Windige Immobilienkredite Neue Bewegung im Fall des Sparkassen-Kredit-Skandals
Ein mutmaßlich kriminelles Trio soll über die Sparkasse Aurich-Norden Darlehen an Kreditunwürdige verteilt und so mitverdient haben. Mindestens einer der Männer umgeht einen öffentlichen Strafprozess.
Emden - Es gibt Bewegung im Fall des Kredit-Skandals um einen ehemaligen Mitarbeiter der Sparkasse Aurich-Norden. Unseren Informationen zufolge hat einer der drei beschuldigten Männer den Einspruch gegen seinen Strafbefehl zurückgenommen – und gilt damit als verurteilt. Beim zweiten Beschuldigten steht auf der Kippe, ob er sich doch noch mit dem vom Amtsgericht Emden verhängten Strafbefehl zufrieden gibt und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern kann. Beim Dritten im Bunde führt um den Prozess kein Weg mehr herum: Er hat den Strafbefehl final nicht akzeptiert und stellt sich der öffentlichen Verhandlung. Wann die stattfinden wird, ist indes noch ungewiss. Ende des Jahres steht unseren Informationen zufolge im Raum.
Um den Jahreswechsel 2022/2023 herum hatte das Emder Gericht einen Makler, einen Bauunternehmer und einen Ex-Banker auf Antrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Osnabrück wegen Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue per Strafbefehl mit Geldstrafen zwischen 60 und 90 Tagessätzen belegt. Für die Männer bedeutete das Summen von jeweils 5400 bis 9000 Euro. Zunächst hatten alle drei über ihre Anwälte Einspruch dagegen eingelegt. Geht jemand gegen einen Strafbefehl nicht vor, wird nicht öffentlich verhandelt und die Sache ist vom Tisch. Legt ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten aber Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, kommt es in aller Regel zum öffentlichen Prozess.
Mehr als 300.000 Euro abgeschöpft
Im aktuellen Fall des Kredit-Skandals sollen sich die drei Männer im November 2019 zusammengetan haben, um sich bei sieben windigen Kreditvergaben in Höhe von jeweils maximal 480.000 Euro Geld der Sparkasse Aurich-Norden in die eigene Tasche zu stecken. Insgesamt sollen die Angeklagten den Ermittlern zufolge etwas mehr als 300.000 Euro abgeschöpft haben. Das Geld hätten sich die Männer aufgeteilt: zehn Prozent für den Bauunternehmer und jeweils 45 Prozent für die anderen beiden. Gegen diese Provision für den Makler, den Banker und den Bauunternehmer sollen so Immobiliendarlehen an eigentlich nicht kreditwürdige Kunden vermittelt worden sein, indem Rechnungen fingiert und interne Kreditprüfungen der Sparkasse umgangen worden sein sollen.
Wirtschaftsstraftaten im sechsstelligen Bereich werden selten nur mit Geldstrafen geahndet, oftmals kommt es zum Gefängnisaufenthalt. Der Sparkassen-Fall ist allerdings ein besonderer: Den Ermittlungen der Osnabrücker Staatsanwälte zufolge werden die von der Sparkasse ausgezahlten Darlehen der eigentlich kreditunwürdigen Kunden regelmäßig bedient. Das bedeutet, dass der Sparkasse kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, sondern das Geldinstitut über die Zinsen an den mutmaßlichen Machenschaften des mutmaßlich kriminellen Trios sogar noch Geld verdient. Wie das in Zukunft sein wird, ist natürlich unklar. Die Kunden sollen von dem mutmaßlichen Schwindel übrigens gewusst haben – und die zehn Prozent Aufschlag für Makler, Banker und Bauunternehmer bereitwillig gezahlt haben.