Kinderbetreuung in der Krummhörn Kitas unter Bestandsschutz – was bedeutet das eigentlich?

| | 22.01.2024 15:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Frage der Kinderbetreuung vor dem Grundschulalter ist in der Krummhörn besonders drängend. Symbolfoto: Anspach/DPA
Die Frage der Kinderbetreuung vor dem Grundschulalter ist in der Krummhörn besonders drängend. Symbolfoto: Anspach/DPA
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In den Diskussionen rund um den Bürgerentscheid in der Krummhörn kommen die Kitas regelmäßig zu kurz. Dabei könnte die Entscheidung auch die Betriebserlaubnis beeinflussen.

Krummhörn - Es ist ein Aspekt, der immer wieder angesprochen wird, seitdem die Gemeinde Krummhörn auf einen Bürgerentscheid zusteuert: Viele der Kitas stehen unter Bestandsschutz. Das heißt: Sobald größere bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, muss auch die Betriebserlaubnis überprüft werden. Und die, so die immer wieder von Gutachtern und Verwaltung geäußerte Befürchtung, würde bei vielen Kitas dann nicht ohne Weiteres wieder genehmigt.

Zumindest wäre eine erneute Betriebsgenehmigung, so schimmerte es in den Diskussionen immer wieder durch, dann bei einzelnen Kitas mit noch größeren baulichen Maßnahmen und damit mit noch mehr Kosten verbunden. Doch wie weit reicht das Problem, wenn sogar von „eingeschränkter Nutzung wegen Kinderschutz“ die Rede ist?

2021 wurden Anforderungen deutlich verändert

Auf Anfrage stellt die Gemeinde Krummhörn erstmal fest: Bestandsschutz gilt für Kitas ab dem Tag der Inbetriebnahme. Das bedeutet: Nicht bei jeder Gesetzesänderung oder bei jeder Änderung von Vorgaben muss sofort Hand angelegt werden.

Akut geworden sei das Problem erst vor rund zwei Jahren. Zuvor sah man sich für die „damaligen Qualitätsanforderungen relativ gut aufgestellt“. Das habe sich 2021 mit dem neuen „Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG) geändert. „Mit der Einführung des Gesetzes und neuen Qualitätsanforderungen sehen sich Einrichtungen und Träger nun neuen Herausforderungen gegenüber“, so die Gemeinde.

Personelle und räumliche Änderungen nötig

Die neuen Herausforderungen seien vielfältig. Es gehe beispielsweise um „die Umsetzung eines gelebten Kinderschutz- und Partizipationskonzepts sowie die Einführung neuer Dokumentationsinstrumente im pädagogischen Arbeitsalltag“. Die Änderungen bei den Ansprüchen an eine moderne Kita würden sowohl Abläufe und Konzepte als auch „personelle und räumliche Veränderungen“ nach sich ziehen.

Was bedeutet ein „Ja“ und was ein „Nein“?

In der Info-Broschüre zum Bürgerentscheid erklärt die Gemeinde Krummhörn, was ein "Ja" bei der Abstimmung zum Bürgerentscheid bedeutet: Wer beim Bürgerentscheid mit „Ja“ stimmt, stimmt gegen den Gemeinderatsbeschluss und spricht sich für die Umsetzung der sogenannten CDU/SWK-Variante aus.

Entsprechend gilt: Wer beim Bürgerentscheid mit „Nein“ stimmt, spricht sich gegen das Anliegen des Entscheides und für den gefassten Ratsbeschluss aus.

Wie sehen die Varianten aus?

Die sogenannte Biregio-Variante, die bei einem überwiegenden „Nein“ beim Bürgerentscheid umgesetzt wird, wird wie folgt beschrieben: Erhalt der Grundschulstandorte Jennelt und Pewsum. Aufgabe der Grundschulstandorte Greetsiel und Loquard und Umnutzung dieser Grundschulen in Orte frühkindlicher Bildung (KiTa`s). Sanierung für eine 3-zügige GS in Pewsum und Sanierung des Standortes Jennelt für 2 Züge. Aufgabe der kleinen, nicht entwicklungsfähigen, KiTa’s. Bei Umsetzung dieser Variante wird mit Kosten in Höhe von 17,2 Millionen Euro gerechnet.

Die sogenannte CDU/SWK-Variante, die bei einem überwiegenden „Ja“ beim Bürgerentscheid umgesetzt wird, wird wie folgt beschrieben: Erhalt der Grundschulstandorte Pewsum, Loquard und Greetsiel. Aufgabe des Grundschulstandortes Jennelt. Erhalt, ggf. Sanierung, aller KiTa-Standorte (auch derjenigen Einrichtungen ohne Erweiterungsperspektive). Umbau/Umrüstung der Grundschule Jennelt zum KiTa-Standort (Ganztagsbetreuung und Krippengruppe).

Wie läuft der Bürgerentscheid ab?

Von 8 bis 18 Uhr können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Krummhörn am 28. Januar abstimmen. Das Verfahren zum Bürgerentscheid ist vergleichbar mit einer Kommunalwahl. Der Unterschied: Zur Abstimmung stehen keine Parteien und keine Politiker, sondern eine zentrale Frage. Wer abstimmt, muss sein Kreuzchen bei „Ja“ oder „Nein“ setzen.

Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl wahlberechtigten Einwohner beträgt. Dies entspricht 2.056 Ja-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Bürgerentscheid als abgelehnt.

Und gerade die räumlichen Veränderungen sind es, die erfüllt werden müssten, sobald der Bestandsschutz aufgehoben wird. Das reicht, nennt die Gemeinde Beispiele, von Arbeitsräumen für das Personal, Ruheräumen und abgetrennten Küchenbereichen bis hin zu Außenanlagen, die eine bestimmte Größe haben müssen.

In keinem Fall liege Kindeswohlgefährdung vor

Eine Kindeswohlgefährdung bestehe aber in keiner Kita, betont Jugendpfleger Christian Behringer auf erneute Nachfrage. Die Frage nach dem Kinderschutz kam nach der zweiten Podiumsdiskussion zum Bürgerentscheid auf. Dort heißt es bei einer Kita, dass diese aufgrund des Kinderschutzes nur eingeschränkt nutzbar sei. „Das hat etwas mit dem Vier-Augen-Prinzip zu tun“, erklärt Behringer. Aufgrund der baulichen und personellen Ausstattung sei eine vollständige Nutzung der Kita nicht möglich, da normalerweise nicht genügend pädagogische Kräfte zur Verfügung stehen, um mehr als eine Gruppe nach dem Vier-Augen-Prinzip zu betreuen.

Die Befürworter des Bürgerentscheides sehen die Probleme an den Kitas als nicht so groß an und sind sich sicher, dass entsprechende Lösungen gefunden werden können. Die Gemeinde hat hier ihre Zweifel und hat deswegen den Bau einer zusätzlichen Kita zur Bedingung gemacht, wenn der Bürgerentscheid am 28. Januar positiv beschieden wird.

Die Gegner des Bürgerentscheides folgen der Empfehlung der Gutachter von Biregio und befürworten die Schließung von „nicht entwicklungsfähigen“ Kitas.

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