Windige Kredite  Keine öffentliche Verhandlung gegen Emder Sparkassen-Täter

| | 16.01.2024 19:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Betroffen war die Sparkasse Aurich-Norden – hier die Filiale in Emden. Foto: Noglik
Betroffen war die Sparkasse Aurich-Norden – hier die Filiale in Emden. Foto: Noglik
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Alle drei Täter im Strafverfahren um in Emden unrechtmäßig vergebene Sparkassen-Kredite müssen sich keiner öffentlichen Verhandlung stellen. Wir haben deshalb Einsicht in die Strafbefehle beantragt.

Emden - Das Strafverfahren um durch einen Emder Banker vergebene windige Kredite bei der Sparkasse Aurich-Norden ist erledigt – und das ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung. Die auf Korruptionsstraftaten spezialisierte Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte gegen den Banker sowie einen ostfriesischen Bauunternehmer und einen Immobilienmakler aus Oldenburg als Komplizen Strafbefehle beantragt.

Nachdem das Amtsgericht Emden diese erlassen hatte, legten alle drei Männer Einspruch gegen die Strafen ein – nur, um sie dann nach und nach wieder zurückzunehmen. Zuletzt akzeptierte nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Henning Deeken der Bauunternehmer kurz vor der für Dienstag, 16. Januar 2024, angesetzten Gerichtsverhandlung seine Bestrafung. Damit kommen alle Täter um einen öffentlichen Prozess herum.

Weniger Kosten und keine Öffentlichkeit

Das Strafbefehlsverfahren dient der Prozessökonomie und soll dazu beitragen, dass leichte Kriminalität von der Justiz schnell abgearbeitet werden kann, damit mehr Zeit und andere Ressourcen für die schwereren Taten bleiben. Dieses schriftliche Verfahren kommt ganz ohne eine mündliche Verhandlung aus, sofern der Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert.

Für diesen ergeben sich einige Vorteile: Die Kosten für das Strafbefehlsverfahren sind geringer, es gibt kein großes Aufsehen und im Regelfall sind die verhängten Strafen niedriger als die in einem Strafverfahren ohne Geständnis. Es gibt aber Grenzen: Per Strafbefehl können keine Verbrechen, sondern nur Vergehen geahndet werden – also keine Taten, die mindestens mit einem Jahr Haft oder mehr bestraft werden.

Drei Geldstrafen wurden verhängt

Im Fall der drei Kredit-Täter hat das Amtsgericht Emden drei Geldstrafen verhängt: Der Banker bekam wegen Untreue eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt also 5400 Euro. Der Leeraner Bauunternehmer und der Oldenburger Immobilienmakler müssen wegen Beihilfe zur Untreue jeweils 60 Tagessätze zu je 100 Euro (6000 Euro) beziehungsweise 150 Euro (9000 Euro) zahlen. Die Tagessätze bei verhängten Geldstrafen richten sich immer nach dem jeweiligen Einkommen. Heißt: Obwohl er insgesamt am wenigsten zahlen muss, wurde der Ex-Banker als Haupttäter am härtesten durch das Gericht bestraft.

Den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge hatten sich die drei Täter im November 2019 zusammengetan, um sich bei sieben windigen Kreditvergaben in Höhe von jeweils maximal 480.000 Euro Geld der Sparkasse in die eigene Tasche zu stecken. Und das ging so: Der Makler hatte für seine Immobilien Käufer, die über den legalen Weg keine Kredite bekommen hätten. Gegen eine Provision für den Makler, den Banker und den Bauunternehmer haben die drei Männer den Interessenten trotzdem Darlehen zugesichert.

Sparkassen-Geld haben sich die Männer geteilt

Der Bauunternehmer hat zum Teil zu hohe, zum Teil fingierte Rechnungen über Renovierungsarbeiten geschrieben, der Banker die Kredite über Kaufsumme plus Renovierungskosten durchgewinkt und der Makler so seinen Abschluss bekommen. Das von der Sparkasse überwiesene Geld für die vermeintlichen Handwerksarbeiten haben sich die Männer aufgeteilt: zehn Prozent für den Bauunternehmer und je 45 Prozent für die anderen beiden.

Als Letzter hat der Bauunternehmer seinen Einspruch zurückgenommen. Hätte er das nicht getan, wäre gegen ihn in Emden verhandelt worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wären auch seine beiden Mittäter als Zeugen geladen worden – und hätten zumindest bezüglich der Taten im Strafbefehl aussagen müssen. Zwar gilt in Deutschland der Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat bezichtigen muss, doch gilt das nicht für rechtskräftige Urteile. Dadurch, dass die beiden Männer ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen hatten, gelten sie als rechtskräftig verurteilt.

Wir sehen ein öffentliches Interesse

Um die Öffentlichkeit dennoch über die Details der Straftaten informieren zu können, haben wir bei der jetzt für die Vollstreckung der Strafen zuständigen Staatsanwaltschaft Osnabrück Kopien der Strafbefehle beantragt. Im vergangenen Jahr hat es in Bayern in der letzten Instanz eine Rechtsprechung gegeben, die ein Gericht dazu verpflichtet hat, einem Journalisten anonymisierte Strafbefehle auszuhändigen.

Die Publikationspflicht von Gerichtsentscheidungen gelte auch für Strafbefehle, sofern ein öffentliches Interesse bestehe. Das besteht unserer Sicht zufolge auch für den Emder Fall, denn das durch die Täter ausgezahlte Geld stammt aus Mitteln der Sparkasse Aurich-Norden – und die wird vom Landkreis Aurich und der Stadt Norden getragen. Sobald uns die Strafbefehle vorliegen, werden wir berichten.

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