So viele Ferienwohnungen Wie konnte es in Greetsiel so weit kommen?
Die Diskussion um Ferienwohnungen in Greetsiel flammt erneut auf. Das ist nicht das erste Mal, nur hat sich lange schlicht nichts getan.
Krummhörn - Die Diskussion um die Ferienwohnungen in Greetsiel flammt erneut auf. Mancher fragt sich dabei, warum Politik und Gemeinde erst jetzt auf den wahrgenommenen „Wildwuchs“ reagieren; manch anderer ist selbst Vermieter und ist jetzt unsicher, ob seine Ferienwohnung überhaupt rechtens ist oder eine Zukunft hat.
Dabei ist die Diskussion um die Ferienwohnungen nicht neu. Das zeigt ein Blick zurück am Beispiel des Bebauungsplanes 0530 („Edzard-Cirksena Straße und Klaus-Störtebeker-Weg“)
2009
2009 wurde der Bebauungsplan 0530 wirksam. Nach der Aufstellung eines Bebauungsplanes darf dieser sieben Jahre lang nicht grundlegend geändert werden. Der Bebauungsplan erlaubt sehr viel, Ziel war es, den Greetsielern das Bauen in zweiter Reihe zu ermöglichen. Die Idee dahinter: Die Kinder bauen auf dem Grundstück ihrer Eltern.
2010 bis 2015
Die Zeit zeigt, dass die Idee zwar gut gemeint, aber schlecht umgesetzt ist. Statt neuer Häuser von und für Einheimische entstehen immer mehr Ferienwohnungen. Laut Bebauungsplan sind im Gebiet „Beherbergungsgewerbe ausnahmsweise zugelassen“. Aber es herrschen auch gesetzliche Lücken, so dass der Bau von Ferienwohnungen beziehungsweise die Umnutzung von Wohn- zur Ferienwohnraum nicht sonderlich erschwert wird. Hinzu kommt, dass nicht unbedingt alle Ferienwohnungen auch baurechtlich als solche verankert werden.
2016
Die Freie Bürgerliste Krummhörn (FBL) stellt erstmal den Antrag, die Bebauungspläne für den Bereich zu ändern. Laut alten, aber wenig umfangreichen Protokollen wurde der Antrag erstmals kurz nach Ende der 7-Jahre-Sperre gestellt: am 1. Februar 2016. Er wurde an die Fraktionen zur Beratung verwiesen. Vier Monate später gab es wohl eine ausführliche Diskussion im Ausschuss. Da „sich keine Mehrheit für unseren Antrag abzeichnete“, so hat Frank Schoof von der FBL rekonstruiert, sei der Antrag erneut an die Fraktionen verwiesen worden. Dann verliert sich die Spur des Antrages und des Anliegens für die nächsten vier Jahre. Im September 2016 wurde der Gemeinderat neu gewählt.
2017
Der Gesetzgeber schließt eine Lücke und regelt Ferienwohnungen neu.
2020
Im September 2020 wurde der Antrag erneut von der FBL in die politischen Gremien eingebracht. Es wurde die Einholung eines Rechtsgutachtens empfohlen, da man eine Klagewelle von Ferienwohnungseigentümern befürchtete. Laut Heiko Ringena von der FBL gab es zwei dieser Gutachten, beide im Tenor gleich: keine Bedenken, man könne den Bebauungsplan ändern.
2022
Dennoch passierte zwei Jahre nichts. Bis der Antrag 2022, nach der Kommunalwahl 2021, wieder auf der Tagesordnung landete – und überraschend eine Mehrheit fand. Widerspruch gab es vor allem wegen Angst vor Klagen – und das vor allem von Teilen der SPD.