Betrugsverdacht  Auricher Notar-Freispruch beschäftigt Generalstaatsanwaltschaft

| | 12.08.2023 15:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte Revision eingelegt. Archivfoto: Ortgies
Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte Revision eingelegt. Archivfoto: Ortgies
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Das Landgericht Aurich hatte einen Notar aus dem Kreis Leer freigesprochen – und die Staatsanwaltschaft hat sich damit nicht abgefunden. Die Revision könnte bald auf die Zielgerade einbiegen.

Leer/Oldenburg - Die Revision der Staatsanwaltschaft Aurich gegen den Freispruch eines Notars aus dem Kreis Leer beschäftigt derzeit noch die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg, bevor die Akten ans Oberlandesgericht zur Entscheidung gehen. Das hat eine Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft der Redaktion auf Nachfrage bestätigt. Das Landgericht Aurich hatte im Mai das wegen Betrugs verhängte Urteil des Amtsgerichts Leer aufgehoben und den Juristen freigesprochen. Die Auricher Staatsanwaltschaft hatte sich mit der Entscheidung der zweiten Instanz nicht zufrieden gegeben und Rechtsmittel dagegen eingelegt.

In dem Fall geht es um die Überschreibung eines Grundstücks im Rahmen einer Scheidung. Der Notar hatte die Beurkundung der Angelegenheit übernommen und in den entsprechenden Entwurf als Wert von Haus und Grundstück geschätzte 300.000 Euro eingetragen. Auf Veranlassung der beteiligten Ex-Ehefrau hatte er den Wert bei der Beurkundung allerdings auf 170.000 Euro reduziert. Angesichts dessen, dass die Gerichtskosten so um rund 200 Euro reduziert und damit dem Staat ein Schaden entstanden war, hatte das Amtsgericht den Notar und den beteiligten Ex-Ehemann wegen Betrugs verurteilt. Die Ex-Ehefrau hatte einen Strafbefehl akzeptiert.

Auf die Verurteilung am Amtsgericht Leer folgte in zweiter Instanz allerdings der Freispruch vor der 1. Kleinen Strafkammer am Auricher Landgericht – weil das Gericht davon ausging, dass die beiden Männer den Staat nicht wirklich hatten betrügen wollen. Dagegen ging die Auricher Staatsanwaltschaft nun vor.

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