Betrug und Steuerhinterziehung  Amtsgericht Aurich eröffnet zwei neue Wiesmoorer Strafverfahren

| | 02.02.2024 14:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Polizei hatte im Mai 2022 auch Autos von Verdächtigen durchsucht. Archivfoto: Ellinger
Die Polizei hatte im Mai 2022 auch Autos von Verdächtigen durchsucht. Archivfoto: Ellinger
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Die Auricher Gerichte beschäftigen sich in den nächsten Wochen mit mehreren Verfahren um die mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection. Das sind die Vorwürfe.

Aurich/Wiesmoor - Am Amtsgericht Aurich beginnen in den kommenden Wochen gleich zwei neue Strafverfahren mit Bezug zu den mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection – und am Landgericht Aurich wird eines der Verfahren fortgesetzt. Wir fassen zusammen, um welche Vorwürfe es jeweils geht.

Mittwoch, 7. Februar

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, wird ab 9 Uhr am Landgericht Aurich der Prozess gegen einen der Männer fortgesetzt, der in einem Ex-Bauernhaus an der Wiesmoorer Hauptstraße abgeerntetes Cannabis in Säcke verpackt haben soll. Dem 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Teil einer Bande beim Verpacken des Marihuanas beteiligt gewesen zu sein. Dort wurden im Mai 2022 bei einer Durchsuchung 45 Kilogramm der Droge gefunden, portioniert in Ein-Kilo-Säcken.

Einer der Rechtsanwälte des Mannes hatte beim jüngsten Verhandlungstag beantragt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Zeugen zu vernehmen. Den Grund erläuterte Verteidiger Matthias B. Koch wie folgt: Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland sei längt beschlossen. Strafen für Betäubungsmitteldelikte würden demgemäß in Zukunft radikal herabgesetzt, verwies er auf eine bevorstehende Gesetzesänderung. Eine Verurteilung nach dem alten Strafmaß wäre eine Ungerechtigkeit.

Oberstaatsanwalt Helge Ommen hält eine Befragung Lauterbachs für unnötig: „Ein Gesetzentwurf ist ohne Bedeutung. Das ist Zukunftsmusik. Die Justiz kennt diesen Entwurf. Wir haben uns an geltendes Recht zu halten.“ Stattdessen legte der Strafverfolger dem Angeklagten ein Geständnis nahe – mit der Aussicht auf lediglich drei Jahre Gefängnis. Das lehnte Koch im Namen des Angeklagten zunächst ab. Die 2. Große Strafkammer wird am Mittwoch, 7. Februar, ihren Beschluss über den Beweisantrag Kochs verkünden.

Donnerstag, 15. Februar

Am Donnerstag, 15. Februar 2024, beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Aurich ein Steuer-Prozess gegen den Wiesmoorer Unternehmer und ehemaligen Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten. Das Verfahren hat eine umfangreiche Vorgeschichte. Das Amts- und das Landgericht Aurich hatten Rademacher-Jelten in erster beziehungsweise zweiter Instanz in dieser Sache bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt – bis das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in dritter Instanz alles wieder einkassierte.

Hintergrund war eine rechtsfehlerhafte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich. „Aus der Anklage ist nicht ersichtlich, welche konkrete Tathandlung dem Angeklagten zur Last gelegt wurde“, hieß es nach der Entscheidung aus der OLG-Pressestelle. „Schon die Tat an sich ist nicht hinreichend beschrieben.“ Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte Fehler begangen: Weder das Amtsgericht noch das Landgericht hätten die unwirksame Anklage zur Hauptverhandlung zulassen dürfen.

Mitte Dezember 2023 teilte die Staatsanwaltschaft mit, einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt zu haben – die bereits vom Amtsgericht zugelassen worden sei. Inzwischen hat das Gericht Pressesprecher und Richter Dr. Markus Gralla zufolge drei Hauptverhandlungstermine angesetzt, von denen der erste nun am Donnerstag, 15. Februar, stattfindet. „Für den ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen“, so Gralla.

Transparenzhinweis: Zunächst hatte das Amtsgericht Aurich mitgeteilt, dass der Steuer-Prozess am 5. Februar 2024 beginnen werde. Dieser Termin wurde inzwischen aufgehoben. Stattdessen beginnt der Prozess am 15. Februar 2024.

Montag, 4. März

Am Montag, 4. März 2024, beginnt am Amtsgericht Aurich um 10 Uhr der Strafprozess gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der KS Consult GmbH, der Kernfirma der mutmaßlichen Machenschaften der Wiesmoor-Connection. Das Gericht hatte einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betrugs verhängt – den der Mann aber nicht akzeptierte. Deshalb kommt es zur öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Zwei weitere in diesem Komplex Angeklagte, eine Ex-Geschäftsführerin und ein Ex-Geschäftsführer hatten sich mit ihren Strafbefehlen abgefunden. Sie müssen 10.800 beziehungsweise 5400 Euro zahlen.

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