Versuchte Steuerhinterziehung Gericht nimmt sich für Rademacher-Jelten zwei Monate Zeit
Eigentlich sollte schon vor Wochen über die vermeintlich verpatzte Anklageschrift gegen Christian Rademacher-Jelten entschieden worden sein. Jetzt steht fest: Die Richter wollen’s ganz genau wissen.
Wiesmoor/Aurich/Oldenburg - Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigt sich länger mit dem Fall Christian Rademacher-Jelten (CRJ) als zunächst angenommen. „Der zuständige Senat rechnet innerhalb der nächsten zwei Monate mit einem Abschluss“, sagte ein OLG-Sprecher am Montag auf Nachfrage der Redaktion. Mitte Mai hatten wir öffentlich gemacht, dass die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg beantragt hatte, das gegen CRJ gesprochene Urteil wegen versuchter Steuerhinterziehung aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Damals hatte ein OLG-Sprecher in Aussicht gestellt, dass eine Entscheidung schon innerhalb von zwei Wochen fallen könnte. Geworden ist daraus nichts.
Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft war ein Schlag ins Gesicht der Auricher Staatsanwaltschaft, die die ursprüngliche Anklageschrift verfasst hatte. Die Oldenburger warfen der ihr unterstellten Behörde vor, eine unwirksame Anklage auf den Weg gebracht zu haben. Sie sei fehlerhaft und genüge nicht dem Gesetz, hieß es in dem Antrag. So hart das klingt, ist das zunächst aber nur die rechtliche Einordnung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Entscheidungsgewalt liegt allein beim 1. Strafsenat des OLG. In welche Richtung die Richter tendieren, ist völlig unklar. Fakt ist jedoch: Die Senatsmitglieder nehmen sich mehr Zeit als zunächst gedacht, um sich mit der Akte zu beschäftigen.
Zum Hintergrund: Ende 2021 hatte das Amtsgericht den einschlägig vorbestraften CRJ zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er bei den Finanzbehörden unrechtmäßige Rückstellungen in sechsstelliger Höhe angegeben habe, um Steuern zu sparen. Etwa ein Jahr später reduzierte das Landgericht Aurich in der Berufungsinstanz die Strafe auf ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Von einem besonders schweren Fall, den das Amtsgericht noch angenommen hatte, könne keine Rede sein, begründete das Landgericht das mildere Urteil. Wie schon gegen das erstinstanzliche Urteil ging CRJ auch gegen diese Entscheidung per Rechtsmittel vor, diesmal mit der einzig übrig gebliebenen Variante, der Revision. Über die hat nun das OLG zu entscheiden.
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