Silvester-Feuerwerk  Auch in Emden darf nicht überall geböllert werden

| | 30.12.2023 09:02 Uhr | 3 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Es wird wieder kräftig gezündelt und geböllert: Erlaubt ist Feuerwerk aber erst an Silvester und am Neujahrstag. Foto: Archiv
Es wird wieder kräftig gezündelt und geböllert: Erlaubt ist Feuerwerk aber erst an Silvester und am Neujahrstag. Foto: Archiv
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Anlass für ein generelles Feuerwerksverbot sieht die Stadt Emden nicht. Aber sie appelliert an ihre Bürger, bestimmte Bereiche zu meiden.

Emden - Seit Tagen hört man Böller knallen, sieht hin und wieder auch schon ein paar Raketen am Himmel leuchtend explodieren. Dass dies vor dem 31. Dezember nicht erlaubt ist, sollte eigentlich allen klar sein. Doch es gibt in Emden auch Zonen, wo das Abbrennen von Feuerwerk sogar am Silvestertag verboten ist. Auf ein generelles Verbot von Feuerwerk verzichtet die Stadt Emden allerdings - anders als manche Kommune in Niedersachsen, wo mit Blick auf Naturschutz und Hinweisen auf potenziellen Gefahren oder auch aufgrund der Einschätzung, dass Feuerwerk nicht mehr zeitgemäß sei, keine Raketen mehr gezündet werden dürfen.

„In der Vergangenheit ist es in der Stadt Emden zu keinen außergewöhnlichen Vorkommnissen gekommen - kleinere Verletzungen gibt es immer -, die ein solches Verbot rechtfertigen würden“, hieß es auf Nachfrage dieser Zeitung von der Pressestelle der Stadt Emden. „Insoweit ist dies bei uns aktuell kein Thema. Ein allgemeines Böllerverbot ist eine politische Frage und müsste über den Gesetzgeber geregelt werden.“

Wer vorher zündelt, kann angezeigt werden

Dass seit Weihnachten bereits Böller zu hören sind, sei nicht untypisch. Entweder handele es sich um Altbestände, um Einkäufe über das Internet oder Schreckschuss-Pistolen, teilte Pressesprecherin Theda Eilers mit. Die Ordnungsbehörden könnten nur „Augen und Ohren offen halten“ in der Hoffnung, gegebenenfalls jemanden auf frischer Tat zu erwischen. Andernfalls sei eine Ahndung nicht möglich, es sei denn, Bürger würden konkrete Anzeigen unter Benennung von „Ross und Reiter“ stellen. Und so bliebe zunächst nur der Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen, wonach Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden darf.

Und das eben auch nicht überall. So muss Abstand zu besonderen Einrichtungen gehalten werden. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Tankstellen, Gasstationen oder Reetdachhäusern ist verboten.

Verbote in einigen Stadtteilen

Aus Naturschutzgründen ist es auch verboten, Feuerwerk in den großflächigen Vogelschutzgebieten in Twixlum, Uphusen/Marienwehr und Petkum sowie im Landschaftsschutzgebiet Constantia und im Naturschutzgebiet Bansmeer zu zünden. Im Bereich des Petkumer Deichvorlandes und des Knockster Watts würde gezündetes Feuerwerk auf dem Deich oder in Deichnähe auch zu einer Beeinträchtigung der dort rastenden Vögel führen. Auch auf den Wallanlagen, dem Stadtwald und anderen Gehölzbereichen ist Abstand zu Ruhebereichen wildlebender Tiere zu wahren.

Zudem wird dringend davon abgeraten, nicht zugelassenes Feuerwerk (sogenannte Polen-Böller) zu verwenden. Und was offenkundig auch viele nicht wissen: Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum sind generell ausgeschlossen. Auch der Besitz eines so genannten „Kleinen Waffenscheins“ ändert dies nicht.

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