Wiesmoorer Drogenprozess  Die Hanfgärtner-Akten liegen jetzt beim Bundesgerichtshof

| | 13.08.2023 12:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Die Hanfplantage war Ende Mai vergangenen Jahres ausgehoben worden. Archivfoto: Polizei
Die Hanfplantage war Ende Mai vergangenen Jahres ausgehoben worden. Archivfoto: Polizei
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Deutschlands höchstes Strafgericht beschäftigt sich jetzt mit der Wiesmoorer Cannabis-Plantage. Es geht um die Bestrafung der beiden geständigen Hanfgärtner durch das Landgericht Aurich.

Wiesmoor/Aurich/Karlsruhe - Der zweite Wiesmoorer Drogenprozess ist am Auricher Landgericht gerade zu Ende gegangen – und schon gibt es wieder Neuigkeiten zum ersten: Die Akten der beiden früh im Verfahren verurteilten Hanfgärtner liegen dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Wann diese fallen wird, ist einer BGH-Pressesprecherin zufolge allerdings noch unklar, ein Termin sei „noch nicht abzusehen“.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich hatte unter dem Vorsitz von Richter Björn Raap beide Männer zu jeweils sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Beide Hanfgärtner hatten gestanden, die Ende Mai vergangenen Jahres in einem Wiesmoorer Ex-Autohaus gefundenen Cannabispflanzen gewässert, gedüngt und gepflegt zu haben. Daraufhin wurde das Verfahren für die beiden Männer schnell beendet.

Offenbar hatten die Rechtsanwälte und ihre Mandanten mit einer so hohen Bestrafung durch das Gericht nicht gerechnet, weswegen sie per Revision gegen das Auricher Urteil vorgingen. Nachdem sich zunächst der Generalbundesanwalt mit der Sache beschäftigen musste, liegen die Akten nun beim BGH. Für strafrechtliche Urteile aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg – also auch für solche aus Ostfriesland – ist der 3. Strafsenat in Karlsruhe zuständig.

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