Wiesmoorer Strafprozess Hat er Drogen verpackt – oder wollte er sie nur kaufen?
Am Landgericht Aurich hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der in Wiesmoor Drogen verpackt haben soll. Er selbst hat eine andere Erklärung dafür, dass seine Fingerabdrücke sichergestellt wurden.
Aurich/Wiesmoor - „Mein Mandant streitet die Vorwürfe ab“, sagt Rechtsanwalt Matthias Koch zu Beginn der Verhandlung in Saal 003 des Landgerichts Aurich. Es ist kurz nach 9 Uhr und schon jetzt ist klar: Mit einem Geständnis muss heute niemand rechnen. Stattdessen erzählt der Angeklagte an diesem Mittwochvormittag seine ganz eigene Version einer Geschichte, in der die Staatsanwaltschaft Aurich ihn als Täter, er sich selbst aber als ganz unbeteiligten Dritten sieht. Der 24-Jährige ist angeklagt, beim Verpacken von Marihuana in einem alten Wiesmoorer Bauernhaus geholfen zu haben.
Oberstaatsanwalt Helge Ommen ist in Aurich für die Verfolgung der Organisierten Kriminalität und der schweren Drogen-Delikte zuständig. Er vertritt die Anklage in diesem Prozess – und er ist davon überzeugt, dass der 24-Jährige, der neben Koch sitzt, Teil einer Bande war. Deren Geschäft soll es gewesen sein, in Wiesmoor und an mindestens einem weiteren Ort immer wieder Cannabis anzubauen und möglichst gewinnbringend zu verkaufen. Der Wiesmoorer Unternehmer Christian Rademacher-Jelten und einer seiner Geschäftspartner wurden wegen einer Hanfplantage in einem Ex-Autohaus bereits verurteilt, der Bundesgerichtshof prüft gerade die Revision. Zwei Hanfgärtner, die die Pflanzen gehegt und gepflegt hatten, sind rechtskräftig verurteilt – zu jeweils sechs Jahren Gefängnis. Zwei Hanf-Verpacker, denen die Staatsanwälte dasselbe wie dem jetzt Angeklagten vorgeworfen hatten, müssen jeweils fast dreieinhalb Jahre lang ins Gefängnis.
45 Kilo Cannabis in Ein-Kilo-Säcken
Ommen sagt, dass das Cannabis, das der 24-Jährige verpackt und in dem alten Bauernhaus gelagert haben soll, den Erkenntnissen der Strafverfolger zufolge nicht aus der Wiesmoorer Ex-Autohaus-Plantage stammt, sondern von einem Ort, der bislang nicht habe ausfindig gemacht werden können. Es gehe um rund 45 Kilo Marihuana, das in Ein-Kilo-Säcken für den Verkauf portioniert gewesen sei. Auf den Säcken hatten die Ermittler die Fingerabdrücke der bereits verurteilten Verpacker gefunden – und die des diesmal Angeklagten. Für die Staatsanwaltschaft belegt das, dass er am Verpacken beteiligt war. Er selbst hat eine andere Erklärung parat.
Er sei im Oktober 2021 aus Albanien nach Deutschland gekommen und habe „schwarz auf dem Bau gearbeitet“, sagt er. Seit sechs Jahren rauche er regelmäßig Cannabis, vermischt mit Tabak. In Delmenhorst habe er einen Mann getroffen, der ihm Cannabis habe verkaufen wollen. Auf einem Parkplatz am Bahnhof habe dieser ihm im Kofferraum eines Autos die Ware gezeigt. „Ich habe eine Tüte genommen und geöffnet“, sagt der Angeklagte. Die Drogen hätten ihm aber nicht gefallen – zu trocken und grundsätzlich nicht gut genug. Er habe die Tüte zurückgelegt und nichts gekauft. Und genau diese Tüte müssten die Ermittler in Wiesmoor gefunden haben, so die Erklärung des 24-Jährigen. Mit dem Verpacken habe er jedenfalls nichts zu tun gehabt. In Wiesmoor sei er auch noch nie gewesen.
Nur 250 Euro für 100 Gramm Marihuana?
Die Geschichte des Mannes klingt ganz ähnlich wie die, die einer der inzwischen rechtskräftig verurteilten Hanf-Verpacker in seinem eigenen Prozess in Aurich erzählt hatte: Auch dieser hatte behauptet, mit dem Verpacken nichts zu tun gehabt zu haben – und dass seine Fingerabdrücke ganz anders an die Tüte gelangt sein müssten. Er habe einem Bekannten mal sein Auto geliehen und das Fahrzeug verdreckt zurückbekommen. Er habe beim anschließenden Aus- und Aufräumen dabei auch Müllsäcke angefasst – und einer davon müsse irgendwie ins Wiesmoorer Drogenversteck gelangt sein. Geglaubt hatten dem Mann das weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht um den auch an diesem Mittwoch vorsitzenden Richter Bastian Witte. Eine Verurteilung hatte die Geschichte also nicht abwenden können.
Ommen und seine Kollegen bei der Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Drogengeschäfte in Wiesmoor spätestens im Februar 2022 begonnen haben. Nur: Der 24-Jährige beteuert, zu dieser Zeit schon gar nicht mehr in Deutschland gewesen zu sein. Im Januar sei er per Bus von Bremen zurück nach Albanien gefahren. Tickets habe er allerdings keine, dafür aber Fotos vom Grenzübertritt auf seinem inzwischen sichergestellten Smartphone. Außerdem sei sein Bus in eine Routine-Überprüfung der Polizei, Bundespolizei oder des Zolls geraten. Genau wisse er aber nicht, um welche Behörde es sich handele. Wegen eines überzogenen Visums habe er „100 Euro Geldstrafe“ vor Ort zahlen müssen – und ein Schreiben zur Bestätigung bekommen. Dessen Verbleib? Unklar. Witte will bei den Behörden nach dem Vorgang recherchieren.
Zeugen sagen, sie hätten den Angeklagten noch nie gesehen
Der Vorsitzende und sein Beisitzer, Richter Simon Urfell, befragen den Mann an diesem Mittwoch detailliert und hartnäckig zu dessen Drogenkonsum. Anlass dazu bietet, dass der 24-Jährige meint, er habe in Delmenhorst für 250 Euro rund 100 Gramm von dem Wiesmoorer Marihuana kaufen wollen – ein eher unrealistischer Preis. „Unserer Erfahrung nach liegt man, wenn man im Grammbereich einkauft, eher bei zehn Euro pro Gramm“, sagt Witte. Bei einem Preis von 2,50 Euro könne man „eigentlich nur Kraut“ bekommen. Er könne nicht viel dazu sagen, so der Angeklagte. In der Regel kaufe er immer nur Gras für 20 Euro. Wie viel er dafür kriege, variiere: Ein Dealer packe mehr in „die kleine Tüte“, ein anderer eben weniger. Er habe noch nie nachgewogen. „Sie konsumieren seit sechs Jahren, da lassen Sie sich doch nicht übers Ohr hauen“, sagt Oberstaatsanwalt Ommen. Die Reaktion: „Was soll ich denn machen?“ Richter Urfell: „Zum Beispiel bei jemand anderem kaufen…“
Auch den beiden geladenen Zeugen ist nichts zu entlocken: Die verurteilten Hanf-Verpacker sagen beide, dass sie den Angeklagten noch nie gesehen hätten. Und der beteuert wiederum, die Zeugen seien ihm gänzlich unbekannt. Der Mann, mit dem er sich zum Kauf des Wiesmoorer Cannabis in Delmenhorst getroffen habe, sehe ganz anders aus als die beiden Männer im Gerichtssaal. Besonders vielversprechend sieht auch der weitere Verlauf des Gerichtsverfahrens nicht aus: Witte erklärt, dass weder Rademacher-Jelten noch dessen Geschäftspartner und die beiden Hanfgärtner aussagen würden – das hätten deren Anwälte erklärt. Alle berufen sich darauf, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen.
Am nächsten Verhandlungstag sollen nun die Polizisten gehört werden, die die Cannabis-Säcke in Wiesmoor sichergestellt haben. Außerdem soll Dave, ein Vertrauter Rademacher-Jeltens, aussagen. Der war ebenfalls im Wiesmoorer Drogen-Komplex angeklagt gewesen, von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich unter Vorsitz von Richter Björn Raap aber rechtskräftig freigesprochen worden. Weiter geht es mit dem aktuellen Verfahren am Mittwoch, 24. Januar 2024, um 9 Uhr.
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