Bürgerentscheid  Bald müssen die Krummhörner an die Wahlurne

| | 01.11.2023 14:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Spätestens Anfang Februar müssen die Krummhörner über die Zukunft der Grundschulen und Kitas in der Gemeinde abstimmen. Zumindest deutet aktuell alles darauf hin.
Spätestens Anfang Februar müssen die Krummhörner über die Zukunft der Grundschulen und Kitas in der Gemeinde abstimmen. Zumindest deutet aktuell alles darauf hin.
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Die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens in der Krummhörn haben genügend Unterschriften gesammelt. Voraussichtlich wird daher das Begehren am 7. November für gültig erklärt. So geht es dann weiter.

Krummhörn - An diesem Mittwoch hat es ein Gespräch zwischen den Initiatorinnen des aktuellen Krummhörner Bürgerbegehrens und der Verwaltung gegeben. Das Ergebnis ist wenig überraschend, aber es zeichnet sich jetzt der weitere Fahrplan immer deutlicher ab.

„Es sind ausreichend Unterschriften gesammelt worden“, so Krummhörns Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos) gegenüber dieser Zeitung. Das verwundert kaum, selbst die Gegner des Bürgerbegehrens, allen voran die Bürgerinitiative zum Erhalt der Grundschule Jennelt, hatten daran nicht gezweifelt.

Drei Monate Zeit

Die amtliche Feststellung, dass das Bürgerbegehren fristgerecht und mit genügend Unterschriften eingereicht wurde, steht aber noch aus. Darüber wird der nicht-öffentliche Verwaltungsausschuss am kommenden Dienstag, 7. November, befinden. „Das ist aber eigentlich nur noch ein formaler Akt“, so die Bürgermeisterin.

Das bedeutet, dass mit der Bekanntgabe der Zulässigkeit auch die nächste Frist beginnt: Innerhalb von drei Monaten muss dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid folgen. Dieser Bürgerentscheid ist vom Ablauf her mit einer Wahl zu vergleichen. Das bedeutet: Alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Krummhörn werden bis spätestens Anfang Februar ein Kreuzchen machen können. Auch eine Briefwahl ist möglich. Dabei wird es im Endeffekt darum gehen, ob der Beschluss der Politik zur Zukunft der Grundschulen und Kitas umgesetzt wird (Biregio-Variante) oder ob die im Bürgerbegehren geforderte Version (CDU/SWK-Variante) umgesetzt wird.

Der Bürgerentscheid ist dann für die Krummhörner Politik und die Verwaltung auf zwei Jahre bindend. Theoretisch könnte die Politik den Bürgerentscheid noch abwenden, indem der eigene Beschluss gekippt wird – oder ein eigenes Bürgerbegehren mit einer dritten Variante zur Abstimmung gestellt wird. Beide Varianten scheinen aktuell aber nicht zur Debatte zu stehen.

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