Nach unzulässiger Anklage Verfahren gegen Rademacher-Jelten wird wieder aufgenommen

| | 13.12.2023 07:32 Uhr | 0 Kommentare
Das Bild war bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
Das Bild war bei der Berufungsverhandlung am Landgericht entstanden. Archivfoto: Ortgies
Artikel teilen:

Nach einer unzulässigen Anklage und einem kassierten Urteil bot sich in Sachen Christian Rademacher-Jelten der Staatsanwaltschaft Aurich ein Scherbenhaufen. Jetzt ergreift sie eine zweite Chance.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden