Cannabis im Ex-Bauernhaus  Zwei Wiesmoorer Hanf-Verpacker zu Haftstrafen verurteilt

| | 09.08.2023 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Dieses Bild zeigt einen der Verurteilten und wurde am ersten Verhandlungstag aufgenommen. Archivfoto: Ortgies
Dieses Bild zeigt einen der Verurteilten und wurde am ersten Verhandlungstag aufgenommen. Archivfoto: Ortgies
Artikel teilen:

Die Anwälte hatten im zweiten Wiesmoorer Drogenprozess interessante Ideen dazu, wie Fingerabdrücke ihrer Mandanten an die Drogen-Säcke gekommen sein könnten. Geholfen hat das alles aber nicht.

Aurich/Wiesmoor - Der zweite Wiesmoorer-Drogenprozess am Landgericht Aurich ist beendet. Unter Vorsitz von Richter Bastian Witte hat die 2. Große Strafkammer am Mittwoch zwei Männer wegen der Beihilfe zum Drogenhandel zu jeweils drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie am Verpacken des Marihuanas beteiligt gewesen sind“, sagte Witte.

Nachdem am 31. Mai vergangenen Jahres die Cannabis-Plantage in Wiesmoor aufgeflogen war, fanden Polizisten in einem Ex-Bauernhaus weitere 45 Kilo Marihuana aus einer bisher unbekannten Plantage. An den Plastiktüten, in die der Hanf zu jeweils einem Kilogramm verpackt worden war, fanden die Ermittler Fingerabdrücke der jetzt Verurteilten.

Ballspielen mit Marihuana-Paketen

Und genau diese Fingerabdrücke waren es, auf die sich die beiden Strafverteidiger Robert Kain und Arno Saathoff am Mittwoch in ihren Erklärungen und Plädoyers stürzten: Saathoff etwa verlas eine mit seinem Mandanten vorbereitete Einlassung. Der Mann habe in der U-Haft noch einmal ganz genau über die Sache nachgedacht – und da sei ihm noch etwas Wichtiges eingefallen, erklärte der Rechtsanwalt. Als sein Mandant noch in Gütersloh gelebt habe, habe dieser seinen Mercedes immer wieder an Bekannte verliehen, ohne genau zu wissen, was diese mit dem Fahrzeug getan hätten. Einmal habe jemand den Wagen „komplett vermüllt“ zurückgegeben, im Fahrzeug hätten auch Plastiksäcke gelegen. Die habe sein Mandant angefasst, und irgendwie müssten die Säcke später am Tatort in Wiesmoor aufgetaucht seien.

Kain, der den anderen Angeklagten vertrat, sagte, dass die sechs von seinem Mandanten an den Tüten gefundenen Fingerabdrücke überhaupt kein Verpacken durch den Mann bewiesen. Stattdessen könne es ja sein, dass sein Mandant die Pakete nur angehoben habe, um zu schauen, „wie viel so ein Kilo Gras wiegt“. Vielleicht hätten sich er und ein Bekannter die Pakete ja auch wie beim Ballspielen zugeworfen. „Strafbar? Nein“, so der Rechtsanwalt.

„Das glaubt Ihnen doch kein Mensch!“

Staatsanwalt Hendrik Buskohl fand die Ausführungen der Anwälte alles andere als plausibel, das von Saathoff Vorgetragene nannte er eine „einfältige Schutzbehauptung“ und sagte in Richtung dessen Mandanten: „Dass Sie sich auf einmal an die Sache mit dem Auto erinnern wie an ihr erstes Mal oder an Ihre Hochzeit, glaubt Ihnen doch kein Mensch!“ Insbesondere könne er es nicht nachvollziehen, dass beide Männer bei der „erdrückenden Beweislage“, zu der Buskohl nicht nur die Fingerabdrücke, sondern auch Handyfotos und Chat-Protokolle zählte, keine Geständnisse geliefert hätten.

„Sie sprechen immer davon, dass Sie ihre Familie und Ihre Kinder wiedersehen wollen, aber diese Chance haben sie jetzt vertan“, so der Staatsanwalt. Im Falle von Geständnissen hätte man sich womöglich die Annahme eines minderschweren Falles und damit niedrigere Haftstrafen vorstellen können, „so aber nicht“. Die Möglichkeit für Saathoffs kokainsüchtigen Mandanten, statt ins Gefängnis in die geschlossene Therapie zu kommen, sah Buskohl ebenfalls nicht: „Sie können kein Deutsch.“ Eine Therapie könne keinen Erfolg haben.

Der Argumentation folgte auch das Gericht, obwohl der Sachverständige Dr. Egbert Held zuvor gesagt hatte, dass eine Suchttherapie chancenreich sein könne, wenn sie mit Dolmetscher und in Einzelsitzungen durchgeführt werde. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gebe das allerdings nicht her, so Witte. Bei gar nicht vorhandenen Deutschkenntnissen, wie das beim Verurteilten der Fall sei, sehe die Rechtsprechung keine Therapiechance. Was dem Mann, der – anders als der andere Verurteilte – kein EU-Bürger ist, nach der Haft droht, hatte zuvor der Staatsanwalt deutlich gemacht: „Ihnen droht die Ausweisung aus Deutschland.“ Der Mann habe in Deutschland „nichts zu suchen gehabt“ und das Bundesgebiet nur betreten, „um hier schwere Verbrechen zu begehen“.

Ähnliche Artikel