Serie „Mein Garten und ich“ So können Mieter es sich im Garten schön machen

| | 07.08.2023 11:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
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Hochbeete sind eine gute Möglichkeit, als Mieter eigenes Gemüse und Salat zu ernten. Foto: stock.adobe.com/Wellnhofer Designs
Hochbeete sind eine gute Möglichkeit, als Mieter eigenes Gemüse und Salat zu ernten. Foto: stock.adobe.com/Wellnhofer Designs
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Welche Möglichkeiten haben Mieter im Garten? Erstaunlich viele. Unter Umständen dürfen sie sogar ein Apfelbäumchen pflanzen.

Ostfriesland - Die meisten Ostfriesen sind Hauseigentümer und können auf ihrem Grund und Boden weitgehend tun und lassen, was sie wollen. Aber immer mehr Menschen wohnen auch auf dem Land zur Miete und möchten den Garten am Haus nutzen. Was ist dabei erlaubt?

Diese Rechte hat der Mieter im Garten

Tatsächlich können Mieter auf dem Grundstück am Haus eine Menge machen. Bei Einfamilienhäusern gehört der Garten in der Regel zur Mietsache, informiert R+V-Versicherungen. Das bedeutet: Sie können den Garten so gestalten, wie es ihnen gefällt. Allerdings muss der Vermieter einverstanden sein, wenn der Mieter einen Gartenschuppen oder ein Gewächshaus aufbauen wolle. Das Aufstellen von Spielgeräten für Kinder wie Rutschen, Schaukeln oder Planschbecken ist dagegen erlaubt.

Grundsätzlich dürfen Mieter Blumen und Sträucher pflanzen. Die Gestaltung hat jedoch Grenzen: „Falls bereits größere Büsche und Bäume im Garten stehen, darf ein Mieter sie nicht einfach entfernen“, heißt es weiter bei R+V. Eine Absprache ist auch Voraussetzung, um neue Bäume zu pflanzen, dann muss der Vermieter einverstanden sein. „Mieter dürfen ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen, die sie bei Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder rückgängig machen können“, so R+V.

Eine gute Lösung für Mieter sind Pflanzgefäße. Damit kann man auch einen Garten mit Rasen aufpeppen. Foto: Ortgies
Eine gute Lösung für Mieter sind Pflanzgefäße. Damit kann man auch einen Garten mit Rasen aufpeppen. Foto: Ortgies

Aber wenn ein Mieter dann neue Bäume und Sträucher setzt, gehören sie ihm auch, wenn er wieder auszieht. Er kann sie also mitnehmen. Sollten die Pflanzen so tief verwurzelt sein, dass sie sich nicht mehr entfernen lassen, gibt es keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 387/04).

Was gilt für einen Gemeinschaftsgarten?

In einem Haus mit mehreren Mietsparteien hängt es von den Regelungen im Mietvertrag ab, welche Möglichkeiten die Mieter haben. Steht der Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung, dann dürfen alle Mieter im Haus diesen nutzen und sollten sich untereinander einigen, zum Beispiel, welche Spielgeräte aufgestellt werden und wo ein Grill aufgestellt werden kann. „Außerdem ist es sinnvoll, dass alle Gartennutzer gemeinsame Regeln festlegen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung zu den Regeln der Gartennutzung lässt sich unnötiger Rechtsstreit vermeiden“, empfiehlt die Versicherungsgesellschaft Generali.

Hat der Vermieter einen Gärtner mit der Pflege des Gartens beauftragt, dann kann er die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Wer für die Pflege des Gartens zuständig ist, ist in der Regel im Mietvertrag oder der Hausordnung festgehalten. Daran muss sich der Mieter halten. Grillen ist jedoch im Garten erlaubt, der Vermieter kann lediglich offenes Feuer verbieten und die Nutzung auf elektrische oder gasbetriebene Grills einschränken, so Generali. Dass Kinder im Garten spielen, darf nicht verboten werden – jedoch können Ruhezeiten festgelegt werden, die dann einzuhalten sind.

Welche Pflichten hat der Mieter im Garten?

Wenn der Mietvertrag vorsieht, dass die Mieter für die Pflege des Gartens zuständig sind, dann geht es dabei in der Regel um einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Unkraut beseitigen, Laub rechen, Beete umgraben oder Sträucher schneiden. „Dazu muss er nicht über Fachkenntnisse verfügen oder besonders viel Zeit und Geld aufbringen“, heißt es bei R+V. Sollte das notwendige Werkzeug dafür nicht vorhanden sein, muss der Mieter es selbst anschaffen.

Für alle aufwändigeren Arbeiten wie dem Fällen von Bäumen oder die Renovierung vorhandener Gartenhäuser ist der Vermieter zuständig, sagt Generali. Das gilt für alle Arbeiten, für die besondere Sachkunde notwendig ist und die ein Fachbetrieb ausführen muss.

Der Mieter als Gärtner, Idee 1

Der „Garten“ am Haus besteht nur aus einer Hecke oder einem Zaun und einem Rasen? Hat man als Mieter dann keine Lust oder Zeit, neue Beete anzulegen, dann wäre eine Wildblumenwiese eine Lösung, sagt Malte Schoon, der für die Initiative „Natur im Garten“ in Ostfriesland naturnahe Gärten zertifiziert. Dafür muss zwar der alte Rasen entfernt werden, aber dafür muss die Wildblumenwiese nur zweimal im Jahr gemäht werden und kann beim Auszug einfach wieder als Rasen eingesät werden. Zugleich bietet man damit Insekten Nahrung.

Der Mieter als Gärtner, Idee 2

Hochbeete sind eine ideale Lösung, um eigenes Gemüse zu ernten, selbst wenn man wenig Platz zur Verfügung hat. Außerdem sind diese Kästen einfach zu entfernen, wenn man umzieht. „Es gibt Hochbeete als Fertigbausatz, oder man baut sie selbst aus Material, das vielleicht schon vorhanden ist“, sagt Schoon. Holz ist umweltfreundlich, aber es gibt auch Modelle aus Recyclingkunststoff. Ganz unten in den Kasten kommt Strauchschnitt, darüber füllt man mit Kompost und oben mit Pflanzerde auf.

So ein Hochbeet kann man als Mieter leicht im Garten aufstellen. Foto: Pixabay
So ein Hochbeet kann man als Mieter leicht im Garten aufstellen. Foto: Pixabay

„Das Schöne am Hochbeet ist, dass man eigenes Gemüse schon früh ernten kann“, sagt Schoon. Außerdem sind die Pflanzen leichter vor Schneckenfraß zu schützen. Zum Beispiel mit einem Kupferstreifen, den man rund um das Beet montiert. Ist dieser mindestens fünf Zentimeter breit, kriechen gefräßige Nacktschnecken in der Regel nicht darüber. Man muss jedoch darauf achten, dass nicht herabhängende Pflanzenteile als „Brücke“ dienen. Natürlich kann man statt Gemüse auch Stauden oder Sommerblumen in die Hochbeete setzen.

Der Mieter als Gärtner, Idee 3

Es muss gar nicht der große Apfelbaum sein, sagt Malte Schoon: „Es gibt die Möglichkeit, Obst am Spalier im Kübel zu ziehen.“ Dies geht ebenso gut mit Beeren wie mit Äpfeln oder Birnen. In den Gärtnereien werden speziell gezüchtete Obstsorten angeboten, die klein bleiben oder säulenförmig wachsen und so für die Kultur in Pflanzelementen oder Kübeln geeignet sind. Damit hat man eigenes Obst in Griffhöhe direkt an der Terrasse, sagt Schoon.

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In d' Tuun: Sieben Apfelsorten
10.01.2023
An der Terrasse kann man zum Beispiel Wein emporranken lassen. Dann kann man Weintrauben naschen. Foto: Ortgies
An der Terrasse kann man zum Beispiel Wein emporranken lassen. Dann kann man Weintrauben naschen. Foto: Ortgies

Gibt es am Haus eine Pergola oder eine Terrassenüberdachung, kann man an den Pfosten auch Wein pflanzen. „Dann kann man eigene Weintrauben ernten“, sagt Schoon. Gleiches ist mit Kiwis möglich, dann müsse man aber darauf achten, sowohl eine männliche wie eine weibliche Pflanze zu haben. Allerdings sollte man bei Rankpflanzen daran denken, dass man sie möglicherweise beim Auszug wieder entfernen muss – das kann sehr aufwändig sein.

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