sinne des Paragrafen 154 nur einstellen, wenn die Staatsanwaltschaft das beantragt. Er habe diesbezüglich zwar noch keine positiven Signale von der Auricher Behörde bekommen, so Kain. Aber „komplett abgeneigt“ sei man in einem Telefonat auch nicht gewesen. Das klang bei der Staatsanwältin im Gerichtssaal etwas anders: Zum aktuellen Zeitpunkt sei nicht beabsichtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Prozess wird am Mittwoch, 5. Juli, um 9 Uhr am Landgericht fortgesetzt.