Untreue  Weiterer Täter im Emder Sparkassen-Kreditskandal bestraft

| | 06.11.2023 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Sparkasse Aurich-Norden hatte mit den Ermittlern zusammengearbeitet. Archiv-Symbolfoto: Hoppe/DPA
Die Sparkasse Aurich-Norden hatte mit den Ermittlern zusammengearbeitet. Archiv-Symbolfoto: Hoppe/DPA
Artikel teilen:

Ein Trio soll über die Emder Filiale der Sparkasse Aurich-Norden windige Kredite vergeben haben. Zwei der Männer haben ihre Strafen akzeptiert – und für den Dritten geht es im Januar vor Gericht.

Emden - Im Skandal um windige Kreditvergaben in der Emder Filiale der Sparkasse Aurich-Norden hat ein weiterer Täter seine Strafe akzeptiert – und gilt damit als verurteilt. Das hat am Montag Henning Deeken, Direktor des Amtsgerichts Emden, der Redaktion auf Nachfrage bestätigt. Rechtskräftig bestraft wurden damit ein Ex-Sparkassen-Mitarbeiter und ein Makler aus Oldenburg. Der Banker muss wegen Untreue eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt also 5400 Euro, zahlen. Der Makler wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze zu je 150 Euro bestraft – macht insgesamt 9000 Euro. Die Höhe der Tagessätze richtet sich immer nach dem jeweiligen Einkommen des Täters.

Ähnliche Artikel

Noch offen ist das strafrechtliche Schicksal des mutmaßlichen Dritten im Bunde: Ein Bauunternehmer aus dem Kreis Leer hatte den von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Osnabrück beantragten und vom Amtsgericht Emden verhängten Strafbefehl über ebenfalls 60 Tagessätze nicht akzeptiert. Wegen seines Einspruchs wird es zur öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Die zuständige Richterin hat den Termin Deeken zufolge für das kommende Jahr angesetzt: Am Dienstag, 16. Januar, beginnt um 9.30 Uhr der Prozess am Amtsgericht Emden.

Höhere Strafe ist möglich

Sollte sich der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue in dem Gerichtsprozess bestätigen, drohen dem Mann womöglich schärfere Konsequenzen als die per Strafbefehl verhängten 60 Tagessätze. Bei einem Strafbefehlsverfahren, das ohne mündliche Verhandlung auskommt, greift die sogenannte Geständnisfiktion. Heißt: Das Gericht muss annehmen, dass der Täter durch das Akzeptieren des Strafbefehls gesteht – was für einen Strafrabatt sorgt und damit günstig für den Verurteilten ist. Akzeptiert er den Strafbefehl allerdings nicht, streitet bei Gericht in mündlicher Verhandlung alles ab und es kommt dennoch zu einer Verurteilung, ist das Gericht nicht an die Geständnisfiktion gebunden.

Den Erkenntnissen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft zufolge hatten sich die drei Täter im November 2019 zusammengetan, um sich bei sieben windigen Kreditvergaben in Höhe von jeweils maximal 480.000 Euro Geld der Sparkasse in die eigene Tasche zu stecken. Und das soll so gegangen sein: Der Makler soll für seine Immobilien Käufer gehabt haben, die über den legalen Weg ziemlich sicher keine Kredite bei der Sparkasse bekommen hätten. Gegen eine Provision für den Makler, den Banker und den Bauunternehmer sollen die drei Männer den Interessenten trotzdem ein Darlehen zugesichert haben. Der Bauunternehmer soll zum Teil zu hohe, zum Teil komplett fingierte Rechnungen über Renovierungsarbeiten geschrieben, der Banker die Kredite über Kaufsumme plus Renovierungskosten durchgewinkt und der Makler so seinen Abschluss bekommen haben. Das von der Sparkasse überwiesene Geld für die nicht durchgeführten Handwerksarbeiten sollen sich die Männer aufgeteilt haben: 10 Prozent für den Bauunternehmer und je 45 Prozent für die anderen beiden Männer.